Es geht hier um die Diskussion über Kindergeldzahlungen für nicht in Deutschland lebende Kinder. Ob überhaupt in nennenswertem Umfang Mißbrauch stattfindet, ist nicht belegt. Eine noch stärkere Zusammenarbeit von Polizei mit Finanzbehörden und Familienkassen würde auf eine stärkere Überwachung insbesondere von EU-Bürger*innen hinauslaufen sowie auf eine Zugriffmöglichkeit geschützter persönlicher Daten durch die Polizei. Im übrigen bezieht sich diese Forderung auf innerstaatliches behördliches Agieren und ist von daher in einem EU-Wahlprogramm fehl am Platz.
Worin könnte ein evtl. Mißbrauch überhaupt bestehen?
a) Die betr. Eltern haben nur ein Schein-Arbeitsvertrag und wohnen evtl. überhaupt nicht in Deutschland. In dem Fall könnte die Familienkasse die Vorlage des Mietvertrags und Arbeitsvertrags verlangen. In Fällen, wo die Kindergeldsumme höher ist als die Miete (sonst würde ein Betrug ja keinen Sinn machen) oder sich eine Überbelegung bestimmter Wohnungen abzeichnet, könnte die Steuerfahndung eingeschaltet werden, gegen die Vermieter. Die Polizei ist dazu erstmal nicht erforderlich.
b) Die Geburtsurkunden sind gefälscht oder wurden sogar (was mitunter auch behauptet wird) von den Meldeämtern falsch ausgefertigt. Die Überprüfung vorgelegter Dokumente ist jedoch Basis-Handeln jeder Behörde. Bei Verdachtsfällen kann bei den ausstellenden Meldebhörden nachgefragt werden. Der Verdacht, bestimmte Staaten würden ungerechtfertigt Geburtsurkunden ausstellen und damit EU-Bürger schaffen, die gar nicht existieren, ist schon ungeheuerlich und hätte noch viel weiterreichende Folgen als nur den Kindergeldbetrug.
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