Die Digitalsteuer trifft recht willkürlich nur eine Handvoll vermutlich US-amerikanischer Unternehmen. Diese sind zwar besonders kreativ in der Steuervermeidung und zahlen daher besonders wenige Steuern. Es gibt aber sehr viele andere Konzerne, die ebenfalls Steuervermeidung in aggressivem Stil betreiben. Deshalb kann die Digitalsteuer nur ein erster Schritt zu einem größeren Ziel sein: ein internationales Steuersystem, in dem Steuervermeidung unmöglich wird oder deutlich eingeschränkt wird. Die präferierte Lösung ist ein multilateral verhandelter Konsens (in Form der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage, GKKB).
Wir dürfen den Kampf gegen Steuervermeidung aber nicht davon abhängig machen, dass es zu einem internationalen Konsens kommt. Daher ist es wichtig, notfalls auch einseitig handeln zu können. Die Digitalsteuer ist so ein einseitiger Akt. Eine ähnliche Maßnahme lässt sich grundsätzlich auf alle Unternehmen ausdehnen. Die DBCFT ist ein derartiges von international hoch renommierten Ökonomen (Alan Auerbach aus Berkeley und Michael Devereux aus Oxford) propagiertes System, mit dem Steuervermeidung und internationaler Steuerwettbewerb quasi unmöglich gemacht wird.
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