| Veranstaltung: | 43. Bundesdelegiertenkonferenz Leipzig | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | WA Weitere Anträge | 
| Antragsteller*in: | Ophelia Nick (Mettmann KV) und 26 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 33%) | 
| Status: | Zurückgezogen | 
| Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen | 
| Angelegt: | 28.09.2018, 10:23 | 
WA-06: Bäuerlichen Betrieben eine Zukunft geben – Grund und Boden breit streuen – Eigentum als soziale Verantwortung verstehen
Antragstext
Allein von 2006 bis 2015 stiegen die Kaufpreise von landwirtschaftlichen Flächen von 
Ackerland um 120 Prozent an. In den neuen Bundesländern haben sie sich mehr als 
verdreifacht, in Mecklenburg-Vorpommern sogar vervierfacht. Der Konzentrationsprozess nimmt 
in ganz Deutschland zu, denn Land ist zunehmend ein Spekulationsobjekt geworden. Die 
Übernahme von Flächen durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder ganzen 
landwirtschaftlichen Unternehmen verändert die strukturelle Agrarlandschaft. Gleichzeitig 
wächst der wirtschaftliche Druck auf jetzige und zukünftige Landwirt*innen, die durch Krisen 
und internationalem Handel befeuert wird. Wachsen oder weichen, sowie immer mehr monotone, 
spezialisierte Betriebe sind seit Jahrzehnten traurige Realität. In den letzten zehn Jahren 
haben 10 Prozent der Betriebe ihre Hoftore für immer geschlossen.
Eine zukunftsfähige Landwirtschaft braucht Boden als Ressource. Landwirt*innen sind 
diejenigen vor Ort, die Verantwortung für ihre Betriebe übernehmen und den ländlichen Raum 
beleben. Sie erzeugen Lebensmittel und das im besten Fall bei guter Bodenqualität, einer 
artenreichen Natur und ohne Belastung für Pflanzen, Tiere und Menschen. Der Erhalt einer 
vielfältigen Kulturlandschaft und Agrarstruktur hat einen ökologischen, einen ästhetischen 
aber auch einen sozialen Wert und ist Gemeingut unserer Gesellschaft. Eigentümer*innen von 
Grund und Boden gehen somit auch eine soziale Verantwortung ein.
Der Erwerb von landwirtschaftlichem Grund und Boden wird durch das Grundstückverkehrsrecht 
(Grundstückverkehrsgesetz, Landpachtgesetz und Reichssiedlungsgesetz) geregelt. Die Gesetze 
dienen dem Schutz land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Schutz von Natur und Umwelt 
und der Ernährungssicherung. Grundstückverkehrsgesetz und Landpachtgesetz sehen eine 
Genehmigung beim Verkauf oder Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen durch die 
Landwirtschaftsbehörden vor. Entspricht z.B. ein Verkauf einer ungesunden Verteilung von 
Boden, z.B. durch den Erwerb durch eine(n) Nichtlandwirt*in, können Landwirtschaftsbehörden 
Widerspruch einlegen. Landgesellschaften machen daraufhin vom Vorkaufsrecht Gebrauch, 
erwerben diese Fläche und verkaufen an eine interessierte Landwirt*in weiter. Soweit die 
Theorie, denn in der Praxis sieht es leider anders aus.
Die Föderalismusreform im Jahr 2006 ermöglichte den Bundesländern das 
Grundstückverkehrsgesetz an regionale Gegebenheiten anzupassen. Dies hat nur Baden-
Württemberg umgesetzt. Versuche in anderen Bundesländern sind bisher nicht erfolgreich 
gewesen. In Baden-Württemberg darf die Landgesellschaft eine Fläche kaufen, auch wenn es zu 
dem Zeitpunkt keine erwerbsinteressierten Landwirt*innen gibt. Da nicht immer sofort 
kaufwillige und liquide Landwirt*innen vorhanden sind, haben die Landesgesellschaften bis zu 
zehn Jahre Zeit, um die Flächen weiter zu verkaufen. Das vereinfacht die Ausführung des 
Vorkaufsrechts. Dies ist ein Anfang. Jedoch fällt durch den zweifachen Verkauf die 
Grunderwerbssteuer doppelt an.
