| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | W TOP 06 - Starke Wirtschaft, faire Chancen |
| Antragsteller*in: | Hans Schmidt (KV Bad Tölz-Wolfratshausen) und 100 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 47%) |
| Status: | Zurückgezogen (ehem. O-13) |
| Eingereicht: | 09.10.2026, 10:59 |
W-13: Leistungslose Bodenwertgewinne für die Allgemeinheit nutzbar machen
Antragstext
Die in den letzten Jahren dramatisch gestiegenen Mieten führen bei vielen
Menschen zu Zukunftsängsten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden.
Diese Mieterhöhungen sind wesentlich auf den explosiven Anstieg der Bodenpreise
für Neubauten zurückzuführen:
Bodenwertsteigerung München 1950–2015: 39.000%; Deutschland 2010-2020: 116%
Beim Grund und Boden darf die Entwicklung nicht dem Gewinnstreben einzelner
Beteiligter am Geschehen überlassen, sondern es muss dafür gesorgt werden, dass
hier das Allgemeinwohl maßgebend ist.
Die BDK fordert die Fraktionen in den Landtagen und im Bundestag dazu auf, sich
dafür einzusetzen und entsprechende Schritte zu unternehmen, um leistungslose
Bodenwertgewinne für die Allgemeinheit nutzbar zu machen, indem sie zu 100%
besteuert werden.
Einfache Sprache
Die Mieten steigen vor allem wegen der Boden-Preise.
Der Boden für neue Häuser ist sehr teuer geworden.
In München stieg der Boden-Wert von 1950 bis 2015 um 39.000 Prozent.
In ganz Deutschland stieg der Wert von 2010 bis 2020 um 116 Prozent.
Einzelne Personen sollen mit Boden keinen hohen Gewinn machen.
Der Boden muss für alle Menschen nützlich sein.
Das nennt man Allgemein-Wohl.
Gewinne durch steigende Boden-Werte entstehen ohne eigene Arbeit.
Die BDK fordert die Grünen-Fraktionen in den Parlamenten auf.
Die Politiker sollen neue Regeln machen.
Diese Gewinne soll der Staat zu 100 Prozent als Steuern nehmen.
Dann kann der Staat das Geld für alle Menschen nutzen.
Begründung
Grundgesetz 14 (2) GG:
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Gemeinschaft dienen.
By Verfassung Art. 161:
(2) Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.
