Redaktionelle Änderung: Der richtige Name des VN-Rahmenwerks lautet VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Inhaltline Änderung: Die sog. CSR-Richtlinie wird häufig als die wichtigste EU-Maßnahme zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte angeführt. Sie verpflichtet große Unternehmen (kapitalmarktorientierte Unternehmen, Finanzdienstleister und Versicherungen), in ihren Jahresberichten darzulegen, inwiefern die Unternehmensaktivitäten Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Sozialbelange oder Umweltbelange beeinträchtigen. Allerdings wird die CSR-Richtlinie von Experten auch als "Papiertiger" bezeichnet, da sie zahlreiche unpräzise Formulierungen und Ausnahmeregelungen enthält. Dies hat auch die schwache Umsetzung der Richtlinie durch die Bundesregierung ermöglicht. Um das Verhalten großer Unternehmen nachhaltig zu ändern müssen die Berichtspflichten in der CSR-Richtlinie verschärft werden. In der kommenden Wahlperiode des EP wird die Kommission eine Neufassung der CSR-Richtlinie vorschlagen. Dadurch dass wir diese konkrete Forderung ins Wahlprogramm aufnehmen zeigen wir, dass wir uns glaubhaft für die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen durch Transnationale Unternehmen mit Sitz in der EU einsetzen.
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