| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | V TOP 10 - Verschiedenes (1/2) |
| Antragsteller*in: | Jonathan Sieger (KV Köln) und 110 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 56%) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 08.10.2026, 11:47 |
V-22: Gemeinsame Verantwortung braucht gemeinsame Standards – Menschenrechte auch mit GEAS garantieren
Antragstext
Ein gemeinsames europäisches Asylsystem kann dauerhaft nur bestehen, wenn die
gemeinsam vereinbarten Rechte genauso verbindlich sind wie die gemeinsam
vereinbarten Zuständigkeitsregeln. Europäische Verantwortung bedeutet beides:
Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und Solidarität mit den Menschen, die
in Europa Schutz suchen.
GEAS kommt – aber GEAS darf nicht ohne Schutz funktionieren. Wer von
Schutzsuchenden verlangt, dass ihr Verfahren in dem für sie zuständigen
Mitgliedstaat durchgeführt wird, muss zugleich sicherstellen, dass sie dort
menschenwürdig untergebracht und versorgt werden, Zugang zu medizinischer
Versorgung und einem fairen Asylverfahren haben und vor unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung geschützt sind.
Werden europäische und menschenrechtliche Mindeststandards dauerhaft verletzt,
muss dies Konsequenzen haben. Die Europäische Kommission muss die ihr zur
Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente nutzen. Zugleich müssen europäische
Mittel gezielt dafür eingesetzt werden, menschenwürdige Unterbringung,
medizinische und psychosoziale Versorgung, unabhängige Rechtsberatung und einen
effektiven Zugang zum Asylverfahren sicherzustellen.
Einfache Sprache
GEAS kommt – aber Schutz muss gewährleistet sein
Mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) wird das Asylsystem in Europa
neu geregelt.
GEAS legt fest, welches europäische Land für das Asylverfahren eines Menschen
zuständig ist. Diese Regeln sind verbindlich.
Aber auch die Rechte von Schutzsuchenden müssen verbindlich sein.
Europa trägt gemeinsam Verantwortung. Das bedeutet: Die europäischen Staaten
müssen füreinander Verantwortung übernehmen. Gleichzeitig müssen sie die
Menschen schützen, die in Europa Schutz suchen.
GEAS darf deshalb nicht dazu führen, dass Menschen in ein anderes europäisches
Land geschickt werden, obwohl dort ihre grundlegenden Rechte nicht geschützt
werden.
Wer verlangt, dass ein Asylverfahren in einem bestimmten europäischen Land
stattfindet, muss auch sicherstellen, dass die Menschen dort eine
menschenwürdige Unterkunft haben, niemand auf der Straße leben muss, die
notwendige medizinische Versorgung bekommt, Zugang zu einem fairen Asylverfahren
hat und sich rechtlich beraten und unterstützen lassen kann. Niemand darf
unmenschlich oder erniedrigend behandelt werden.
Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, muss Deutschland handeln.
Wir fordern:
- Überstellungen nach Bulgarien aussetzen
Die Bundesregierung soll Überstellungen von Schutzsuchenden nach Bulgarien
aussetzen. Das gilt, solange dort nicht zuverlässig sichergestellt ist, dass die
europäischen und menschenrechtlichen Mindeststandards eingehalten werden.
Menschen dürfen nicht nach Bulgarien geschickt werden, wenn ihnen dort zum
Beispiel eine menschenunwürdige Unterkunft, Obdachlosigkeit, eine unzureichende
medizinische Versorgung oder andere schwere Verletzungen ihrer Grundrechte
drohen.
Europäische Regeln zur Zuständigkeit dürfen nicht wichtiger sein als die
Menschenrechte.
- Asylverfahren in Deutschland durchführen
Solange diese Bedingungen in Bulgarien nicht erfüllt sind, soll Deutschland die
bestehenden Möglichkeiten des europäischen Rechts nutzen.
Deutschland soll in diesen Fällen die Verantwortung für die Asylverfahren
übernehmen und die Verfahren in Deutschland durchführen.
Das ist besonders wichtig für Menschen, die besonderen Schutz brauchen. Dazu
gehören zum Beispiel Kinder und Familien, Schwangere, Menschen mit
Behinderungen, kranke Menschen und traumatisierte Menschen.
Ihre besonderen Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden.
- Menschenrechte müssen genauso verbindlich sein wie Zuständigkeitsregeln
Die Bundesregierung soll sich in Europa dafür einsetzen, dass die gemeinsamen
Regeln zum Schutz von Geflüchteten eingehalten werden. Diese Regeln müssen
regelmäßig kontrolliert werden.
Es darf nicht sein, dass Europa verbindlich festlegt, welches Land für einen
Menschen zuständig ist, aber gleichzeitig akzeptiert, dass dieser Mensch dort
nicht menschenwürdig leben kann.
Wenn die europäischen und menschenrechtlichen Mindeststandards dauerhaft
verletzt werden, muss das Folgen haben.
Die Europäische Kommission muss ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um die
Einhaltung dieser Standards durchzusetzen.
Gleichzeitig sollen europäische Gelder gezielt dafür eingesetzt werden, dass
Schutzsuchende menschenwürdig untergebracht werden, medizinische und
psychologische Hilfe bekommen, unabhängige Rechtsberatung erhalten und
tatsächlich Zugang zu einem fairen Asylverfahren haben.
Unser Grundsatz:
GEAS kann nur funktionieren, wenn Zuständigkeit und Menschenrechte
zusammengehören.
Europäische Solidarität darf nicht bei der Verteilung von Zuständigkeiten
aufhören.
Wer Menschen in ein anderes europäisches Land schickt, muss auch sicherstellen,
dass sie dort sicher und menschenwürdig leben können.
Europa muss beides gewährleisten: klare Regeln für Zuständigkeiten und den
Schutz der Menschenrechte.
Begründung
Erfolgt mündlich.
