Gibt es in der Satzung der deutschen Partei Bündnis 90 Die Grünen Argumente dafür, die Kommentierung von Anträgen zum Bundesparteitag durch Mitglieder online zuzulassen?
Auf diese Frage antwortet eine KI wie folgt:
Ja – die Satzung von Bündnis 90/Die Grünen enthält mehrere Bestimmungen, die eine Online-Kommentierung von Anträgen durch Mitglieder unterstützen könnten, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der basisdemokratischen Teilhabe und digitalen Versammlungen.
Hier sind die wichtigsten satzungsgemäßen Argumente:
1. Basisdemokratie und Mitgliederbeteiligung
-
Die Grünen verstehen sich als basisdemokratische Partei, was bedeutet, dass Mitglieder möglichst umfassend in Entscheidungsprozesse eingebunden werden sollen.
-
In der Satzung (§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder) wird betont, dass Mitglieder ein Recht auf Mitwirkung an der politischen Willensbildung haben.
-
Eine Online-Kommentierung von Anträgen wäre eine moderne Form dieser Mitwirkung – niedrigschwellig, ortsunabhängig und inklusiv.
2. Digitale Versammlungen und Beteiligungsformate
-
Die Satzung erlaubt ausdrücklich digitale Versammlungen (§ 12), was zeigt, dass die Partei digitale Formate als legitime Erweiterung klassischer Beteiligungsformen anerkennt.
-
Daraus lässt sich ableiten, dass auch digitale Kommentierungsmöglichkeiten als Teil solcher Versammlungen oder vorbereitender Prozesse zulässig wären.
3. Freie Mitarbeit und offene Diskussionskultur
-
§ 8 der Satzung spricht von freier Mitarbeit und betont, dass Mitglieder sich auch außerhalb formaler Gremien engagieren können.
-
Die Kommentierung von Anträgen online wäre eine Form dieser freien Mitarbeit – insbesondere für Mitglieder, die nicht physisch an Parteitagen teilnehmen können.
4. Transparenz und Vielfalt der Meinungen
-
Die Grünen betonen in ihren Grundwerten die Vielfalt und Offenheit zum Gespräch.
-
Eine öffentliche Kommentierung von Anträgen fördert den Austausch unterschiedlicher Perspektiven und stärkt die Transparenz parteiinterner Prozesse.
Fazit
Die Satzung liefert bisher keine explizite Regelung zur Online-Kommentierung von Anträgen, aber sie enthält mehrere normative Grundlagen, die eine solche Praxis stützen: Basisdemokratie, digitale Beteiligung, freie Mitarbeit und Diskussionskultur. Eine entsprechende Umsetzung wäre also satzungskonform und politisch gewollt – sie müsste lediglich organisatorisch und technisch geregelt werden
