dieser Änderungsantrag muss im Zusammenhang mit unserem Antrag zu Zeile 82-85 (Digitalsteuer) gesehen werden. Dieser Absatz gehört genauso wie auch Z318-337 inhaltlich eher zu dem Kapitel Steuerdumping beenden (Z294)
Die Digitalsteuer ist ein wichtiger erster Schritt zu einem größeren Ziel: ein internationales Steuersystem, in dem Steuervermeidung unmöglich wird oder deutlich eingeschränkt wird. Die präferierte Lösung ist ein multilateral verhandelter Konsens (in Form der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage, GKKB).
Wir dürfen den Kampf gegen Steuervermeidung aber nicht davon abhängig machen, dass es zu einem internationalen Konsens kommt. Daher ist es wichtig, notfalls auch einseitig handeln zu können. Die Digitalsteuer ist so ein einseitiger Akt. Eine ähnliche Maßnahme lässt sich grundsätzlich auf alle Unternehmen ausdehnen.
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