| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | W TOP 06 - Starke Wirtschaft, faire Chancen |
| Antragsteller*in: | BAG Migration & Flucht / BAG Europa / BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit (dort beschlossen am: 03.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 06.10.2026, 22:04 |
W-02: Freizügigkeit verwirklichen: Gleiche Rechte, gute Arbeit und soziale Sicherheit in Europa
Antragstext
Europa ist mehr als ein Binnenmarkt. Es ist ein gemeinsamer Rechtsraum,
entstanden aus der historischen Verantwortung, Menschenwürde, Frieden und
Gleichheit dauerhaft zu sichern. Diese Verpflichtung gilt konkret: Die
Personenfreizügigkeit ist das Recht zur freien Wahl des Aufenthalts- und
Wohnortes. Es garantiert grundsätzlich gleiche Rechte wie den Staatsangehörigen
des Aufnahmestaates – im Betrieb, im Amt und im Alltag. Soziale Sicherheit,
Schutz vor Ausbeutung und echte Teilhabe sind keine Zusatzleistungen, sondern
der Kern dieses europäischen Versprechens und des Gleichbehandlungsgrundsatzes
der Europäischen Union.
Offene Grenzen innerhalb Europas machen dieses Versprechen erfahrbar. Sie
ermöglichen Menschen, über Grenzen hinweg zu arbeiten, zu lernen, Familien zu
gründen, Verantwortung zu übernehmen und ihr Leben frei zu gestalten. Sie
verbinden Regionen, Nachbarschaften, Arbeitsmärkte und Lebensrealitäten.
Grenzkontrollen im Schengen-Raum sind deshalb kein Ausdruck von
Handlungsfähigkeit, sondern ein Rückschritt hinter die Errungenschaften der
europäischen Einigung. Sie schwächen das Vertrauen in den gemeinsamen
europäischen Raum, belasten Pendler*innen sowie Reisende und lenken von den
eigentlichen politischen Herausforderungen ab: gute Arbeitsbedingungen, soziale
Sicherheit und die konsequente Durchsetzung gleicher Rechte für alle, die von
der Freizügigkeit in Europa Gebrauch machen.
Damit wirtschaftliche Chancen, individuelle Freiheit zu einem Mehrwert für
Beschäftigte, Unternehmen und Gesellschaft wird, müssen faire
Arbeitsbedingungen, wirksame Arbeitnehmer*innenrechte und gleiche soziale
Standards in allen Regionen Europas gewährleistet sein. Wir setzen uns für ein
Europa ein, das diese Rechte nicht nur verspricht, sondern auch durchsetzt:
durch starke Arbeitnehmer*innenvertretungen, wirksame Kontrollen und gut
ausgestattete Kontrollbehörden, den Zugang zu (Rechts-)Beratung und -schutz und
demokratische Teilhabe. Denn Freizügigkeit wird erst dann vollständig
verwirklicht, wenn Menschen nicht nur Grenzen überschreiten können, sondern
überall in Europa mit gleichen Rechten leben und arbeiten.
Grenzüberschreitende Arbeit und mobile Beschäftigung sind längst europäische
Realität. Millionen Menschen arbeiten heute in einem anderen EU-Mitgliedsstaat
als dem, in dem sie leben oder geboren wurden. Sie sichern unter anderem Pflege,
Logistik, Landwirtschaft, Bau, Fleischindustrie, Transport und viele weitere
zentrale Bereiche unserer Wirtschaft. Deutschland ist seit Jahrzehnten ein
Einwanderungsland und profitiert massiv von der Arbeit mobiler Beschäftigter.
Viele Bereiche unseres wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens wären ohne
sie heute nicht in gleicher Weise funktionsfähig. Doch während Märkte und
Mobilität immer stärker europäisch organisiert sind, bleiben Schutzrechte,
Kontrollen und soziale Standards dahinter zurück.
Gerade jene Branchen, die strukturell von Arbeitsmigration abhängig sind, sind
häufig geprägt von Niedriglöhnen, prekären Beschäftigungsbedingungen,
Subunternehmerketten, Ausbeutung und systematischen Rechtsverstößen. Dem stellen
wir ein klares sozial- und europapolitisches Modell entgegen: gleiche Rechte,
gleiche Löhne und würdige Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in Europa.
Ein zentraler Fortschritt ist die europäische Mindestlohnrichtlinie. Sie setzt
wichtige Maßstäbe für soziale Konvergenz in Europa und fordert angemessene
Mindestlöhne von mindestens 60 Prozent des Medianlohns sowie eine stärkere
Tarifbindung. Deutschland entfernt sich jedoch seit Jahren von diesen Zielen.
Die Tarifbindung sinkt, tariflose Bereiche wachsen und die Vorgaben der
Richtlinie werden bislang nicht ausreichend umgesetzt. Deshalb braucht es eine
gemeinsame Strategie von Bund und Ländern, um die Tarifvertragsabdeckung
deutlich zu erhöhen. Dazu gehören konsequente Schritte gegen Tarifflucht,
wirksame Tariftreuegesetze in allen Bundesländern und den Abbau von Hürden für
die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen.
Gute Arbeit setzt soziale Sicherheit voraus. Deshalb lehnen wir die Ausweitung
sozialversicherungsfreier kurzfristiger Beschäftigung auf 90 Arbeitstage ab.
Beschäftigte brauchen vom ersten Arbeitstag an Krankenversicherungsschutz auf
dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung sowie reguläre
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Prekäre
Sonderregelungen dürfen nicht zum Geschäftsmodell werden.
Arbeitsrechte dürfen nicht nur auf dem Papier existieren, sie müssen
durchsetzbar sein. Eine zentrale Leerstelle in Deutschland ist das Fehlen einer
wirksamen Arbeitsinspektion. Die bestehende Kontrollstruktur ist zersplittert,
unterfinanziert und häufig zu schwach, um systematische Verstöße konsequent zu
verfolgen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls erfüllt diese Aufgabe nur begrenzt.
Während Länder wie Frankreich oder Polen über Arbeitsinspektionen verfügen, die
Verstöße gegen Arbeitsrecht kontrollieren, sanktionieren und Beschäftigte aktiv
schützen können, fehlt ein vergleichbares Instrument in Deutschland.
Wir wollen Arbeitsinspektion gemeinsam mit den Gewerkschaften neu denken.
Prekäre Branchen müssen flächendeckend kontrolliert und Verstöße gegen
Arbeitsrechte konsequent sanktioniert werden. Dafür braucht es auch
Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die Expertise im Bereich Arbeitsausbeutung,
Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung und organisierter Verstöße gegen Arbeits-
und Sozialstandards aufbauen können. Die Staatsanwaltschaften müssen personell
besser ausgestattet werden, damit Ermittlungen wirksam geführt und Verfahren
erfolgreich abgeschlossen werden können. Ausbeuterische Arbeitsbedingungen sind
keine Einzelfälle, sondern häufig Teil eines Geschäftsmodells, das gezielt auf
der Unsicherheit und Abhängigkeit mobiler Beschäftigter aufbaut. Deshalb müssen
Arbeits-, Finanz-, Sozialversicherungs- und Strafverfolgungsbehörden enger
zusammenarbeiten und wirksame Instrumente erhalten, um gegen solche Strukturen
vorzugehen.
Auch Beratungs- und Unterstützungsstrukturen müssen massiv gestärkt werden.
Gewerkschaftsnahe Beratungsstellen wie Faire Mobilität und die
Landesberatungsstellen leisten unverzichtbare Arbeit. Sie beraten in den
Erstsprachen der Beschäftigten, prüfen Arbeitsverträge, helfen bei der
Durchsetzung von Ansprüchen und schaffen Zugang zum Recht. Das hohe
Fallaufkommen zeigt, wie groß der Bedarf ist. Wer in Europa arbeitet, braucht
unabhängig vom Beschäftigungsland Zugang zu Beratung und Rechtsschutz. Deshalb
braucht es auch ein dauerhaft finanziertes, europaweites, gewerkschaftsnahes
Beratungsnetzwerk und grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Mit großer Sorge beobachten wir Angriffe auf die Rechte mobiler Beschäftigter.
Bereits in den vergangenen Jahren wurden soziale Rechte von EU-Bürgerinnen
schrittweise eingeschränkt. So wurden durch diegesetzlichen Regelungen aus dem
Jahr 2016, insbesondere die Ansprüche arbeitsuchender Unionsbürger*innen auf
Leistungen der Grundsicherung, erheblich begrenzt. Heute erleben wir erneut
politische Vorstöße, die den Zugang zu sozialen Leistungen erschweren oder die
Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit selbst infrage stellen: Ausnahmen vom
Mindestlohn in der Saisonarbeit, Debatten über die Kürzung des Kindergeldes für
Kinder im Ausland. Begleitet wird dies von rassistischen Ressentiments,
insbesondere antiziganistischen und antiosteuropäischen Narrativen, sowie
pauschalen Vorwürfen des Sozialmissbrauchs, die dazu dienen, den Zugang zu
Grundsicherung und sozialen Rechten weiter zu erschweren.
Während die Beschränkung dieser Rechte noch vor wenigen Jahren von allen
demokratischen Parteien klar abgelehnt wurde, werden solche Forderungen im Zuge
des gesellschaftlichen Rechtsrucks zunehmend salonfähig. Diesen Angriffen
erteilen wir eine klare Absage. Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine der größten
sozialen Errungenschaften Europas.
Statt Beschäftigte gegeneinander auszuspielen, wollen wir würdige
Arbeitsbedingungen schaffen. Werkvertrags- und Subunternehmermodelle in der
sogenannten letzten Meile der Paketzustellung müssen beendet werden. Die großen
Paketdienstleister müssen die Zusteller*innen, die ihr Kerngeschäft ausüben,
grundsätzlich direkt beschäftigen. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz hat in der
Fleischindustrie gezeigt, dass die Begrenzung von Werkverträgen und
Subunternehmerketten wirksam gegen Ausbeutung, Lohndumping und die Umgehung
arbeitsrechtlicher Verantwortung sein kann. Die EU-Plattformarbeitsrichtlinie
muss zügig umgesetzt werden, damit Rider und andere Beschäftigten in der
Plattformökonomie vor Scheinselbstständigkeit geschützt und algorithmische
Kontrolle transparent gemacht wird. Subunternehmerketten in der Baubranche
müssen begrenzt und arbeitsrechtliche Standards in der häuslichen Pflege klar
durchgesetzt werden. Pflege darf nicht länger auf dem Rücken von Frauen aus
Ostmitteleuropa organisiert werden. Scheinselbstständigkeit und sogenannte
Dienstleistungsverträge, die faktisch 24-Stunden-Pflege und permanente
Verfügbarkeit erzwingen, müssen beendet werden. Der von BMAS, BMG und der
Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung eingesetzte Arbeitskreis zur
Schaffung einer rechtssicheren Grundlage für die Beschäftigung von Live-Ins
kommt auch in seinem Abschlussbericht von November 2024 zu dem Ergebnis, dass
„eine rechtssichere Grundlage für die Beschäftigung von Live-Ins nur in Form
einer regulären Anstellung bei Agenturen oder Haushalten möglich“ ist.
Beschäftigtengruppen, die häufig im privaten Raum arbeiten und deshalb
besonderer Isolation, Abhängigkeit und Gewalt ausgesetzt sind, dürfen nicht
unsichtbar bleiben. Das gilt etwa für Au-pairs oder sogenannte Live-Ins in der
häuslichen Pflege. Sie müssen bei Landes- und Aktionsplänen zur Umsetzung der
Istanbul-Konvention ausdrücklich mitgedacht werden. Schutzkonzepte und
Beratungsangebote müssen mehrsprachig, niedrigschwellig und unabhängig vom
Aufenthaltsstatus zugänglich sein.
Es ist höchste Zeit, dass sich Deutschland zu den universellen Menschenrechten
von Arbeitsmigrant*innen bekennt.Die Internationale Konvention zum Schutz der
Rechte aller Wanderarbeitnehmerinnen und ihrer Familienangehörigen (ICMW) wurde
bereits 1990 von den Vereinten Nationen verabschiedet und trat 2003 in Kraft.
Bis Juli 2025 wurde sie von 60 Staaten ratifiziert. Deutschland gehört weiterhin
zu den wenigen demokratischen Einwanderungsländern, die diesen zentralen
Menschenrechtsvertrag bislang nicht ratifiziert haben. Die Konvention garantiert
grundlegende Arbeits-, Sozial- und Menschenrechte unabhängig vom
Aufenthaltsstatus und setzt internationale Mindeststandards gegen Ausbeutung,
Diskriminierung und Entrechtung. Wir setzen uns dafür ein, die Voraussetzungen
für eine Ratifizierung der UN-Wanderarbeitnehmerkonvention zu schaffen und ihre
Standards schrittweise in deutsches Recht zu überführen.
Ein soziales Europa braucht außerdem starke Mitbestimmung. Demokratie darf nicht
am Werkstor enden. Mobile Beschäftigte müssen ihre Interessen wirksam vertreten
und ihre Rechte kollektiv durchsetzen können. Betriebsräte und Gewerkschaften
sind zentrale Pfeiler einer demokratischen Arbeitswelt und leisten einen
entscheidenden Beitrag zu fairen Arbeitsbedingungen, guter Bezahlung und
wirksamen Schutz vor Ausbeutung.
Für viele mobile Beschäftigte blieben Mitbestimmung und kollektive
Interessenvertretung jedoch schwer zugänglich. Sprachbarrieren, prekären
Beschäftigungsverhältnisse, fehlende Informationen |über Rechten oder die Angst
vor Kündigung erschweren häufig die Organisierung und Beteiligung. Deshalb
wollen wir den Zugang zu betrieblicher und gewerkschaftlicher Vertretung
erleichtern, mehrsprachige Informations- und Beratungsangebote ausbauen und
mobile Beschäftigte besser vor Benachteiligung aufgrund gewerkschaftlichen
Engagements schützen. Denn wer in Europa arbeitet, muss seine Rechte auch
gemeinsam mit anderen Beschäftigten vertreten können.
Parallel zur betrieblichen Mitbestimmung wollen wir auch die demokratische
Teilhabe ausbauen. Europa wird dort konkret, wo Menschen ihren Lebensmittelpunkt
grenzüberschreitend gestalten und selbstverständlich Teil der Gesellschaft sind.
Wer hier lebt, arbeitet, Kinder großzieht oder sich einbringt, prägt unsere
Demokratie mit. Deshalb wollen wir bestehende Rechte bei kommunalen und
europäischen Wahlen bekannter, zugänglicher und praktisch nutzbar machen. Wir
setzen uns außerdem aktiv dafür ein, demokratische Teilhabe nicht allein an die
Staatsangehörigkeit zu knüpfen, sondern stärker am Lebensmittelpunkt
auszurichten. Wer dauerhaft hier lebt, arbeitet und Verantwortung übernimmt,
soll auch auf Landes- und Bundesebene mitentscheiden können.
Soziale Sicherung ist ein integraler Teil der Unionsbürgerschaft. Dass soziale
Rechte über Grenzen hinweg gelten und erworbene Ansprüche mitgenommen werden
können, ist eine große europäische Errungenschaft. In der Realität ist dieses
Versprechen jedoch noch nicht vollständig eingelöst: Viele Menschen stoßen
weiterhin auf Hürden beim Zugang zu sozialen Leistungen, auf bürokratische
Barrieren oder auf Unsicherheit darüber, welche sozialen Rechte ihnen zustehen.
Deshalb braucht es bessere Informationen, niedrigschwellige Migrationsberatung
und eine stärkere Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg.
Community Projekte und die Vernetzung regionaler und kommunaler Akteur*innen mit
Herkunftsländern spielen dabei eine wichtige Rolle. Informationen und Beratung
müssen dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Für die nächste EU-Förderperiode
ab 2028 muss sichergestellt werden, dass ausreichend Mittel aus den Nationalen
und Regionalen Partnerschaftsplänen zur Verfügung stehen, um lokale Angebote und
grenzüberschreitende Netzwerkarbeit zu finanzieren. Länder- und
behördenübergreifende Kontrollen, etwa von Finanz- und Wohnungsaufsicht, müssen
besonders betroffene Branchen wie Logistik, Pflege oder Gebäudereinigung gezielt
in den Blick nehmen.
Auf europäischer Ebene müssen die European Labour Authority (ELA) und die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Behörden gestärkt werden.
Arbeitgeber*innen müssen zu mehr Transparenz verpflichtet werden: Miet- und
Arbeitsverträge müssen voneinander entkoppelt und in der Herkunftssprache zur
Verfügung gestellt werden. Die Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte
für faire Beschäftigung müssen rechtlich verbindlich und einklagbar werden. Wir
fordern zudem eine schnelle Umsetzung der überarbeitenden Richtlinie für die
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (883/04) durch die
Bundesregierung. Die lang überfällige Überarbeitung dieser Gesetzgebung, wird
die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedsstaaten in der Erbringung von
Sozialleistungen verbessern und kann Missbrauch bei der Entsendung verhindern
oder die Inanspruchnahme von bspw. Gesundheits- und Pflegeleistungen
erleichtern.
In Politik und Öffentlichkeit gilt es, diskriminierenden Narrativen und
Kriminalitätsdiskursen entschieden zu begegnen. Denn wer soziale Rechte
angreift, schützt nicht den Sozialstaat, sondern schwächt den europäischen
Zusammenhalt. Ein starkes Europa entsteht nicht durch Ausschluss, sondern durch
gleiche Rechte, soziale Sicherheit und wirksamen Schutz vor Ausbeutung.
Ein Europa der Rechte zeigt sich dort, wo mobile Arbeitnehmer*innen und ihre
Kinder gleichberechtigt teilhaben können: in Kitas, Schulen, Sprachkursen und
Nachbarschaften. Wenn Kinder unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsdauer
gemeinsam lernen und aufwachsen, stärkt das die individuellen Chancen und den
gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das in der EU-Freizügigkeit auch für Angehörige
aus Drittstaaten garantierte Familienleben muss für alle Herkunftsländer
gleichermaßen garantiert werden können. Mehrsprachigkeit, Mobilität und
grenzüberschreitende Lebensrealitäten sind keine Belastung, sondern eine Stärke
einer offenen europäischen Gesellschaft. Gute Bildungs- und Sprachangebote
erleichtern Teilhabe, verhindern Ausgrenzung und ermöglichen echte
Chancengleichheit.
Sprachförderung ist eine zentrale Voraussetzung für echte Gleichbehandlung. Wer
von der europäischen Freizügigkeit Gebrauch macht, braucht verlässlichen Zugang
zu Sprachkursen, unabhängig davon, ob der Zugang über Arbeit, Familie,
Ausbildung oder eine andere Lebensrealität erfolgt. Integrationskurse und
berufsbezogene Sprachkurse sind keine freiwillige Zusatzleistung, sondern Teil
öffentlicher Teilhabe und Arbeitsmarktinfrastruktur. Sie ermöglichen Menschen,
ihre Rechte zu kennen, sich gegen Ausbeutung zu wehren, mit Behörden zu
kommunizieren, Bildungswege ihrer Kinder zu begleiten und ihre Qualifikationen
einzubringen. Deshalb setzen wir uns für einen kostenlosen, bedarfsgerechten und
statusunabhängigen Zugang zu Sprach- und Integrationskursen ein.
Auch die Anerkennung von Berufsabschlüssen und Qualifikationen ist zentral für
eine faire Arbeitnehmerfreizügigkeit. Europa gewinnt, wenn Menschen ihre
Fähigkeiten und Erfahrungen tatsächlich einbringen können, statt durch
bürokratische Hürden unterhalb ihrer Qualifikation zu arbeiten. Schnellere,
transparente und besser zugängliche Anerkennungsverfahren stärken individuelle
Perspektiven, sichern Fachkräfte und verhindern, dass mobile Arbeitnehmer*innen
in prekäre Beschäftigung gedrängt werden. Freizügigkeit entfaltet ihr Potenzial
dort, wo Mobilität mit fairen Chancen und sozialer Sicherheit verbunden wird.
Gleichbehandlung muss auch auf dem Wohnungsmarkt, bei Behörden und im Zugang zu
öffentlichen Leistungen erfahrbar sein. Viele Menschen, die von ihrem Recht auf
Freizügigkeit Gebrauch machen, erleben Benachteiligung aufgrund von Herkunft,
Sprache, Namen oder unsicheren Beschäftigungsverhältnissen. Gerade mobile
Arbeitnehmer*innen sind besonders verletzlich, wenn Wohnraum an Arbeit gekoppelt
ist oder prekäre Unterkünfte Abhängigkeiten verstärken. Offene und
diskriminierungsfreie Zugänge zu Wohnraum, Beratung und Verwaltung stärken
Vertrauen in demokratische Institutionen und schaffen gesellschaftlichen
Zusammenhalt. Deshalb wollen wir Antidiskriminierungsstrukturen stärken, das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz weiterentwickeln und europäische
Antidiskriminierungsstandards konsequent umsetzen.
Dieses Recht muss für alle Menschen in Europa gleichermaßen gelten: für mobile
Beschäftigte, Saisonarbeiter*innen, Grenzpendler*innen, entsandte
Arbeitnehmer*innen, Selbstständige, Auszubildende, Studierende, Arbeitssuchende,
Familienangehörige und Kinder. Es gilt für Menschen, die dauerhaft bleiben,
ebenso wie für Menschen, deren Alltag grenzüberschreitend organisiert ist.
Entscheidend ist nicht, ob ein Lebensweg in nationale Kategorien passt, sondern
ob Rechte tatsächlich für alle zugänglich, bekannt und durchsetzbar sind.
Einfache Sprache
(KI-generiert)
Freizügigkeit verwirklichen: Gleiche Rechte, gute Arbeit und soziale Sicherheit
in Europa
Europa ist mehr als ein gemeinsamer Markt. Die Europäische Union steht für
Menschenwürde, Frieden und Gleichheit. Die Menschen in Europa sollen frei
entscheiden können, wo sie leben und arbeiten.
Dazu gehört die Personenfreizügigkeit. Sie bedeutet: Menschen dürfen in einem
anderen EU-Land leben und arbeiten. Dort sollen sie grundsätzlich die gleichen
Rechte haben wie die Menschen, die dort geboren sind. Das gilt bei der Arbeit,
bei Behörden und im Alltag.
Dazu gehören auch soziale Sicherheit, Schutz vor Ausbeutung und die Möglichkeit,
am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Das sind keine zusätzlichen
Leistungen. Sie gehören zu den Grundversprechen der Europäischen Union.
Offene Grenzen machen diese Freiheit im Alltag möglich. Menschen können in einem
anderen EU-Land arbeiten, lernen, eine Familie gründen und ihr Leben gestalten.
Regionen, Nachbarschaften und Arbeitsmärkte wachsen über Grenzen hinweg
zusammen.
Grenzkontrollen im Schengen-Raum machen diese Freiheit wieder kleiner. Sie
belasten Pendler*innen und Reisende. Sie schwächen das Vertrauen in ein
gemeinsames Europa. Und sie lenken von den eigentlichen Problemen ab: von
schlechten Arbeitsbedingungen, fehlender sozialer Sicherheit und fehlender
Gleichbehandlung.
Die Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit ist auch für die Wirtschaft in Europa
wichtig. Sie ermöglicht einen offenen Arbeitsmarkt. Menschen können dort
arbeiten, wo ihre Arbeitskraft gebraucht wird. Das stärkt auch Unternehmen und
den europäischen Binnenmarkt.
Damit davon alle profitieren, brauchen wir faire Arbeitsbedingungen, starke
Arbeitnehmer*innenrechte und gleiche soziale Standards in Europa. Diese Rechte
müssen nicht nur auf dem Papier stehen. Sie müssen auch durchgesetzt werden.
Dafür brauchen wir starke Gewerkschaften und Betriebsräte, wirksame Kontrollen
und gut ausgestattete Behörden. Menschen müssen Zugang zu Beratung und
Rechtsschutz haben. Sie müssen demokratisch mitbestimmen können.
Freizügigkeit ist erst dann wirklich verwirklicht, wenn Menschen nicht nur
Grenzen überschreiten können. Sie müssen überall in Europa mit gleichen Rechten
leben und arbeiten können.
Gute Arbeit in einem sozialen Europa
Viele Menschen arbeiten heute in einem anderen EU-Land als dem, in dem sie leben
oder geboren wurden. Sie arbeiten zum Beispiel in der Pflege, in der Logistik,
Landwirtschaft, im Bau, in der Fleischindustrie oder im Transport.
Deutschland ist seit Jahrzehnten ein Einwanderungsland. Unser Land profitiert
stark von der Arbeit von Menschen aus anderen Ländern. Viele Bereiche unserer
Wirtschaft und unseres Alltags würden ohne diese Beschäftigten nicht
funktionieren.
Aber: Märkte und Arbeit werden immer stärker über Ländergrenzen hinweg
organisiert. Die Rechte der Beschäftigten, Kontrollen und soziale Standards
halten damit oft nicht Schritt.
Gerade in Branchen, die stark auf Arbeitskräfte aus anderen Ländern angewiesen
sind, gibt es häufig niedrige Löhne und unsichere Arbeitsverhältnisse. Es gibt
Ausbeutung und Verstöße gegen Arbeitsrechte. Oft arbeiten Menschen über mehrere
Subunternehmen für ein Unternehmen.
Wir wollen deshalb: gleiche Rechte, gleiche Löhne und gute Arbeitsbedingungen
für alle Beschäftigten in Europa.
Ein wichtiger Schritt ist die europäische Mindestlohnrichtlinie. Sie setzt
gemeinsame Ziele für angemessene Mindestlöhne und eine stärkere Tarifbindung.
Ein Ziel ist ein Mindestlohn von mindestens 60 Prozent des mittleren Lohns.
Deutschland erreicht diese Ziele bisher nicht ausreichend. Immer weniger
Beschäftigte arbeiten in Betrieben mit Tarifvertrag. Deshalb brauchen wir eine
gemeinsame Strategie von Bund und Ländern.
Wir wollen mehr Tarifverträge. Dafür müssen wir Tarifflucht bekämpfen. In allen
Bundesländern brauchen wir wirksame Tariftreuegesetze. Tarifverträge müssen
leichter für allgemein verbindlich erklärt werden können.
Gute Arbeit braucht soziale Sicherheit. Deshalb lehnen wir es ab, kurzfristige
Beschäftigung ohne Sozialversicherung auf 90 Arbeitstage auszuweiten.
Beschäftigte brauchen vom ersten Arbeitstag an Krankenversicherungsschutz. Sie
brauchen reguläre Arbeitsverhältnisse mit Sozialversicherung. Unsichere
Sonderregelungen dürfen kein Geschäftsmodell werden.
Rechte durchsetzen, Ausbeutung beenden
Arbeitsrechte dürfen nicht nur auf dem Papier stehen. Menschen müssen ihre
Rechte auch durchsetzen können.
In Deutschland fehlt eine starke und wirksame Arbeitsinspektion. Die bestehenden
Kontrollen sind auf viele Stellen verteilt. Sie haben oft zu wenig Geld und
Personal. Deshalb können sie Verstöße gegen Arbeitsrechte nicht immer
ausreichend verfolgen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll kann diese Aufgabe nur teilweise
übernehmen. In Ländern wie Frankreich oder Polen gibt es eigene
Arbeitsinspektionen. Sie kontrollieren Arbeitsbedingungen, können Verstöße
bestrafen und Beschäftigte schützen. Ein vergleichbares System fehlt in
Deutschland.
Wir wollen deshalb eine starke Arbeitsinspektion aufbauen. Dabei sollen
Gewerkschaften eng beteiligt werden.
Branchen mit vielen prekären Arbeitsverhältnissen müssen regelmäßig kontrolliert
werden. Verstöße gegen Arbeitsrechte müssen konsequent bestraft werden.
Wir brauchen außerdem Staatsanwaltschaften, die sich besonders mit
Arbeitsausbeutung, Menschenhandel und schweren Verstößen gegen Arbeits- und
Sozialrecht beschäftigen. Dafür brauchen die Staatsanwaltschaften mehr Personal.
Ausbeutung ist häufig kein Einzelfall. Sie kann Teil eines Geschäftsmodells
sein. Dabei wird die Unsicherheit von mobilen Beschäftigten ausgenutzt.
Deshalb müssen Arbeitsbehörden, Finanzämter, Sozialversicherungen und
Strafverfolgungsbehörden besser zusammenarbeiten. Sie brauchen die nötigen
Mittel und Befugnisse, um gegen solche Strukturen vorzugehen.
Auch Beratungsstellen müssen stärker unterstützt werden. Gewerkschaftsnahe
Stellen wie Faire Mobilität und die Landesberatungsstellen sind besonders
wichtig.
Sie beraten Beschäftigte in ihrer Muttersprache. Sie prüfen Arbeitsverträge und
helfen dabei, Lohn und andere Ansprüche durchzusetzen. Sie ermöglichen den
Zugang zu Recht.
Der große Beratungsbedarf zeigt: Menschen brauchen unabhängig vom Land, in dem
sie arbeiten, Zugang zu Beratung und Rechtsschutz.
Deshalb brauchen wir ein dauerhaft finanziertes Beratungsnetzwerk in Europa. Es
soll eng mit den Gewerkschaften zusammenarbeiten. Auch die Zusammenarbeit über
Ländergrenzen hinweg muss besser werden.
Faire Regeln für mobile Beschäftigte
Die Rechte mobiler Beschäftigter werden immer wieder angegriffen. In den
vergangenen Jahren wurden soziale Rechte von EU-Bürger*innen bereits
eingeschränkt.
Zum Beispiel wurden 2016 die Ansprüche von EU-Bürger*innen, die Arbeit suchen,
auf Leistungen der Grundsicherung stark begrenzt.
Auch heute gibt es Vorschläge, die soziale Rechte weiter einschränken oder die
Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit infrage stellen. Dazu gehören Ausnahmen vom
Mindestlohn für Saisonarbeit und Vorschläge, das Kindergeld für Kinder im
Ausland zu kürzen.
Diese Debatten werden teilweise von rassistischen Vorurteilen begleitet.
Besonders betroffen sind Menschen aus Osteuropa und Rom*nja. Gleichzeitig werden
pauschal Vorwürfe über Sozialleistungsmissbrauch erhoben.
Solche Vorwürfe dürfen nicht dazu führen, dass Menschen der Zugang zu sozialen
Rechten erschwert wird.
Wir lehnen diese Angriffe ab. Die Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit ist eine der
wichtigsten sozialen Errungenschaften Europas.
Wir wollen Beschäftigte nicht gegeneinander ausspielen. Wir wollen gute
Arbeitsbedingungen für alle.
Werkverträge und Subunternehmen bei der Paketzustellung müssen beendet werden.
Große Paketdienste sollen die Zusteller*innen, die ihre eigentliche Arbeit
machen, grundsätzlich direkt beschäftigen.
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz zeigt: Wenn Werkverträge und Subunternehmen
begrenzt werden, kann Ausbeutung besser verhindert werden. Das gilt zum Beispiel
für die Fleischindustrie.
Auch die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit muss schnell umgesetzt werden. Rider
und andere Beschäftigte von Plattformen müssen vor Scheinselbstständigkeit
geschützt werden. Sie müssen außerdem wissen können, wie Entscheidungen durch
Algorithmen getroffen werden.
Auch in der Baubranche müssen Subunternehmen stärker begrenzt werden. In der
häuslichen Pflege müssen Arbeitsrechte besser geschützt werden.
Pflege darf nicht auf Kosten von Frauen aus Ostmitteleuropa organisiert werden.
Scheinselbstständigkeit und Dienstleistungsverträge, die faktisch eine Rund-um-
die-Uhr-Betreuung verlangen, müssen beendet werden.
Der Arbeitskreis der Bundesregierung zu den sogenannten Live-Ins hat 2024
festgestellt: Eine rechtssichere Beschäftigung von Live-Ins ist nur mit einer
regulären Anstellung bei einer Agentur oder einem Haushalt möglich.
Menschen, die im privaten Haushalt arbeiten, dürfen nicht unsichtbar bleiben.
Sie sind häufig besonders abhängig und können leichter Opfer von Isolation oder
Gewalt werden.
Das gilt zum Beispiel für Au-pairs und Live-Ins in der Pflege. Sie müssen bei
den Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention berücksichtigt werden.
Schutz und Beratung müssen mehrsprachig und leicht zugänglich sein. Sie müssen
unabhängig vom Aufenthaltsstatus möglich sein.
Deutschland muss sich außerdem stärker zu den Menschenrechten von
Arbeitsmigrant*innen bekennen.
Die Vereinten Nationen haben 1990 die Internationale Konvention zum Schutz der
Rechte aller Wanderarbeitnehmer*innen und ihrer Familien verabschiedet. Sie trat
2003 in Kraft. Bis Juli 2025 haben 60 Staaten die Konvention ratifiziert.
Deutschland gehört weiterhin zu den demokratischen Einwanderungsländern, die
diese Konvention nicht ratifiziert haben.
Die Konvention schützt wichtige Arbeits-, Sozial- und Menschenrechte. Sie gilt
unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Sie setzt gemeinsame Mindeststandards gegen
Ausbeutung, Diskriminierung und Entrechtung.
Wir wollen deshalb die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Deutschland die UN-
Wanderarbeitnehmerkonvention ratifiziert. Ihre Standards sollen Schritt für
Schritt in deutsches Recht übernommen werden.
Mitbestimmung stärken
Ein soziales Europa braucht starke Mitbestimmung. Demokratie darf nicht am
Werkstor enden.
Mobile Beschäftigte müssen ihre Interessen vertreten und ihre Rechte gemeinsam
mit anderen durchsetzen können.
Betriebsräte und Gewerkschaften sind dafür besonders wichtig. Sie helfen dabei,
gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne durchzusetzen. Sie schützen Beschäftigte
vor Ausbeutung.
Für viele mobile Beschäftigte ist es aber schwierig, sich zu organisieren.
Gründe sind zum Beispiel Sprachbarrieren, unsichere Arbeitsverhältnisse,
fehlende Informationen über Rechte oder die Angst vor einer Kündigung.
Deshalb wollen wir den Zugang zu Betriebsräten und Gewerkschaften erleichtern.
Wir wollen mehrsprachige Informationen und Beratung ausbauen. Mobile
Beschäftigte müssen besser davor geschützt werden, wegen ihres
gewerkschaftlichen Engagements benachteiligt zu werden.
Wer in Europa arbeitet, muss seine Rechte gemeinsam mit anderen Beschäftigten
vertreten können.
Auch die demokratische Teilhabe wollen wir stärken.
Europa wird dort konkret, wo Menschen ihren Lebensmittelpunkt über Grenzen
hinweg gestalten. Wer hier lebt, arbeitet, Kinder großzieht oder sich engagiert,
ist Teil unserer Gesellschaft.
Deshalb wollen wir die bestehenden Rechte bei kommunalen und europäischen Wahlen
bekannter machen. Diese Rechte müssen leichter genutzt werden können.
Wir wollen außerdem, dass politische Teilhabe nicht nur von der
Staatsangehörigkeit abhängt. Auch der Lebensmittelpunkt soll eine größere Rolle
spielen.
Wer dauerhaft hier lebt, arbeitet und Verantwortung übernimmt, soll auch auf
Landes- und Bundesebene mitentscheiden können.
Soziale Sicherheit europäisch denken
Soziale Sicherheit gehört zur Unionsbürgerschaft. Soziale Rechte müssen über
Grenzen hinweg gelten. Ansprüche, die Menschen erworben haben, müssen
mitgenommen werden können. Das ist eine wichtige Errungenschaft der Europäischen
Union.
In der Realität gibt es dabei aber noch viele Probleme. Menschen stoßen auf
bürokratische Hürden. Oft wissen sie nicht, welche sozialen Rechte ihnen
zustehen.
Deshalb brauchen wir bessere Informationen, leicht zugängliche
Migrationsberatung und eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Ländern.
Auch Projekte vor Ort und die Zusammenarbeit mit Organisationen in den
Herkunftsländern sind wichtig. Informationen und Beratung müssen dort ankommen,
wo Menschen sie brauchen.
Ab 2028 muss es in der EU-Förderung genug Geld für lokale Angebote und
grenzüberschreitende Zusammenarbeit geben.
Behörden aus verschiedenen Ländern und Bereichen müssen besser zusammenarbeiten.
Kontrollen sollen besonders Branchen mit vielen Problemen in den Blick nehmen.
Dazu gehören zum Beispiel Logistik, Pflege und Gebäudereinigung.
Auch die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) muss gestärkt werden. Behörden in
verschiedenen Ländern müssen besser zusammenarbeiten.
Arbeitgeber*innen müssen für mehr Transparenz sorgen. Mietverträge und
Arbeitsverträge müssen getrennt sein. Beide müssen in der Sprache vorliegen, die
die Beschäftigten verstehen.
Die Regeln der Europäischen Säule sozialer Rechte für faire Arbeit müssen
verbindlich sein. Menschen müssen ihre Rechte vor Gericht durchsetzen können.
Die Bundesregierung muss außerdem die überarbeitete EU-Richtlinie zur
Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme schnell umsetzen. Dadurch soll die
Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern besser werden. Das kann auch dabei
helfen, Missbrauch bei Entsendungen zu verhindern und den Zugang zu Gesundheits-
und Pflegeleistungen zu erleichtern.
Wir müssen außerdem gegen rassistische und diskriminierende Erzählungen
vorgehen. Wer soziale Rechte angreift, schützt damit nicht den Sozialstaat. Er
schwächt den Zusammenhalt in Europa.
Ein starkes Europa entsteht nicht durch Ausschluss. Es entsteht durch gleiche
Rechte, soziale Sicherheit und Schutz vor Ausbeutung.
Gleichbehandlung im Alltag verwirklichen
Ein Europa der Rechte zeigt sich im Alltag. Mobile Beschäftigte und ihre Kinder
müssen gleichberechtigt teilhaben können: in Kitas, Schulen, Sprachkursen und
Nachbarschaften.
Kinder sollen unabhängig von ihrer Herkunft oder Aufenthaltsdauer gemeinsam
lernen und aufwachsen können. Das stärkt ihre Chancen und den Zusammenhalt in
unserer Gesellschaft.
Das Recht auf Familienleben muss auch für Familien gelten, bei denen einzelne
Angehörige aus einem Land außerhalb der EU kommen.
Mehrsprachigkeit und grenzüberschreitende Lebensweisen sind keine Belastung. Sie
sind eine Stärke einer offenen europäischen Gesellschaft.
Gute Bildungs- und Sprachangebote helfen Menschen, teilzuhaben und ihre Chancen
zu verbessern.
Sprache ist besonders wichtig für Gleichbehandlung. Menschen, die von der
Freizügigkeit Gebrauch machen, brauchen Zugang zu Sprachkursen. Das muss
unabhängig davon gelten, ob sie wegen ihrer Arbeit, ihrer Familie, einer
Ausbildung oder aus einem anderen Grund hier sind.
Sprach- und Integrationskurse müssen kostenlos und bedarfsgerecht sein. Der
Zugang darf nicht vom Aufenthaltsstatus abhängen.
Solche Angebote helfen Menschen, ihre Rechte zu kennen, sich gegen Ausbeutung zu
wehren, mit Behörden zu sprechen und die Bildung ihrer Kinder zu unterstützen.
Sie helfen auch dabei, berufliche Qualifikationen einzusetzen.
Auch Berufsabschlüsse und andere Qualifikationen müssen leichter anerkannt
werden. Menschen sollen ihre Fähigkeiten und Erfahrungen einsetzen können. Sie
sollen nicht wegen komplizierter Verfahren unterhalb ihrer Qualifikation
arbeiten müssen.
Anerkennungsverfahren müssen deshalb schneller, verständlicher und leichter
zugänglich werden. Das hilft den Menschen und sorgt dafür, dass Fachkräfte dort
arbeiten können, wo sie gebraucht werden.
Gleichbehandlung muss auch bei der Wohnungssuche, bei Behörden und beim Zugang
zu öffentlichen Leistungen gelten.
Menschen können wegen ihrer Herkunft, Sprache oder ihres Namens benachteiligt
werden. Unsichere Arbeitsverhältnisse können diese Probleme noch verstärken.
Besonders schwierig ist es, wenn eine Wohnung an einen Arbeitsplatz gebunden
ist. Auch schlechte Unterkünfte können Menschen abhängig machen.
Deshalb wollen wir einen diskriminierungsfreien Zugang zu Wohnungen, Beratung
und Behörden. Wir wollen Antidiskriminierungsstellen stärken, das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz weiterentwickeln und die europäischen Regeln gegen
Diskriminierung konsequent umsetzen.
Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit ist für uns mehr als eine wirtschaftliche
Freiheit. Sie ist auch ein soziales und demokratisches Recht.
Unser Ziel ist ein Europa, in dem alle Menschen, die von der Freizügigkeit
Gebrauch machen, die gleichen Rechte und die gleiche Würde haben und
gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Freizügigkeit für alle Lebensrealitäten
Die Freizügigkeit muss für alle Menschen in Europa gelten.
Dazu gehören mobile Beschäftigte, Saisonarbeiterinnen, Grenzpendlerinnen,
entsandte Arbeitnehmer*innen, Selbstständige, Auszubildende, Studierende,
Arbeitssuchende, Familienangehörige und Kinder.
Das gilt für Menschen, die dauerhaft in einem anderen Land leben. Es gilt auch
für Menschen, deren Alltag sich über mehrere Länder erstreckt.
Entscheidend ist nicht, ob ein Lebensweg in eine bestimmte nationale Kategorie
passt. Entscheidend ist, dass die Rechte für alle zugänglich, bekannt und
durchsetzbar sind.
Begründung
Die Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit ist ein Grundpfeiler der EU, sie steht durch die Bundesregierung unter Druck. Aber nicht die Freizügigkeit muss eingeschränkt werden, sondern Ausbeutung. Dafür brauchen wir gute Arbeit, starke Arbeitnehmendenrechte, soziale Sicherheit und Gleichbehandlung.
