Die Situation in den Lagern südlich des Mittelmeeres ist zum Teil unerträglich. Besonders der Blick nach Libyen macht deutlich, dass wir mehr dafür tun müssen, die Situation zu verbessern - auch wenn das alles andere als leicht ist. Umso mehr sollten wir den Versuch des UNHCR aufgreifen, die EU dazu zu bringen, Verantwortung zu übernehmen. Die Grundvorraussetzungen sind folgende und so zusammengestellt, dass es zu erheblichen Verbesserungen im europäischen Umgang mit den Flucht- und Migrationsfragen kommen würde. So hat UNHCR gefordert, (1) dass alle geretteten Bootsflüchtlinge das Recht haben müssen, in kein Land ausgeschifft bzw. in ein Land transferiert zu werden, in dem die Gefahr von Verfolgung, der Folter oder einer unmenschlichen Behandlung besteht; (2) dass alle ausgeschifften Bootsflüchtlinge das Recht haben müssen, einen Asylantrag stellen zu können und dass für sie das Non-Refoulement-Gebot der Genfer Flüchtlingskonvention uneingeschränkt gelte; (3) dass vulnerable Gruppen unter den geretteten und ausgeschifften Bootsflüchtlingen (unbegleitete bzw. alleinreisende minderjährige Flüchtlinge, Traumatisierte, Opfer des Menschenhandels und Schwererkranke) grundsätzlich als schutzbedürftig und bleibeberechtigt angesehen werden müssen; (4) dass der UNHCR an der Aufnahme von Bootsflüchtlingen und an der Bearbeitung etwaiger Schutzersuchen in diesen Plattformen beteiligt sein müsse; (5) dass legale Zugangswege zum Flüchtlingsschutz in der EU bestehen müssten; (6) dass die EU über ein funktionierendes und auch quantitativ adäquates Resettlement-Programm verfügt; (7) dass Möglichkeiten der legalen Einwanderung in die EU existieren und (8) dass ein solidarischer Verteilmechanismus innerhalb der EU besteht, so dass die Mittelmeeranrainer-Mitgliedstaaten nicht mehr - wie bislang - die ganze Verantwortung für die Aufnahme von Bootsflüchtlingen alleine tragen müssen.
Antrag EPW: | Kapitel 3: Sichern, was uns ausmacht: Freiheit, Demokratie und Menschenrechte verteidigen |
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Antragsteller*in: | Franziska Brantner (Heidelberg KV) und 21 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 27%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch Neufassung Unterkapitel 3.3 |
Eingereicht: | 02.10.2018, 16:36 |
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