Veranstaltung: | 43. Bundesdelegiertenkonferenz Leipzig |
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Tagesordnungspunkt: | WA Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Karl-Wilhelm Koch (Vulkaneifel KV) und 26 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 26%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch anderen AntragErklärung: Erledigt durch EP-S-01-114 |
Eingereicht: | 27.09.2018, 21:57 |
WA-04: Keine grüne Unterstützung für völkerrechtswidrige Einsätze
Antragstext
Bündnis 90/Die Grünen lehnen jeglichen Einsatz der Bundeswehr bei "Vergeltungsschlägen" in
Syrien - wie aktuell diskutiert - mit fehlendem UN-Mandat ohne "Wenn und Aber" ab. Derartige
Militärische Kampf-Einsätze wären mit weiterer Zerstörung und dem Verlust von Menschenleben
sowie der Gefahr einer internationalen Eskalation verbunden. Vergeltungsmaßnahmen auf
völkerrechtswidrige C-Waffeneinsätze o.ä. - selbst wenn diese eindeutig belegbar und
zuzuordnen wären - sind ein eindeutiger Verstoß gegen das Internationale Recht. Sie sind
somit nicht zulässig!
Begründung
Der Hintergrund dieses Antrages ist die völkerrechtliche Würdigung einer deutschen Beteiligung an einem „Vergeltungsschlag“ aufgrund von Behauptungen über den (geplanten) Einsatz von C-Waffen in Syrien. Die Angriffe auf Unbeteiligte - durch welche Kriegspartei auch immer - verurteilen wir aufs Schärfste.
Zur völkerrechtlichen Betrachtung: Während das Eingreifen Russlands auf Ersuchen der offiziellen Regierung völkerrechtlich zulässig ist, verstößt die Unterstützung der Rebellenverbände durch die USA, die Türkei u.a. gegen das Völkerrecht. Das Eingreifen Russland ist vergleichbar mit der Unterstützung der afghanischen Regierung durch Allianz von NATO-Staaten: Ein Staat kann sich gegen innere Aufstände wehren, vor allem wenn diese – wie im Fall Syrien – von außen unterstützt werden. Zwar sind dabei Einsätze von C-Waffen oder Angriffe auf Krankenhäuser oder Hilfskonvois verboten. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einem Gutachten vom 28.06.2018 jedoch klar festgestellt, dass schon die Unterstützung der Rebellen mit Geld, Waffen und militärischem Training ein Verstoß gegen das Gewaltverbot nach Artikel 2, Absatz 4 der UN-Charta sei. Der Militärschlag der USA, Frankreichs und Großbritanniens vom 14.4.2018 war erst recht ein solcher Verstoß, wie der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten vom 18.04.2018 feststellt. Nach Artikel 42 der UN-Charta hat allein der Sicherheitsrat das Recht, über Gewaltmaßnahmen gegen Staaten zu entscheiden.
weitere Antragsteller*innen
- Gerd Kauschat (Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg KV)
- Stephan Wiese (Stormarn KV)
- Ralf Henze (Odenwald-Kraichgau KV)
- Claudia Laux (Bernkastel-Wittlich KV)
- Andreas Knoblauch (Salzgitter KV)
- Fritz Lothar Winkelhoch (Oberberg KV)
- Klemens Griesehop (Berlin-Pankow KV)
- Walther Moser (Freiburg KV)
- Gerhard Klünder (Warendorf KV)
- Berti Furtner-Loleit (München KV)
- Kerstin Dehne (München KV)
- Ralph Urban (Herzogtum Lauenburg KV)
- Horst Schiermeyer (Görlitz KV)
- Thomas Mohr (München KV)
- Barbara Romanowski (Oberberg KV)
- Philipp Schmagold (Kiel KV)
- Karl-Josef Aicher (Bodenseekreis KV)
- Sava Stomporowski (Bonn KV)
- Sigrid Pomaska-Brand (Mark KV)
- Deniz Ertin (Köln KV)
- Alpha Amadou Barry (Oberberg KV)
- Olaf Weber (Weimar-Stadt KV)
- Regina Klünder (Kiel KV)
- Harms-Friedrich Windmüller (Segeberg KV)
- Angelika Wilmen (Berlin-Pankow KV)
- Danny Kröger (Köln KV)
Kommentare
Karl-Wilhelm Koch:
Gerhard Fontagnier:
Karl-Wilhelm Koch: