Der Europäische Rat hat bereits am 28.10.2016 einen Beschluss über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des „Canadian Free Trade Agreement (CETA) verabschiedet. Das Europäische Parlament hat dann am 15. Februar 2017 über eine Ratifikation und vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens CETA abgestimmt. Die Ratifikation selbst findet jetzt in den einzelnen Mitgliedsstaaten statt – in Deutschland müssen der Bundestag und der Bundesrat vrsl. über ein Ratifikationsgesetz abstimmen.
Somit liegt die finale Ratifikation des Canadian Free Trade Agreements nicht mehr in der Kompetenz der EU inkl. des Europäischen Parlamentes und sollte folglich auch nicht in einem Europawahlprogramm abgehandelt werden.
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