Veranstaltung: | 43. Bundesdelegiertenkonferenz Leipzig |
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Tagesordnungspunkt: | EP Europawahlprogramm |
Antragsteller*in: | KV Friedrichshain-Kreuzberg (dort beschlossen am: 02.10.2018) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Antrag wird im Einvernehmen nicht zur Abstimmung gestellt, im Rahmen des Lektorats wird der Beschluss "Geschlechtergerechte Sprache in Anträgen an die BDK" von der BDK Halle 2015 umgesetzt. |
Eingereicht: | 04.10.2018, 20:15 |
EP-05: Diskriminierungsfreie und genderneutrale Sprache
Antragstext
Verwendung des Genderstars im gesamten Text des Wahlprogramms
Begründung
Momentanen stehen verschiedene Formen des Genderns im Text nebeneinander. Dies lässt nicht nur ein uneinheitliches Bild entstehen, sondern es entspricht auch nicht unserer Beschlusslage.
2015 in Halle haben wir beschlossen dass wir „in unseren Beschlüssen ab jetzt de[n] Gender-Star" benutzen. Der Genderstar wird dort als Regelfall genannt.
Es macht einen Unterschied, ob wir z.B. von „Bürgerinnen und Bürgern“ oder von „Bürger*innen“ sprechen. Die letzte Variante schließt auch all diejenigen mit ein, die sich in der binären Geschlechterkategorisierung nicht wiederfinden. Im Sinne einer diskriminierungsfreien und genderneutralen Sprache, die alle mitnimmt und mitdenkt und nicht ausgrenzend ist sollte deswegen im gesamten Text ausschließlich der Genderstar verwendet werden.
Gerade in der heutigen Zeit, in der Ausgrenzung und Diskriminierung oftmals wieder Raum finden ist es wichtig, dass wir GRÜNE auch durch sprachliche Mittel zeigen, dass wir eine Partei für alle sind, bei der alle mitgedacht und mitbenannt und nicht nur mitgemeint werden.
Kommentare
Miriam Matz:
Jürgen Meyer:
Miriam Matz: