Ein europäisches Einwanderungsgesetz zu fordern ist an dieser Stelle nicht zielführend. Ein europäisches Einwanderungsgesetz ist rein technisch nicht möglich, denn auf europäischer Ebene können höchstens Verordnungen oder Richtlinien beschlossen werden.
Ein, in der jetzigen Situation ausgehandeltes, europäisches „Einwanderungsgesetz“ würde zudem die deutsche, bestehende, Gesetzgebung unterbieten. Bestehende EU-Richtlinien wie die Blue-Card-Richtlinie sind nicht ausreichend. Die Blue Card ist für Hochqualifizierte von Nicht EU-Staaten gedacht. Die EU-Richtlinie zur Blue Card wurde in Deutschland am 1. August 2012 durch das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union Teil des deutschen Rechts. Es wurde insbesondere das AufenthG (§19a - Blaue Karte <http://www.bluecard-eu.de/blaue-karte-eu-deutschland/aufenthaltsgesetz/blaue-karte-eu.html> EU Deutschland). Profitieren konnten davon bisher nur wenige. Vielmehr gilt den europäischen Arbeitsmarkt für Arbeitsmigration zu öffnen.
Die Einwanderungsbedarfe sind allerdings in den Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich, eine europäische Regelung die den spezifischen Bedürfnissen der Mitgliedsstaaten und der Migrant*innen in den jeweiligen Ländern gerecht werden, ist derzeit kaum möglich. Stattdessen wollen wir die (Arbeitnehmer*innen)-Rechte der Migrant*innen und den Schutz vor ausbeuterische Beschäftigung europaweit in den Fokus stellen. Dafür bietet der Global Compact Prozess auf Ebene der Vereinten Nationen eine wichtige Grundlage, um die europäischen Mitgliedsstaaten im Kontext der internationalen Zusammenarbeit insbesondere mit Drittstaaten auf einheitliche Standards zu verpflichten.
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