Die „Entsenderichtlinie“ (96/71/EG) verlangt u.a. die Bezahlung nach Mindestlohnsätzen im Bestimmungsland, das reicht aber nicht. Im Wahlprogramm heißt es dazu lediglich: "Die neue Entsenderichtlinie war ein wichtiger grüner Teilerfolg, um den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in Europa durchzusetzen."
Die Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit entspricht auch den Forderungen des DGB.
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