| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | V TOP 10 - Verschiedenes (1/2) |
| Antragsteller*in: | BAG Tierschutzpolitik (dort beschlossen am: 01.05.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 08.10.2026, 15:16 |
V-19: Anbindehaltung von Rindern beenden
Antragstext
In Deutschland ist die Anbindehaltung von Rindern (Kühe, Jungrinder, Masttiere)
weit verbreitet, sowohl ganzjährig als auch den überwiegenden Teil des Jahres
hinweg (so genannt: saisonal). Laut der aktuellen Landwirtschaftszählung des
Statistischen Bundesamtes (Stand 01.03.2020) gibt es in Deutschland 1.138.400
Anbindehaltungsplätze, verteilt auf 413.000 Betriebe. Bayern führt die Statistik
mit 628.300 Plätzen an, aber in anderen Bundesländern wie Niedersachsen
(170.700), Nordrhein-Westfalen (64.100), Schleswig-Holstein (53.300), Hessen
(37.000) und Rheinland-Pfalz (25.600) leben ebenfalls viele Rinder angebunden.
- Stallbedingungen: Moderne Milchkühe mit einer hohen Milchleistung sind
viel breiter, länger und höher als Kühe der ursprünglichen regionalen
Rassen und finden in den alten Ställen häufig nicht genug Platz. Wegen der
beengten Bedingungen können sie zum Beispiel nicht alle gleichzeitig
liegen oder sie liegen im Bereich der Gitterroste bzw. der Kotstufe.
Wer Rinder in Anbindehaltung hält, fügt ihnen länger anhaltende oder sich
wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zu. Dies verstößt gegen §1 und
explizit §2(2) des Tierschutzgesetzes und kann gemäß §17(2) TSchG strafbar sein.
Ein "vernünftiger Grund" für diese Praxis kann nicht angeführt werden, da die
Mehrheit der Rinderhalter bereits zeigt, dass eine Haltung ohne Anbindung
möglich und Standard ist.
- Die Anbindehaltung wird häufig damit gerechtfertigt, dass vorwiegend
ältere Familienbetriebe sie praktizierten. Tatsächlich handelt es sich
jedoch vielfach um Betriebe mit alternativen Einkommensquellen, die keinen
unmittelbaren Anpassungsdruck haben und die Haltungsform lediglich deshalb
fortführen, weil sie noch erlaubt ist. Ihre weitere Zulassung setzt damit
klare Fehlanreize und bremst den strukturellen Wandel hin zu
zukunftsfähigen Haltungssystemen.
- Landschaftspflege und Biodiversität: Die Weidetierhaltung ist eine
zentrale Voraussetzung für den Erhalt bestimmter Kulturlandschaften und
trägt wesentlich zur Förderung der biologischen Vielfalt in unseren
Ökosystemen bei. Zahlreiche Rinderhaltende zeigen, dass sich
Weidewirtschaft und Laufstallhaltung erfolgreich miteinander verbinden
lassen. Für die wenigen Ausnahmen braucht es individuelle Lösungen, die
finanziell unterstützt werden. Ein Ausstieg aus der Anbindehaltung stellt
daher keine Gefahr für Kulturlandschaften oder die biologische Vielfalt
dar.
- Subventionen: Es widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen,
Betriebe, in denen Rinder angebunden leben, weiterhin mit Steuergeldern zu
subventionieren. Sinnvoller ist die Unterstützung von Betrieben, in denen
die Tiere ihr natürliches Verhalten weitgehend ausleben können oder die
Zahlung von Prämien für den Ausstieg aus der Anbindehaltung.
- Niedersachsen als Vorreiter: Das niedersächsische, Grün geführte
Landwirtschaftsministerium stellte im Februar 2026 einen Beschluss zum
Ende der Anbindehaltung vor. Geplant ist, die ganzjährige Anbindehaltung
innerhalb von 18 Monaten und die saisonale Anbindehaltung/Kombihaltung
innerhalb von sieben Jahren entweder durch Umbau oder Aufgabe der
Rinderhaltung zu beenden. Der Entwurf befindet sich derzeit im
Anhörungsverfahren.
Einfache Sprache
Antrag:
Über 1 Million Rinder werden in Deutschland noch immer in Anbindehaltung
gehalten, das ganze Jahr oder jedes Jahr viele Monate („saisonal“). Auch Bio-
Kühe werden angebunden. Wenn die Milch verarbeitet wird, wird meist Milch von
angebundenen Kühen genutzt.
Doch die Anbindehaltung, auch saisonal, tut den Kühen weh. Sie leiden darunter.
Deshalb ist Anbindehaltung eigentlich schon illegal, sie verstößt gegen §1 und
§2 Tierschutzgesetz. Doch in der Praxis gibt es sie immer noch.
Die Ampelregierung wollte das ändern, der CDU-Landwirtschaftsminister jetzt ist
dagegen. Niedersachsen macht mit grüner Ministerin vor, wie man die
Anbindehaltung einfach und unkompliziert abschaffen kann. Tierärzte,
Tierschützer, Bundesrat, alle sind gegen die Anbindehaltung und für ein Verbot.
Wir als Partei für Umwelt und Tiere müssen uns jetzt gegen die Anbindehaltung
stark machen. Dafür fordern wir, dass wir uns für folgendes Vorgehen einsetzen:
- Betriebe mit Anbindehaltung sollen der Behörde mitteilen, ob sie die Kühe
künftig ohne Anbinden halten wollen oder keine Kühe mehr halten.
- Die Betriebe, die umstellen wollen, dürfen dann noch 18 Monate weiter
anbinden als Übergangszeit.
- Landwirt*innen sollen beraten und beim Umstieg gefördert werden.
- Am Ende des Tages muss ein klares Verbot dieser tierquälerischen Haltung
stehen.
Begründung:
Bei der Anbindehaltung wird unterdrückt, dass eine Kuh so leben kann, wie eine
Kuh normalerweise lebt („arteigene Bedürfnisse“). So sieht es das
Tierschutzrecht aber vor.
Sie kann sich nicht genug bewegen und kann nicht mit anderen Rindern Zeit
verbringen, wie es Rinder in Freiheit tun. Sie kann sich nicht richtig hinlegen
und schlafen. Es wird auch verhindert, dass die Kuh normal ihr Fell pflegt. Vor
allem, weil Kühe heute größer sind, sind die meisten Ställe viel zu klein. Die
Enge stresst die Tiere sehr.
Begründung
Wer Rinder in Anbindehaltung hält, fügt ihnen länger anhaltende bzw. sich wiederholende erhebliche Schmerzen und Leiden zu. Dies verstößt schon jetzt gegen das Tierschutzgesetz. Wie so oft im Tierschutz besteht ein Vollzugsdefizit - das müssen wir als die Partei, die für Tierschutz steht, ändern.
