Der EU-Gemeinsame Standpunkt ist bereits rechtsverbindlich. Hier entsteht das falsche Bild. Es geht um die Überprüfung der Einhaltung. Dazu braucht es ein eigenes Gremium, wie auch vom EP bereits vorgeschlagen.
Bei der Dual-Use Verordnung geht es um den entscheidenden Schritt der Einführung einer Menschenrechtsklausel. Dieser zentrale Schritt steht noch aus und sollte darum hier erwähnt werden.
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