Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, ab dem Jahr 2021 elf außenpolitische Instrumente – u.a. für Entwicklungszusammenarbeit, Nachbarschaft, Menschenrechte, Stabilität, udgl. - zusammenlegen. Dieser Plan sieht vor, dass die bisherigen Entwicklungsgelder in Zukunft durch die Kommission „flexibel“ verwendet und für kurzfristige außenpolitische Ziele wie Migrationsabwehr eingesetzt werden könnten. Viele EU-Mitgliedstaaten, inklusive der Bundesregierung, begrüßen dieses Vorgehen.
Das Ziel der Entwicklungszusammenarbeit muss Armutsbekämpfung bleiben. So schreibt es der Vertrag von Lissabon vor. Dafür braucht es ein starkes eigenständiges Instrument mit unabhängiger Finanzierung.
Die EU muss auch ihr Versprechen erfüllen, mehr Entwicklungshilfe in die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) zu lenken. Zuletzt war der Anteil an Geldern, die in LDCs fließen, rückläufig.
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