| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | V TOP 10 - Verschiedenes (1/2) |
| Antragsteller*in: | BAG Kinder, Jugend und Familie (dort beschlossen am: 03.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 08.10.2026, 11:50 |
V-21: Für Teilhabe, die gelingt: Eine systemische Bildungsassistenz für jede Kita-Gruppe und Schulklasse
Antragstext
individuelle Rechte. Wir BÜNDNISGRÜNE machen uns genau auf diesen Weg, wir
wollen, dass allen Kindern im Bildungssystem ein gleichberechtigter Zugang zu
Bildung - zur frühen Bildung im Elementarbereich ( Kita ) und zu einem
Schulabschluss ermöglicht wird. Auch in einem inklusiven Bildungssystem und
besonders auf dem Weg dorthin bleiben individuelle Rechte, die durch
strukturelle Maßnahmen besser eingebettet werden und wirksame
Rechtsdurchsetzung, unverzichtbar.
Inklusion beginnt mit einer einfachen Erkenntnis: Menschen sind vielfältig und
sie alle gehören dazu. Nicht das Individuum muss sich anpassen, sondern die
Strukturen müssen so gestaltet sein, dass Teilhabe für alle selbstverständlich
wird. Barrieren entstehen nicht durch Unterschiede zwischen Menschen, sondern
dort, wo Zugänge fehlen, Regeln ausschließen und Vielfalt nicht mitgedacht wird.
Das gilt besonders für unser Bildungssystem. Kinder bringen sehr
unterschiedliche Lebensrealitäten mit: Armut, Fluchterfahrung,körperliche
Beeinträchtigung, familiäre Belastung oder auch Hochbegabung. Sie teilen dabei
die gleichen Rechte. Es ist die Aufgabe von Gesellschaft und Bildungssystem,
ihnen diese Rechte zuzusichern. Kindheiten sind heute diverser als je zuvor. Wir
haben den Anspruch, dass das System dennoch allen Kindern und den Menschen, die
sie begleiten, gerecht wird. Dafür muss es sich verändern.
Nach aktueller Gesetzeslage kann es in Kita-Gruppen oder Klassen zu Fällen
kommen, dass mehrere Kinder Unterstützungsbedarf haben, die Einzelfallhilfe aber
nur für das ihr zugewiesene Kind zuständig ist, ohne Bezug zum Geschehen in der
Gruppe oder Klasse. Das führt dazu, dass mitunter mehrere
Integrationsassistenzen gleichzeitig anwesend sind, sich allerdings nur um ein
einzelnes Kind kümmern dürfen.Auch darf man hier nicht außer Acht lassen, das in
einer Klasse oder einer Kitagruppe auch undiagnostizierte Kinder sitzen,welche
zur Zeit gar keine Beachtung finden können - sie fallen ohne Hilfe hinten
herunter. Weil das Thema vielschichtig ist, lohnt ein genauerer Blick auf die
Rechtslage. Für Integrationsassistenz gibt es zwei gesetzliche Grundlagen: § 90
SGB IX richtet sich im Rahmen der Eingliederungshilfe an junge Menschen mit
geistiger, körperlicher oder Mehrfachbehinderung, bewilligt durch das Sozialamt.
§ 35a SGB VIII richtet sich im Rahmen der Jugendhilfe an junge Menschen mit
drohender oder bestehender seelischer Behinderung, bewilligt durch das
Jugendamt. Bei allem Weiterdenken gilt unbedingt: Kinder, die aufgrund ihrer
Einschränkungen ohne individuelle Integrationsassistenz nicht am Unterricht
teilnehmen können, müssen weiterhin einen individuellen Anspruch auf diese
Unterstützung haben. Diese Einzelfallhilfen sind und bleiben unverzichtbar.
Für diese Kinder und ihre Familien muss die Planungssicherheit gestärkt werden.
Bei dauerhaftem individuellem Unterstützungsbedarf darf Integrationsassistenz
nicht jedes Jahr zum Unsicherheitsfaktor werden. Familien, die ohnehin
erheblichen Aufwand leisten, um für ihre Kinder einzutreten, brauchen keine
Antragsverfahren, die sich Jahr für Jahr wiederholen, obwohl sich am Bedarf
nichts geändert hat. Längerfristige Bewilligungen, möglichst für die gesamte
Schullaufbahn, müssen möglich sein.
Integrationsbegleitung wird von freien Trägern der Jugendhilfe erbracht und ist
formal kein Teil des pädagogischen Kita- oder Schulteams. Die Erzieher*innen
oder die Klassenlehrkraft haben keine Weisungsbefugnis gegenüber der
Integrationsassistenz. Gleichermaßen sind die Erzieher*innen oder die
Klassenlehrerkraft nicht verpflichtet, sich mit Anregungen und Hinweisen der
Einzelfallhelfer:innen auseinander zu setzen. Pädagogische Absprachen entstehen
nur, wenn alle Beteiligten es wollen und die Zeit dafür finden. Manchmal gelingt
das gut, strukturell gesichert ist es nicht. Wachsende Klassen und zunehmende
Heterogenität kommen erschwerend hinzu. Dazu kommt, dass die Rahmenbedingungen
mit dem steigenden Bedarf nicht Schritt gehalten haben. So entsteht ein System,
das mit vielen Einzelhilfen reagiert, statt strukturell für echte Teilhabe und
Entlastung zu sorgen. Für die Kinder selbst hat die Einzelhilfe oft eine weitere
Konsequenz: Unterstützung, die zwar Teilhabe ermöglicht, aber auf der anderen
Seite auch sichtbar macht, dass man anders ist als alle anderen. Dies wird von
Kindern oft exkludierend wahrgenommen. Auch Eltern geraten zunehmend in
schwierige Situationen. Sie erleben Druck und indirekte Erwartungen, zusätzliche
Hilfen zu beantragen oder Entscheidungen im Sinne des Systems zu treffen, statt
dass das System selbst verlässliche Strukturen bereitstellt.
Schließlich die Arbeitsbedingungen der Integrationsassistent*innen selbst:
befristete Verträge, wenige Stunden, abhängig vom bewilligten Umfang, keine
verbindlichen Qualifikationsanforderungen, Beratungsmöglichkeiten und
Supervision sind nicht immer hinreichend Bestandteil der Refinanzierung und in
der Ausgestaltung auch vom Träger abhängig. Das macht diese Arbeit für gut
ausgebildete Fachkräfte wenig attraktiv. Manche Kommunen versuchen mit
Poollösungen gegenzusteuern, um Unterstützung im Verbund mit der Kitagruppe oder
der Klasse anzubieten, pädagogische Zusammenarbeit zu ermöglichen, Kindern
weniger das Gefühl zu geben anders zu sein, die Zahl der Erwachsenen in Gruppen
und Klassen zu reduzieren und attraktivere Stellen zu schaffen. Doch auch die
Poollösung allein löst das Problem nicht.
Darüber hinaus müssen auch pflegerische Anteile klar anerkannt und angemessen
vergütet werden. Körperbezogene Unterstützung und pflegerische Tätigkeiten
gehören für manche Kinder selbstverständlich zum Kita- oder Schulalltag. Diese
Aufgaben dürfen nicht unausgesprochen vorausgesetzt oder nebenbei erwartet
werden. Sie müssen fachlich benannt, professionell eingeordnet und entsprechend
bezahlt werden.
Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung. Inklusion betrifft die Gemeinschaft
aller lernenden jungen Menschen in den Bildungsinstitutionen. Bildungsassistenz
muss deshalb aus der strukturellen Isolation der Eingliederungshilfe heraus und
in das multiprofessionelle Team von Kita und Schule integriert werden.
Qualifikation, pädagogische Einbindung und Arbeitsbedingungen müssen verbindlich
geregelt sein.
Wir BÜNDNISGRÜNE wollen das aktuelle System weiterentwickeln. Unser Vorschlag:
Jede Kita-Gruppe und jede Klasse bekommt perspektivisch eine systemische
Bildungsassistenz. Diese Person ist täglich dabei, kennt die Kinder und die
Dynamik der Gruppe und ist verlässliche Ansprechperson für Kinder,
Erzieher*innen, Lehrkräfte und Schulsozialarbeit und Eltern gleichermaßen. Ziel
ist diese Funktion für alle Kita-Gruppen sowie alle Klassen in der Primarstufe
und der Sekundarstufe 1. Systemische Bildungsassistenz kommt allen Kindern
zugute, nicht nur denen mit einer diagnostizierten Behinderung.
Wenn in der Schule eine Klasse erhöhten Bedarf hat, kann die Schule entscheiden,
eine Klassenbegleitung vorübergehend woanders einzusetzen, flexibel, aber mit
klarem Bezugspunkt. Über einen Kitasozialindex sowie den bereits bestehenden
Schulsozialindex können Schulen mit besonderem Bedarf zusätzliche
Klassenbegleitungen erhalten, zum Beispiel in Form von Springerkräften,
gestaffelt nach der Höhe des Index.
Hilfen nach § 90 SGB IX sowie die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII sollen
weiterhin das einzelne Kind individuell unterstützen, wo sie nötig sind.
Individuelle Unterstützung kann und soll gleichzeitig nicht die strukturellen
Lücken eines exklusiven Bildungssystems stopfen. Hier trägt das Bildungssystem
selbst Verantwortung, sich zu verändern, um allen Kindern in ihrer Vielfalt
gerecht zu werden.
Einfache Sprache
Wir wollen, das jedes Kind gut in die Kita oder zur Schule gehen kann.
Manche Kinder brauchen dafür eine Begleitung. Manche Kinder empfinden die
Begleitung als störend. Sie sind dann anders als andere Kinder.
Deshalb wollen Bündnis90/die Grünen, dass in jeder Kita nicht nur die
Erzieher*innen der Gruppe da sind, sondern in jeder Gruppe eine weitere Expertin
oder Experte ist. Auch in jeder Schulklasse soll in jeder Klasse eine weitere
Expertin oder Experte arbeiten. Diese Person kennt dann die Kinder und
Jugendlichen und kann gut für sie da sein. Die wollen wir "systemische
Bildungsassistenz" nennen.
Begründung
Bemerkung zum Sprachgebrauch: in Deutschland läuft die Begleitung von Kindern mit (drohender) Behinderung unter verschiedenen Begriffen: Schulbegleitung, Kitaassistenz, Integrationsassistenz, usw. Für die Vereinfachung im Lesefluss wird im kommenden das Wort „Integrationsassistenz“ genutzt.
