| Veranstaltung: | 51. Bundesdelegiertenkonferenz Hannover |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | F Tagesordnung und Formalia |
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 13.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 13.10.2025, 11:40 |
WO-03: Wahlordnung für die Wahl des Bundesschiedsgerichts
Antragstext
(1) Die Wahl zum Bundesschiedsgericht ist geheim und wird mittels einer
Abstimmungssoftware (OpenSlides) durch ein Meinungsbild in Verbindung mit einer
schriftlichen Bestätigungswahl durchgeführt.
(2) Die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts gem. § 23 Abs. 3 der Satzung werden
in Einzelwahl oder in verbundener Einzelwahl gewählt. Gewählt werden
Vorsitzende*r, stellvertretende*r Vorsitzende*r, Beisitzer*in, vier
stellvertretende Beisitzer*innen.
(3) Alle Kandidat*innen stellen sich nur einmal vor, und zwar vor der Wahl des
Platzes, für den sie das erste Mal kandidieren. Die Kandidat*innenvorstellung
erfolgt auf den jeweilig zu vergebenden Plätzen in alphabetischer Reihenfolge
der Nachnamen. Die Vorstellungszeit für Kandidaturen zum Bundesschiedsgericht
beträgt 3 Minuten.
(4) Danach beginnen die Wahlgänge. Die Delegierten haben in jedem Wahlgang
jeweils so viele Stimmen, wie in diesem Wahlgang Schiedsrichter*innen zu wählen
sind. Gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen
erhalten hat. Erreichen bei verbundener Einzelwahl mehr Kandidat*innen in einem
Wahlgang die erforderliche Mehrheit, als zu wählen sind, so sind nur die
Kandidat*innen mit den meisten Stimmen gewählt. Kandidat*innen, die in einem
Wahlgang weniger als 10 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten,
scheiden aus den weiteren Wahlgängen aus.
(5) Kommt eine solche Entscheidung auch im 2. Wahlgang nicht zustande, findet im
3. Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten des 2. Wahlganges
statt.
(6) Es wird ein schriftlicher Bestätigungswahlgang durchgeführt, dieser kann für
alle Personenwahlen der BDK in einem Wahlgang erfolgen.
(7) Damit alle Mitglieder sich über die Bewerber*innen informieren können,
sollten Bewerbungen drei Wochen vor Beginn des Bundesparteitages über
https://antraege.gruene.de eingereicht werden. Die Bewerbung bis zum Wahlgang
bleibt ungeachtet dieser Frist möglich.
