| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | T TOP 01 - Formalia |
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 05.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 05.10.2026, 16:58 |
WO-BV-01: Wahlordnung für die Wahl des Bundesvorstands
Antragstext
- Bewerbungen sollen bis zum Freitag, 20. November 2026, 11:59 Uhr über
https://antraege.gruene.de eingereicht werden. Die Bewerbung bis zum Wahlgang
bleibt ungeachtet dieser Frist möglich.
- Kandidat*innen müssen gem. § 17 Abs. 9 der Satzung in ihrer schriftlichen
Bewerbung umfassend Auskunft über die von ihnen ausgeübten bezahlten und
unbezahlten Tätigkeiten geben. Kandidat*innen, die sich mündlich bewerben,
reichen diese Auskunft schriftlich beim Präsidium ein, welches den Delegierten
auf Wunsch Einsicht gewährt. Da die Ausführungsbestimmungen noch nicht erlassen
sind, gibt sich der bestehende Bundesvorstand Regeln, wie und in welchem Umfang
die Auskunft erfolgen soll. Kandidat*innen können diese Regeln ebenfalls nutzen.
- Soweit die Kandidat*innen gem. § 17 Abs. 5 der Satzung ein Votum von drei
Kreismitgliederversammlungen oder eines Landesvorstandes vorweisen, ist dies in
der Bewerbung bei Antragsgrün anzugeben. Im Falle des Votums von drei
Kreismitgliederversammlungen sind die Beschlüsse der
Kreismitgliederversammlungen hochzuladen. Möchten die Kandidat*innen stattdessen
die Unterstützung von 10 % der Delegierten der BDK vorweisen, wird zu Beginn des
Tagesordnungspunktes Wahl Bundesvorstand eine Abstimmung mit einer
Abstimmungssoftware (Openslides) durchgeführt. Die Unterstützung ist dann
erlangt, wenn mindestens 10 % der Delegierten eine Ja-Stimme abgeben. Bewerben
sich mehrere Kandidat*innen um ein Votum wird gemeinsam abgestimmt, die
Delegierten haben dann so viele Ja-Stimmen wie Kandidat*innen, können pro
Kandidat*in jedoch nur eine Ja-Stimme abgeben. Hierfür besteht kein Rede- oder
Vorstellungsrecht.
- Alle Kandidat*innen stellen sich nur einmal vor, und zwar vor der Wahl des
Platzes, für den sie das erste Mal kandidieren. Die Kandidat*innenvorstellung
erfolgt auf den jeweilig zu vergebenden Plätzen in alphabetischer Reihenfolge
der Nachnamen. Die Vorstellungszeit für Kandidaturen zum Bundesvorstand beträgt
bis zu 10 Minuten.
- Während der Vorstellung der Kandidat*innen können Fragen unter Angabe von Name
und KV an die kandidierenden Personen schriftlich beim Präsidium eingereicht
werden. Die schriftliche Frage ist in eine der beiden bereitgestellten Urnen
(Frauen / Offen) einzuwerfen. Zur Beantwortung der Fragen stehen den jeweiligen
Kandidat*innen bis zu 3 Minuten zur Verfügung. Das Präsidium verliest pro
Kandidat*in maximal 2 gezogene Fragen.
- Danach beginnen die Wahlgänge. In den Vorstand ist gewählt, wer mehr als die
Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei einem erforderlichen zweiten
Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen
erhält. Kommt eine solche Entscheidung auch im 2. Wahlgang nicht zustande,
findet im 3. Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten des 2.
Wahlgangs statt.
Einfache Sprache
Dieser Antrag regelt den Ablauf der Wahl des Bundesvorstandes auf der BDK 2026.
Welche Plätze werden gewählt?
Der Bundes-Vorstand ist die Leitung der Partei.
Wer zum Bundes-Vorstand gehört, steht in der Satzung, in Paragraf 17, Absatz 2.
Jeder Platz wird einzeln gewählt.
Die Reihenfolge ist so:
- Vorsitzende (dieser Platz ist für eine Frau)
- Vorsitzende*r (hier können alle gewählt werden)
- General-Sekretär*in
- Bundes-Schatzmeister*in (diese Person kümmert sich um das Geld der Partei)
- 2 stellvertretende Vorsitzende
Wie wird gewählt?
Die Wahl ist digital.
Dafür gibt es ein Computer-Programm. Es heißt Openslides.
Wie kann man sich bewerben?
Bitte bewerben Sie sich bis Freitag, 20. November 2026, 11:59 Uhr.
Die Bewerbung geht über diese Internet-Seite: https://antraege.gruene.de
Sie können sich auch später noch bewerben.
Das geht bis kurz vor der Wahl.
Was muss in der Bewerbung stehen?
Die Personen müssen sagen, welche Tätigkeiten sie haben.
Das gilt für bezahlte Arbeit und für unbezahlte Arbeit.
Das steht in der Satzung, in Paragraf 17, Absatz 9.
Manche Personen bewerben sich nur mündlich, also direkt auf der Versammlung.
Dann müssen sie diese Angaben schriftlich beim Präsidium abgeben.
Das Präsidium leitet die Versammlung.
Die Delegierten dürfen die Angaben dort ansehen, wenn sie das möchten.
Es gibt dafür noch keine genauen Regeln.
Darum hat sich der jetzige Bundes-Vorstand eigene Regeln gegeben.
Diese Regeln sagen: Wie genau und wie ausführlich sollen die Angaben sein?
Alle anderen Personen, die sich bewerben, können diese Regeln auch benutzen.
Welche Unterstützung braucht man?
Wer sich bewirbt, braucht Unterstützung aus der Partei.
Das steht in der Satzung, in Paragraf 17, Absatz 5.
Es gibt 3 Möglichkeiten:
- Möglichkeit 1: 3 Kreis-Mitglieder-Versammlungen unterstützen die Person.
Dann muss die Person das in der Bewerbung bei Antragsgrün angeben.
Und sie muss die Beschlüsse der 3 Versammlungen hochladen.
- Möglichkeit 2: Ein Landes-Vorstand unterstützt die Person.
Dann muss die Person das in der Bewerbung bei Antragsgrün angeben.
- Möglichkeit 3: Mindestens 10 Prozent der Delegierten unterstützen die Person.
Dafür gibt es eine Abstimmung mit Openslides.
Diese Abstimmung ist ganz am Anfang, bevor der Bundes-Vorstand gewählt wird.
Die Person hat die Unterstützung, wenn mindestens 10 Prozent der Delegierten mit
Ja stimmen.
Manchmal wollen mehrere Personen diese Unterstützung.
Dann stimmt man über alle zusammen ab.
Die Delegierten haben so viele Ja-Stimmen, wie es Personen gibt.
Aber jede Person kann von jeder delegierten Person nur 1 Ja-Stimme bekommen.
Bei dieser Abstimmung dürfen die Personen nicht reden und sich nicht vorstellen.
Wie stellen sich die Personen vor?
Jede Person stellt sich nur 1 Mal vor.
Das passiert vor der Wahl für den ersten Platz, für den sie sich bewirbt.
Für jeden Platz geht die Reihenfolge nach dem Alphabet.
Dabei zählt der Nach-Name.
Jede Person hat bis zu 10 Minuten Zeit.
Wie kann man Fragen stellen?
Während der Vorstellungen können die Delegierten Fragen aufschreiben.
Auf den Zettel kommen der eigene Name und der eigene Kreis-Verband.
Den Zettel wirft man in eine von 2 Urnen.
Eine Urne ist für Fragen von Frauen.
Die andere Urne ist für Fragen von alle anderen Personen.
Das Präsidium zieht dann Fragen aus der Urne.
Es liest für jede Person höchstens 2 Fragen vor.
Die Person hat bis zu 3 Minuten Zeit für ihre Antworten.
Wer ist gewählt?
Nach den Fragen beginnt die Wahl.
1. Wahl-Runde:
Eine Person ist gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen
bekommt.
2. Wahl-Runde:
Wenn niemand gewählt ist, gibt es eine 2. Runde.
Auch hier braucht man mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen.
3. Wahl-Runde:
Wenn wieder niemand gewählt ist, gibt es eine Stich-Wahl.
Dabei treten nur noch die 2 Personen an, die in der 2. Runde die meisten Stimmen
hatten.
Welche Aufgaben werden danach verteilt?
Nach der Wahl werden 3 besondere Aufgaben verteilt.
Diese Aufgaben bekommen Personen, die schon in den Bundes-Vorstand gewählt
wurden:
- frauen-politische Sprecherin
- vielfalts-politische Sprecher*in
- Koordinator*in für Europa und internationale Themen
Diese Wahl ist offen.
Das heißt: Die Delegierten zeigen ihre Stimm-Karte hoch.
