Da nur ein Platz gewählt wird ist die Formulierung hinfällig.
| Antrag: | Wahlordnung für die Nach-Wahl Bundesschatzmeister*in |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 03.11.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 03.11.2025, 12:22 |
| Antrag: | Wahlordnung für die Nach-Wahl Bundesschatzmeister*in |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 03.11.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 03.11.2025, 12:22 |
(4) Alle Kandidat*innen stellen sich nur einmal vor, und zwar vor der Wahl des Platzes, für den sie kandidieren. Die Kandidat*innenvorstellung erfolgt auf den jeweilig zuvergebenden Plätzen in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen. Die
(1) Die Nachwahl des Bundesschatzmeister*innen-Amtes gem. § 17 Abs. 2 der
Satzung wird im Einzelwahlverfahren gewählt.
(2) Die Wahl der*des Bundesschatzmeister*in ist geheim und wird mittels einer
Abstimmungssoftware (OpenSlides) durch ein Meinungsbild in Verbindung mit einer
schriftlichen Bestätigungswahl durchgeführt.
(3) Damit alle Mitglieder sich über die Bewerber*innen informieren können,
sollten Bewerbungen drei Wochen vor Beginn des Bundesparteitages über
https://antraege.gruene.de eingereicht werden. Die Bewerbung bis zum Wahlgang
bleibt ungeachtet dieser Frist möglich.
(4) Alle Kandidat*innen stellen sich nur einmal vor, und zwar vor der Wahl des . Die Kandidat*innenvorstellung erfolgt auf den
Platzes, für den sie kandidieren
jeweilig zuvergebenden Plätzen in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen. Die
Vorstellungszeit für Kandidaturen zum*zur Bundesschatzmeister*in beträgt bis zu
10 Minuten.
(5) Während der Vorstellung der Kandidat*innen können Fragen unter Angabe von
Name und KV an die kandidierenden Personen schriftlich beim Präsidium
eingereicht werden. Die schriftliche Frage ist in eine der beiden
bereitgestellten Urnen (Frauen / Offen) einzuwerfen. Zur Beantwortung der Fragen
stehen den jeweiligen Kandidat*innen bis zu 3 Minuten zur Verfügung. Das
Präsidium verliest pro Kandidat*in maximal 2 gezogene Fragen.
(6) Danach beginnen die Wahlgänge. Zur*Zum Bundesschatzmeister*in ist gewählt,
wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei einem
erforderlichen zweiten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der
abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Kommt eine solche Entscheidung auch im 2.
Wahlgang nicht zustande, findet im 3. Wahlgang eine Stichwahlzwischen den beiden
Bestplatzierten des 2. Wahlgangs statt.
Da nur ein Platz gewählt wird ist die Formulierung hinfällig.