Bei Gremiengrößen von 30 bis 60 Personen führen rein proportionale Schichtungsverfahren dazu, dass Gruppen mit einem Bevölkerungsanteil von unter 2% rechnerisch auf null Plätze gerundet werden. Trans, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen würden somit de facto in keinem Mitgliederrat mitwirken.
Um trans, intergeschlechtlichen oder nichtbinären Personen eine verlässliche Stimme in Mitgliederräten zu geben, muss das Vielfaltsstatut verbindlich wirken und ein bewusstes Over-Sampling statutarisch zulässig sein.
