Fluglärm macht krank!
Neu Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung und daraus resultierende fachliche Einschätzungen sind hinsichtlich einer Flugbeschränkungszeit unbedingt zu berücksichtigen. Die fachliche Einschätzung des Umweltbundeamts, ein Ruhen des Flugbetriebs zwischen 22 und 6 Uhr, soll das Ziel sein. Die Tagesrandzeiten vor 22 Uhr und nach 6 Uhr sollen durch Lärmkontingentierung entlastet werden.
Kommentare
Paul Jürgen Kaiser:
Ralf Bohr:
Thomas Marwein:
Thomas Marwein KV Ortenau