Veranstaltung: | 51. Bundesdelegiertenkonferenz Hannover |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Andreas Kleist (KV Coburg-Land) und 58 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 32%) |
Status: | Eingereicht |
Angelegt: | 04.10.2025, 20:53 |
V-14: Soziale Sicherheit zukunftsfest machen – Solidarische Reform von Rente, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Bürgergeld
Antragstext
Automatische Erhöhung des Spitzensteuersatzes und Bundeszuschusses: Gesetzliche
Regelung, die eine automatische Anpassung des Spitzensteuersatzes vorsieht, wenn
die Rentenversicherungsbeiträge aufgrund demografischer oder anderer
Entwicklungen steigen oder fallen. Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung
wird ebenfalls automatisch erhöht, um die Finanzierungslücke zu schließen und
die Beitragszahler zu entlasten. Die Anpassung erfolgt auf Basis eines
festgelegten Mechanismus, der die Rentnerquote und die Entwicklung des
Rentenniveaus berücksichtigt. Die Alterung der Bevölkerung bedeutet, dass das
Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern bis 2045 deutlich sinkt. Während
heute noch 1.8 Erwerbstätige auf einen Rentner kommen, wird es 2045
voraussichtlich nur noch 1,3 sein. Ohne Reformen müsste dies entweder durch
höhere Beiträge oder niedrigere Renten ausgeglichen werden.
Eine automatische Anpassung könnte sicherstellen, dass die Rentenfinanzierung
langfristig stabil bleibt: Steigt die demografische Last, erhöht sich der
Anteil, der über Steuern (insbesondere Spitzensteuersätze und Abgaben auf
Vermögenseinkommen) ausgeglichen wird. Der Solidarbeitrag und die automatische
Erhöhung des Spitzensteuersatzes sowie des Bundeszuschusses fördern die soziale
Gerechtigkeit, indem einkommensstarke Haushalte stärker zur Finanzierung des
Rentensystems beitragen. Gleichzeitig wird die Belastung der Beitragszahler
begrenzt und das Rentensystem bleibt langfristig stabil und finanzierbar. Es
wirkt wie eine Lohnerhöhung für niedrige und mittlere Lohnempfänger. Zudem
bewirkt es über die Senkung der Lohnnebenkosten eine Umleitung der Abgabenlast
weg von unternehmerischen Einkommen auf leistungslose Vermögenseinkommen.
Gestärkt durch die erweiterte Beitragsbasis wird eine Rückkehr zu einem höheren
Rentenniveau angestrebt durch zusätzliche staatliche Zuschüsse und moderate
Beitragserhöhungen, um die Gerechtigkeitslücke zu den Beamtenpensionen zu
verringern. Dies korrigiert die Absenkung des Rentenniveaus, sichert eine
angemessene Altersversorgung und verringert die Gerechtigkeitslücke zu den
Beamtenpensionen. Das Rentenniveau wurde in den letzten 3½ Jahrzehnten um etwa
10% abgesenkt, während die Beamtenpensionen stabil auf hohem Niveau geblieben
sind. Dass die Folgen des demografischen Wandels nur innerhalb des
Umverteilungssystems der gesetzlichen Rentenversicherung betrachtet werden und
somit einseitig zu Lasten der gesetzlichen Rentenbezieher gehen, ist
gesellschaftlich nicht hinzunehmen; vielmehr muss eine solidarische
Lastenverteilung zwischen gesetzlichen Rentenbeziehern, Beamten und Vermögenden
erreicht werden.
Einwanderung muss als Chance verstanden und aktiv gefördert werden. Abschreckung
und Hürden im Aufenthalts- und Arbeitsrecht müssen abgebaut, legale Zugangswege
gestärkt und Integration gefördert werden. Migration ist kurzfristig ein
zentraler Beitrag zur Stabilisierung der Sozialsysteme und zur Sicherung der
Fachkräftebasis.
Wir lehnen Kürzungen im Bürgergeld entschieden ab. Eine menschenwürdige
Existenzsicherung darf nicht durch Sanktionen oder Kürzungen infrage gestellt
werden. Statt auf Druck und Stigmatisierung zu setzen, müssen wir die
Betroffenen wirksam dabei unterstützen, durch Qualifizierung, Weiterbildung und
individuelle Förderung neue Chancen im Arbeitsmarkt zu finden. Wertschätzende
Mitwirkung soll auch über staatliche Fördermodelle und
Beschäftigungsgesellschaften für alle ermöglicht werden, die aufgrund
körperlicher oder sozialer Defizite Schwierigkeiten haben und in den
Bürgergeldbezug gedrängt werden. Bürgergeld ist kein Almosen, sondern Ausdruck
der sozialen Verantwortung und der Verpflichtung des Staates, das Grundrecht auf
ein Leben in Würde zu sichern. Es ist zudem die beste Strategie gegen
Dumpinglöhne. Gerade in Zeiten des Strukturwandels und wachsender Unsicherheiten
ist es entscheidend, Menschen nicht auszugrenzen, sondern ihnen eine
verlässliche Basis und Perspektive für ihre Zukunft zu bieten.
Begründung
Die Sozialversicherung in Deutschland steht an einem Wendepunkt. Eine älter werdende Gesellschaft bei sinkender Geburtenrate stellt das umlagefinanzierte System vor große Herausforderungen. Ohne entschlossene Reformen drohen explodierende Beitragssätze, sinkende Renten oder wachsende Steuerlasten. Für uns Grüne ist klar: Soziale Sicherheit muss solidarisch, gerecht und nachhaltig gestaltet werden.
Unsere Antwort darauf verbindet die grüne Leitidee der Generationengerechtigkeit mit dem Prinzip der Leistungsfähigkeit: Starke Schultern tragen mehr, schwächere werden entlastet. Mit einem erweiterten Finanzierungsmodell sichern wir die Stabilität des Systems und stellen gleichzeitig soziale Gerechtigkeit her.
Quellen und weitere Ausarbeitungen
Eine ausführliche Berechnungsgrundlage, Begründungen juristische Einschätzungen und internationale Einbettung sind hier dokumentiert:
Das gesamte Reformkonzept mit Berechnungen, Begründungen und juristischen Einschätzungen kann nachgelesen werden unter:
Eine umfangreichere Ausarbeitung, die zusätzlich zu den Analysen und Reformvorschlägen zur Deutschen Sozialversicherung, den Deutschen Sozialstaat auch im internationalen Wirtschaftszusammenhang einbezieht, die massive Ungleichheit weltweit analysiert und auch weltweite Reformvorschläge ausarbeitet findet sich unter: