| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | W TOP 06 - Starke Wirtschaft, faire Chancen |
| Antragsteller*in: | Thomas Wolff (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) und 92 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 49%) |
| Status: | Zurückgezogen (ehem. O-08) |
| Eingereicht: | 08.10.2026, 22:28 |
W-12: Ausgestaltung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission
Antragstext
Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission der Bundesregierung zur
Rentenpolitik werden als Gesamtkunstwerk bezeichnet und sind ein
wahrscheinliches Szenario für die zu erwartende Reform.
Allerdings sind einige der Empfehlungen allgemein gehalten und bedürfen noch der
Konkretisierung und Ausgestaltung.
Wir nehmen dazu wie folgt Stellung:
Abschlagsfreie Rente für besonders langjährige Versicherte
Empfehlung 6:
Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders
langjährig Versicherte abzuschaffen.
mit
Empfehlung 10:
Die Kommission empfiehlt, dass Menschen in rentennahen Jahrgängen, die nach
einer individuellen Gesundheitsprüfung nachweislich nicht mehr in ihrem letzten
langjährig ausgeübten Berufsfeld erwerbstätig sein können, einen vereinfachten
Zugang zu einer Rente erhalten sollten.
Stellungnahme:
Zur Befriedung der Diskussion über die (Abschaffung der) „Rente mit 63“ sollte
diese Prüfung bei Menschen mit Tätigkeit in körperlich fordernden Berufsfeldern
pauschalisiert werden können oder jedenfalls nach klaren Regeln ohne
umständliche und langwierige Begutachtung vorgenommen werden.
Begutachtungs-Odysseen wie sie aus der Erwerbsminderung oder auch der
Krankenversicherung bekannt sind, sollen hier vermieden werden.
Demografie
Empfehlung 14:
Die Kommission empfiehlt [...] zu regelbasierten jährlichen Rentenanpassungen
zurückzukehren, die automatisch auf Änderungen der Demografie und der
Erwerbstätigkeit reagieren. [...]
Stellungnahme:
Der „Babyboomerbauch“ sollte gesondert betrachtet und behandelt werden, denn die
Babyboomer können ja nichts dafür, dass sie so viele sind.
Automatische Anpassungen, die die langfristige demografische Entwicklung
berücksichtigen, sollten hier durch eine vorübergehende steuerfinanzierte
Zuschussleistung ergänzt werden.
Gerechte Lastenverteilung
Empfehlung 14:
[... ]Lasten der demografischen Alterung ausgewogener als bisher zwischen
Rentnern und Beitragszahlern [...] zu verteilen.
Stellungnahme:
Es liegt in der Natur der Sache, dass Lasten demografischer Entwicklung
gleichmäßig und solidarisch von allen Bevölkerungsgruppen zu tragen sind,
einschließlich Beamten und Vermögenden.
Eine Verteilung demografischer Lasten nur innerhalb des gesetzlichen
Rentensystems ist daher nicht akzeptabel.
Eine solidarische Beteiligung Vermögender (d.h. nicht nur „Selbstständiger“) ist
zu erreichen. Das kann indirekt durch einen steuerfinanzierten Zuschuss
geschehen (s.o.), der z.B. über eine Vermögensteuer gegenfinanziert wird, oder
direkt über eine Solidarabgabe oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sowie über
Sozialbeiträge auch für (persönliche) Kapitaleinkünfte.
Empfehlung 21:
Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig
Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von
Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung an.
Stellungnahme:
Hier fehlt die Einbeziehung von Vermögenden (die nicht generell auch
Selbstständige sind). Eine Solidarabgabe auf persönliche Kapitaleinkünfte wäre
hier als Finanzierungskomponente angemessen.
Empfehlung 23:
Die Kommission empfiehlt, Reformen, die in der GRV erfolgt sind oder noch
vorgenommen werden, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen.
Stellungnahme:
Hier muss darauf hingewiesen werden, dass die Verschlechterung des Rentenniveaus
um 7,8% vor 20 Jahren dazu gehört (Absenkung um 4 Prozentpunkte bei Einführung
von Riester). Wir fordern, diese ungerechtfertigte Kürzungsmaßnahme
anzugleichen, was auch durch die Erhöhung des Rentenniveaus geschehen kann.
Einfache Sprache
Die Empfehlungen der Rentenkommission müssen noch gestaltet werden. Dazu sollten
wir Stellung nehmen. Hier werden 3 Themen kommentiert: „Rente mit 63“,
Babyboomer und Gerechte Verteilung der Kosten.
Zur Rente mit 63 empfiehlt die Kommission, dass es so etwas für körperlich
belastete Menschen doch noch geben soll. Wir sollten kommentieren, dass dafür
keine umständliche individuelle Gesundheitsprüfung nötig sein soll.
Die Kommission redet von demografischem Wandel und wie die Kosten verteilt
werden sollen. Sie erwähnt aber nicht die Babyboomer, die nur vorübergehend zu
mehr Rentnern führen. Sie sollten durch Steuerzuschüsse gesondert betrachtet
werden.
Die Kommission redet in mehreren Punkten unklar über die Beteiligung
verschiedener Bevölkerungsgruppen an den höheren Kosten durch demografischen
Wandel. Unsere Haltung muss sein, dass alle, auch Vermögende, sich gleichermaßen
beteiligen müssen.
Begründung
Die Begründen zu den 3 Themen ergeben sich aus den genannten Stellungnahmen.
