Auch heute noch sind viele Menschen gezwungen, auch gegen ihren Wunsch in einer Heimeinrichtung zu leben. Die UN-BRK gibt jedoch jedem Einzelnen das Recht auf die Wahl einer eigenen Lebensführung und darüber wie er oder sie Leben will. Auch dieses Recht wird in Deutschland und Europa in vielen Fällen noch nicht umgesetzt. Schätzungen zu Folge leben in Deutschland mehr als 100.000 Menschen in Heimen, die eigentlich selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung leben wollen.
Nur auf die Umsetzung der Barrierefreiheit zu setzen, so wie es der Programmentwurf tut, reicht bei der Problemdarstellung und den Forderungen nicht aus. Der Art. 19 der UN-BRK ist ein ganz wesentlicher, deren Umsetzung ein wesentliches Ziel sein muss.
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