Diskutiert wird auch eine Preisbremse: Derzeit kann der Verkaufspreis bei bis zu 150 Prozent 
des ortsüblichen Preises liegen, bevor die Behörden einschreiten können. Das ist zu hoch, 
wenn man den derzeit dramatischen Preisanstieg dämpfen und den wirtschaftlichen Druck von 
den Höfen nehmen will.
Zudem muss die größte Lücke im Grundstückverkehrsrecht dringend geschlossen werden. Der 
Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen über den Kauf von Unternehmensanteilen, sogenannte 
Share Deals, ist im Grundstückverkehrsgesetz nicht geregelt. Nur so ist der skandalöse Kauf 
riesiger Flächen wie der von 2.000 Hektar durch die Münchener Rückversicherungs- 
Gesellschaft zu erklären. Der Anteil der Unternehmen im Eigentum überregionaler Investoren 
in den ostdeutschen Bundesländern liegt im Durchschnitt bei 34 Prozent, in Mecklenburg-
Vorpommern sogar bei 41 Prozent. Da erst ab Anteilskäufen von 95 Prozent eine 
Grunderwerbssteuer für landwirtschaftliche Flächen anfällt, werden außerdem erhebliche 
Steuerverluste verursacht.
Das bestehende Grundstückverkehrsrecht genügt nicht, um den aktuellen Herausforderungen von 
Konzentration und hohen Preissteigerungen entgegen zu treten. Eine Neugestaltung des 
Grundstückverkehrsrechtes und die Anpassung agrarstruktureller Ziele sind deshalb notwendig. 
Die Bundesländern müssen sich für die einheitliche und ambitionierte Überarbeitung der 
Gesetze und die Durchsetzung der Genehmigungspflicht für den Erwerb von landwirtschaftlichen 
Flächen einsetzen. Die Bundesebene muss im Gesellschaftsrecht flankierend sicherstellen, 
dass Anteilskäufe an landwirtschaftlichen Unternehmen in den bodenrechtlichen 
Regulierungsrahmen und in das Genehmigungsverfahren aufgenommen werden können. 
Landwirtschaftliche Behörden sollten bei der Regulierung von Kauf- und Pachtpreisen und bei 
der Ausübung des Vorkaufsrechts unterstützt werden.
Deshalb fordern wir:
In den Ländern sollten die Agrarstrukturverbesserungsgesetze mit Nachdruck vorangetrieben 
werden. Dabei sind der niedersächsische und der Sachsen-Anhalter Gesetzentwurf eine gute 
Grundlage. Diese Gesetze sollten den Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen über einen 
Prioritätenkatalog definieren. Dabei könnten beispielsweise ortsansässige bäuerliche 
Betriebe, die eigenverantwortlich den Hof führen, bevorzugt werden gegenüber 
außerlandwirtschaftlichen und überregionalen Kapitalinvestoren. Zusätzlich könnten 
beispielsweise gemeinwohlorientierte Eigentumsträger, junge Existenzgründer*innen, Betriebe 
mit besonders hoher Wertschöpfung, beim Flächen- und Betriebserwerb Vorrang haben. Dazu wäre 
es sinnvoll, genauer zu definieren, was es bedeutet, dass Landgesellschaften das durch 
Vorkaufsrecht erworbene Land „agrarstrukturverbessernd“ abgeben sollen.
Bei einem zeitweiligen Mangel an passenden Käufer*innen, sollten Länder trotzdem die 
Möglichkeit haben ein Vorkaufsrecht auszuüben. Zu dem Zwecke könnten die 
Verantwortlichkeiten der Landgesellschaften ausgebaut oder Treuhandgesellschaften gegründet 
werden, die Land aufkaufen und wieder verkaufen dürfen. Dabei soll die jeweilige Institution 
nur Vermittler sein und muss sich bemühen, die Fläche zügig wieder in bäuerliche Hände zu 
geben.
Junglandwirt*innen und Betriebsneugründungen müssen beim Vorkaufsrecht von 
landwirtschaftlichen Flächen gezielt bevorzugt werden. Schon länger fordern wir GRÜNE eine 
Einführung eines Bundesprogramms „Zugang zu Land – Chancen für neue Betriebe ermöglichen“ in 
Höhe von 5 Mio. Euro. Gefördert werden sollen Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu 
Land, zur Beratung bei Betriebsneugründungen, außerfamiliärer Hofnachfolge und neuen 
Finanzierungs- und Unternehmensmodellen wie z.B. Solidarische Landwirtschaft.
