| Veranstaltung: | 51. Bundesdelegiertenkonferenz Hannover |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | F Tagesordnung und Formalia |
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 13.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 13.10.2025, 11:40 |
WO-03: Wahlordnung für die Wahl des Bundesschiedsgerichts
Antragstext
(3) Alle Kandidat*innen stellen sich nur einmal vor, und zwar vor der Wahl des
Platzes, für den sie das erste Mal kandidieren. Die Kandidat*innenvorstellung
erfolgt auf den jeweilig zu vergebenden Plätzen in alphabetischer Reihenfolge
der Nachnamen. Die Vorstellungszeit für Kandidaturen zum Bundesschiedsgericht
beträgt 3 Minuten.
(4) Danach beginnen die Wahlgänge. Gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent der
abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Erreichen bei verbundener Einzelwahl
mehr Kandidat*innen in einem Wahlgang die erforderliche Mehrheit, als zu wählen
sind, so sind nur die Kandidat*innen mit den meisten Stimmen gewählt.
Kandidat*innen, die in einem Wahlgang weniger als 10 Prozent der abgegebenen
gültigen Stimmen erhalten, scheiden aus den weiteren Wahlgängen aus.
(7) Damit alle Mitglieder sich über die Bewerber*innen informieren können,
sollten Bewerbungen drei Wochen vor Beginn des Bundesparteitages über
https://antraege.gruene.de eingereicht werden. Die Bewerbung bis zum Wahlgang
bleibt ungeachtet dieser Frist möglich.
