Änderungen von WKF-05 zu WKF-05 Beschluss (vorl.)
Ursprüngliche Version: | WKF-05 |
---|---|
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03.10.2019, 14:43 |
Neue Version: | WKF-05 Beschluss (vorl.) |
---|---|
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Eingereicht: | 18.11.2019, 16:04 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 8:
Unser Wirtschaftssystem und unser WirtschaftsverständnisWohlstandsverständnis stehen vor dramatischen Veränderungen. Dabei geht es um viel mehr als um eine konjunkturelle Flaute nach Jahren des Booms, es. Viele der heutigen strukturellen Anreize zu produzieren, zu handeln und zu konsumieren, stellen uns vor ökologische Probleme dramatischen Ausmaßes und befeuern sozial-ökonomische Verteilungskrisen. Es geht um sehr grundsätzliche strukturelle Herausforderungen.
Ein ungezügelter Natur- und Ressourcenverbrauch, die Abhängigkeit von Exportüberschüssen, eine unzureichend regulierte Globalisierung, die Krise der Care-Arbeit, fehlende Investitionen in die Zukunft: Die Krisen verdeutlichen, dass unser angestammtes Wirtschaftsmodell, das in der Vergangenheit viel Wohlstand gebracht hat, so nicht mehr funktioniert. Der liberale Ökonom Nicolas Stern hat zu Recht festgestellt: „Der Klimawandel ist der größte Fall von Marktversagen, den die
Von Zeile 18 bis 31:
Jede Generation hat ihre Aufgabe. Wohlstand als Frage der Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit neu zu definieren und die Politik darauf auszurichten, ist unsere.. Wir müssen jetzt den Mut haben, weitreichende Entscheidungen zu treffen, dafür leidenschaftlich in der ganzen Breite der Gesellschaft zu werben und nicht verzagt nur in Trippelschritten zu denken. . Übergeordnetes Ziel ist eine ökologisch nachhaltige, gerechte und emanzipatorische Welt. Diese drei Dimensionen sind Richtschnur für die Bewertung der Zukunftsfähigkeit unseres Wirtschaft- und Finanzsystems. Sie bedingen einander und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir sind dabei nicht blind für Zielkonflikte, die in demokratischen Aushandlungsprozessen gelöst werden müssen.
Konzepten wie „Wachstum“, „Effizienz“, „Wettbewerb“ und „Innovation“ wird derzeit ein Selbstzweck zugestanden, anstatt sie als das zu betrachten, was sie sein sollten: Mittel zur Erreichung von Wohlstand und Lebensqualität innerhalb der planetaren Grenzen. Wir aber wollen die fundamental wichtigere Debatte um gesellschaftliche Ziele führen, denen diese Mittel unterzuordnen sind. So wollen wir auch individuelle und gesellschaftliche Freiheit neu beleben.
Jede Generation hat ihre Aufgabe. Einen nachhaltigen und gerechten Wohlstand zu schaffen, ist unsere. Deshalb müssen wir jetzt den Mut haben, weitreichende Entscheidungen zu treffen, dafür leidenschaftlich in der ganzen Breite der Gesellschaft zu werben und nicht verzagt nur in Trippelschritten zu denken. Richtig ausgestaltet schaffen wir die Grundlagen dafür, dass notwendige Innovationen in Europa entwickelt und marktfähig gemacht werden und damit zukunftsfähige neue Arbeitsplätze im Handwerk, in Startups, in der Dienstleistungsbranche und auch in traditionsreichen Industrieunternehmen entstehen. Dazu gehören auch massive Investitionen, öffentlich wie privat, um den immensen Investitionsstau in unserem Land zu begegnen, um die immensen Aufgaben beim Klimaschutz schnell und entschlossen anpacken zu können, um Produktivität und neue Ideen anzukurbeln.
Richtig ausgestaltet schaffen wir die Grundlagen dafür, dass notwendige Innovationen in Europa entwickelt und marktfähig gemacht werden und damit zukunftsfähige neue Arbeitsplätze im Handwerk, in Startups, in der Dienstleistungsbranche und auch in traditionsreichen Industrieunternehmen entstehen. Dazu gehören auch massive Investitionen, öffentlich wie privat, um den immensen Investitionsstau in unserem Land zu begegnen, um mit Produktivität und neuen Ideen die immensen Aufgaben beim Klimaschutz schnell und entschlossen anpacken zu können.