Durch überteuerte Kaufforderungen kann es für Landwirt*innen oder staatliche Institutionen 
unmöglich gemacht werden, Land zu erwerben. Deshalb sollten Pacht- und Kaufpreise für 
landwirtschaftliche Flächen durch Einführung eines Preisbremsenmechanismus gedrosselt 
werden. Beispielsweise könnte eine Preisobergrenze in Höhe von 120 Prozent der regionalen 
Durchschnittspreise eingeführt werden.
Die doppelte Grunderwerbssteuer beim Durchführen des Vorkaufsrechts sollte gestrichen 
werden. Es ist nicht hinzunehmen, dass die Grunderwerbssteuer, worauf bei Share Deals 
bislang verzichtet wird, auf der anderen Seite doppelt erhoben wird. Anteilskäufe an 
bodenbesitzenden Gesellschaften sollen grundsätzlich der Grunderwerbssteuer unterworfen 
werden.
Sehr wichtig und auch schnell zu implementieren ist ein deutschlandweites Monitoring der 
Pacht- und Kaufverträge durch die jeweiligen landwirtschaftlichen Behörden. Es sollte in der 
staatlichen Verantwortung sein, einen Überblick über die Verhältnisse von Grund und Boden zu 
behalten. Mithilfe eines Transparenzregisters sollten die oft verschachtelten Eigentums- und 
Anteilseignerverhältnisse landwirtschaftlicher Unternehmen statistisch erfasst werden, damit 
die Wirksamkeit eines Grundstückverkehrsgesetzes auch überprüft werden können.
Eine Verbesserung der Agrarstruktur muss in neuen Landesgesetzen durchgesetzt werden. Eine 
soziale und ökologische Landwirtschaft kann nur bei einer gesunden Verteilung von Grund und 
Boden beginnen. Bäuerliches Wirtschaften braucht Grundlagen und diese dürfen nicht durch 
Landgrabbing verloren gehen!
weitere Antragsteller*innen
- Uta Bergfeld (Schleswig-Flensburg KV)
- Bruno Jöbkes (Kleve KV)
- Christian Meyer (Holzminden KV)
- Hans-Jürgen Schnellrieder (Rotenburg/Wümme KV)
- Gregor Kaiser (Olpe KV)
- Ulrike Sparr (Hamburg-Nord KV)
- Axel Vogel (Barnim KV)
- Beatrice Fankhaenel-Schäfer (Grafschaft Bentheim KV)
- Harald Ebner (Schwäbisch Hall KV)
- Dirk Kapell (Mettmann KV)
- Sebastian van Schie (Vorpommern-Rügen KV)
- Martin Häusling (Schwalm-Eder KV)
- Jörg Grünauer (Krefeld KV)
- Marion Ammicht (Köln KV)
- Dietmar Johnen (Vulkaneifel KV)
- Benjamin Raschke (Dahme-Spreewald KV)
- Marten Urban (Bremen-Nordost KV)
- Christiane Hussels (Hannover RV)
- Anne-Monika Spallek (Coesfeld KV)
- Claudia Schulz (Rostock KV)
- Christoph Kühl (Leverkusen KV)
- Johannes Kalbe (Rostock KV)
- Carsten Rocholl (Soest KV)
- Gernot Iske (Vorpommern-Greifswald KV)
- Horst-Dieter Witt (Ludwigslust-Parchim KV)
- Birgit Raab (Schwabach KV)

Kommentare
Beatrice Fankhaenel-Schäfer:
Doris Seibt:
Michaela Dämmrich:
Michaela Dämmrich( KV Stormarn )
Maria Heubuch:
danke für deinen Antrag zu diesem wichtigen Thema! Ich unterstütze den Antrag gerne.
Das Europäische Parlament hat, unter tatkräftiger Mitwirkung von uns Grünen, die Alarmglocke geläutet und in seiner Resolution vom April 2017 klar festgestellt: Land ist keine Ware wie jede andere. Nun braucht es Taten sowohl von Seiten der EU-Kommission als auch von den Regierungen der Mitgliedstaaten bzw. der Landesregierungen, um der weiteren Konzentration der Agrarflächen Europas Einhalt zu gebieten. Weitere Infos dazu findet ihr auf meiner Themenseite: www.maria-heubuch.eu/landgrabbing
Mit grünen Grüßen
Maria
Barbara Schuler:
Barbara
Sebastian Schäfer: