Der erste Satz fällt nicht in die Kompetenz der EU, der Rest ist etwas durcheinander. Löschung ist das Eine, Strafverfolgung das andere. Das eine ist die Sofortmaßnahme der Löschung, das andere die Strafverfolgung. Ohnehin hat die Europäische Kommission bereits einen Gesetzesvorschlag dazu vorgelegt, so dass diese Passage überholt ist.
s. auch
https://antraege.gruene.de/43bdk/Kapitel_3_Sichern_was_uns_ausmacht_Freiheit_Demokratie_und_Mensche-24211/3970
https://antraege.gruene.de/43bdk/Kapitel_3_Sichern_was_uns_ausmacht_Freiheit_Demokratie_und_Mensche-24211/3971
Antrag EPW: | Kapitel 3: Sichern, was uns ausmacht: Freiheit, Demokratie und Menschenrechte verteidigen |
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Antragsteller*in: | Renate Künast (Berlin-Tempelhof/Schöneberg KV) und 24 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 24%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 02.10.2018, 14:37 |
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