Ein stärkerer Ausschuss der Regionen erhöht die Bürger*innennähe sowie die Einhaltung und Stärkung des Subsidiaritätsprinzips. Eingerichtet im Jahr 1994 ist der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der Europäischen Union (EU), die den subnationalen Gebietskörperschaften (d. h. Regionen, Bezirken, Provinzen, Städten und Gemeinden) im institutionellen Gefüge der EU unmittelbar Gehör verschafft. Zusammensetzung, Organisation und Aufgaben des AdRs sind in den Art. 300 sowie 305 bis 307 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) geregelt. Durch den Ausschuss der Regionen soll gewährleistet werden, dass diese ihren Standpunkt zur Politik der EU einbringen können und regionale und lokale Identitäten und Vorrechte respektiert werden. Eine Stärkung bestehender Institutionen würde zudem Doppelstrukturen vermeiden. Das seit 2009 eingeräumte Klagerecht des AdRs vor dem Gerichtshof der Europäischen Union für die Wahrung seiner Rechte und bei Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip ist in dem Zusammenhang ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um Europa bürgernah zu gestalten.
Antrag EPW: | Kapitel 6: Ermöglichen, was vor Ort am besten gelingt: Europa der Regionen und Kommunen |
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Antragsteller*in: | Julian Zuber (München KV) und 25 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 42%) |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 07.10.2018, 18:17 |
Kommentare
Berti Furtner-Loleit:
Julian Zuber: