| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | T TOP 01 - Formalia |
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 05.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 05.10.2026, 17:11 |
WO-RP 01: Wahlordnung für die Wahl der Rechnungsprüfungskommission
Antragstext
- Bewerbungen sollen bis zum Freitag, 20. November 2026, 11:59 Uhr über
https://antraege.gruene.de eingereicht werden. Die Bewerbung bis zum Wahlgang
bleibt ungeachtet dieser Frist möglich.
- Gewählt ist jeweils im ersten und zweiten Wahlgang, wer mehr als 50 Prozent
der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreichen mehr Kandidat*innen in einem
Wahlgang die erforderliche Mehrheit, als zu wählen sind, so sind nur die
Kandidat*innen mit den meisten Stimmen gewählt. Kandidat*innen, die in einem
Wahlgang weniger als 10 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten,
scheiden für die folgenden Wahlgänge aus. Ab dem dritten Wahlgang reicht die
relative Mehrheit. Es muss jedoch ein Mindestquorum von 25 Prozent der
abgegebenen gültigen Stimmen erreicht werden.
Einfache Sprache
Diese Wahlordnung regelt den Ablauf der Wahl der Rechnungsprüfungskommission.
Was ist die Rechnungs-Prüfungs-Kommission?
Die Rechnungs-Prüfungs-Kommission ist eine Gruppe von 6 Personen.
Diese Personen kontrollieren die Finanzen der Partei.
Das steht in der Satzung, in Paragraf 21, Absatz 1.
Die Bundes-Versammlung wählt diese 6 Personen.
Es gibt 2 Arten von Plätzen:
3 Plätze sind für Frauen.
3 Plätze sind offene Plätze. Hier können alle gewählt werden.
Wie wird gewählt?
Die Wahl ist digital.
Dafür gibt es ein Computer-Programm. Es heißt Openslides.
Alle Plätze werden in einer gemeinsamen Wahl gewählt.
Aber man stimmt über jede Person einzeln ab.
Das nennt man: verbundene Einzel-Wahl.
Wie kann man sich bewerben?
Bitte bewerben Sie sich bis Freitag, 20. November 2026, 11:59 Uhr.
Die Bewerbung geht über diese Internet-Seite: https://antraege.gruene.de
Sie können sich auch später noch bewerben.
Das geht bis kurz vor der Wahl.
Wie stellen sich die Personen vor?
Jede Person stellt sich nur 1 Mal vor.
Die Reihenfolge geht nach dem Alphabet.
Dabei zählt der Nach-Name.
Jede Person hat bis zu 3 Minuten Zeit.
Man darf keine Fragen stellen.
Nach den Vorstellungen beginnt die Wahl.
Wann wählt man alle Plätze zusammen?
Manchmal gibt es genau so viele Frauen, die sich bewerben, wie es Frauen-Plätze
gibt.
Also genau 3 Frauen.
Dann wählt man die Frauen-Plätze und die offenen Plätze zusammen in einer Wahl.
Wie viele Stimmen hat man?
Die Delegierten haben in jeder Wahl-Runde so viele Stimmen, wie es freie Plätze
gibt.
Ein Beispiel: Es sind noch 6 Plätze frei. Dann hat jede delegierte Person 6
Stimmen.
Wer ist gewählt?
In der 1. und 2. Wahl-Runde:
Eine Person ist gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen
bekommt.
Also mehr als 50 Prozent.
Manchmal schaffen das mehr Personen, als es Plätze gibt.
Dann sind nur die Personen mit den meisten Stimmen gewählt.
Wer zu wenige Stimmen bekommt, scheidet aus:
Eine Person bekommt in einer Runde weniger als 10 Prozent der gültigen Stimmen?
Dann darf sie in den nächsten Runden nicht mehr mitmachen.
Ab der 3. Wahl-Runde:
Jetzt gewinnt, wer die meisten Stimmen hat.
Man braucht nicht mehr die Hälfte der Stimmen.
Aber: Man braucht mindestens 25 Prozent der gültigen Stimmen.