Unser ZielWir streben ein Wirtschafts- und Finanzsystem an, das die planetaren Grenzen einhält und gleichzeitig menschliche Entfaltung garantiert – und zwar weltweit, über Grenzen hinweg und für zukünftige Generationen. Ein zentrales Mittel dafür ist die sozial-ökologische Neubegründung der Marktwirtschaft. Sie ist das Gegenmodell zu einem ungeregeltem Kapitalismus und einem autoritären Staatskapitalismus. Für dieses zukunftsfähige Modell der Marktwirtschaft ist mit der Gemeinwohlorientierung des Eigentums bereits die Grundlage gelegt. Art. 20a GG verpflichtet zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums in Art. 14 Abs. 2 GG umfasst daher auch die Verpflichtung auf die Einhaltung ökologischer Leitplanken. Wir streben ein Wirtschafts- und Finanzsystem an, das die planetaren Grenzen einhält und
Von Zeile 35 bis 37 einfügen:
ökologisches und nachhaltiges Wirtschaften. Er investiert mutig in die Zukunft. Er setzt neue Kräfte für Kreativität und Innovationen frei. Er sorgt für sozialen Ausgleich und soll zur Geschlechtergerechtigkeit beitragen. Er schafft die Grundlagen für einen nachhaltigen Wohlstand, der nicht auf der Ausbeutung der
Von Zeile 40 bis 49:
Wir sind überzeugt, dass das freie und kreative Handeln von Menschen und die Dynamik eines fairen Wettbewerbs nachhaltigen Wohlstand und innovative Problemlösungen schaffen können. Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, bietet die Marktwirtschaft beste Voraussetzungen für sozial-ökologisches Wirtschaften. Doch dafür braucht es den gesamten Instrumentenkasten aus Steuern-, Abgaben- und Ordnungsrecht sowie intelligenter öffentlicher Forschungs- und Förderpolitik.und gesellschaftlicher Kooperation nachhaltigen Wohlstand und innovative Problemlösungen schaffen können. Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, bietet die Marktwirtschaft beste Voraussetzungen für sozial-ökologisches Wirtschaften. Die Kräfte von Märkten und Kapital können beeindruckend sein - sie haben unsere Gesellschaften und unseren Planeten in den letzten Generationen fundamental verändert. Märkte können Bedürfnisse und Fähigkeiten in komplexen Gesellschaften zusammenbringen und viele Menschen konnten sich so aus absoluter Armut befreien. Auch können Marktmechanismen zur Lösung mancher gesellschaftlicher Probleme beitragen. Doch andererseits können sie auch große Destruktivkräfte entwickeln: Anreize zur Ausbeutung nicht-erneuerbarer, zur Übernutzung nachwachsender Rohstoffe sowie zur Ausbeutung der Arbeitskraft von Menschen gehen zu Lasten von Ökosystemen und dem Wohl der Weltgemeinschaft. Konzentrationstendenzen auf Märkten verkehren ihre positiven Aspekte ins Gegenteil.
Märkte funktionieren nur mit klaren Leitplanken. Doch dafür braucht es den gesamten Instrumentenkasten aus Steuern-, Abgaben- und Ordnungsrecht sowie intelligenter öffentlicher Forschungs- und Förderpolitik. Wir wollen die Leitplanken im Markt so setzen, dass er zukunftsfähige Ergebnisse produziert. Im Wettbewerb soll erfolgreich sein, wer übergeordnete gesellschaftliche Ziele nicht konterkariert, sondern sie durch die dezentrale Suche nach den effizientesten Angeboten für Bedarfe befördert. Wir wollen die Besteuerung vom Faktor „Arbeit“ auf die Faktoren „Ressourcen“ und „Kapital“ verlagern sowie externalisierte Umwelt- und Sozialkosten internalisieren und damit in die Unternehmensbilanzierung ökologische und soziale Werte einpflegen.
Der Markt kann allerdings nicht das alleinige Organisationsprinzip für das Wirtschaften in einer Gesellschaft sein. Ein Großteil menschlicher Wirtschaftsbeziehungen erfolgt jenseits von Märkten – über den Staat, in Haushalten oder gemeinschaftlich organisierten Bereichen. Innovation und die Durchsetzung bester Ideen gibt es auch in kooperativen Systemen außerhalb kapitalistischer Märkte. Produktion und Eigentum kann auch in anderen Formen jenseits von Markt und Staat organisiert werden, etwa in Genossenschaften. Dazu bedarf es eine aktive Förderung solcher Alternativen und eine Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für ihre Ausweitung und Absicherung.
Technologische Entwicklung ist ein wesentlicher Baustein, um die genannten Ziele zu erreichen. Statt eines blinden Strebens nach technischen Innovationen wollen wir diese werte- und zielgeleitet gestalten und entsprechend fördern. Wir Grüne wollen einen Fortschritt, der sich nicht an der bloßen Anzahl technischer Innovationen festmacht, sondern daran, dass es eine konkrete Verbesserung der Lebensbedingungen für die Menschen und des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen gibt.
Ein Green New Deal, der die planetaren Grenzen unserer Erde einhält, erfordert radikales Umsteuern und die Bereitschaft zu einem Kulturwandel, der Entfaltung nicht mit Konsum gleichsetzt, sondern Freizeit, Bildung, Familie, Gemeinschaft und Gesundheit aufwertet.
Die Aufgabe besteht darin, die Märkteall diese Allokations- und Kooperationsprozesse der Zukunft so auszurichten, dass sie den Menschen und der Natur dienen. Eigentum verpflichtet. Im Mittelpunkt unser Wirtschaftspolitik stehen, nicht die Gewinne Einzelner, sondern das Wohlergehen aller Bürger*innen und der Schutz der Umwelt. Dafür braucht es eine Politik, die beherzt vorangeht. Wenn wir es gut machen, können wir die großen Herausforderungen jetzt nutzen, um unsere Wirtschaft in Deutschland und in Europa auf Zukunft, Gemeinwohl und nachhaltigen Wohlstand zu drehen. Deutschland kann hier eine Vorreiterrolle einnehmen und vorleben, dass menschliche Entfaltung unter Einhaltung der planetaren Grenzen möglich ist.
Von Zeile 57 bis 60:
Leitplanken sowie ein starkes soziales Netz sind deshalb Grundbedingungen für die sozial-ökologische Marktwirtschaft. Es bedarf auch einer ökonomischen Bildung für nachhaltige Entwicklung, um diese Transformation zu realisieren und die Menschen zu befähigen, an der Umsetzung der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung lokal, national und global mitzuwirken. Was Unternehmen, Arbeitnehmer*innen und Verbraucher*innen dagegen nicht brauchen, ist eine wankelmütige Politik, die (zu) spät ihre Unterlassungen korrigiert und dann in hektischen Aktionismus verfällt. Was sie brauchen, ist ein
Von Zeile 79 bis 83:
Modernisierungsprogramm für Deutschland. Die Technologien, Innovationen und Ideen sind da. Die Politik muss jetzt liefern. Eine teils noch schweigende, immer lauter werdende Mehrheit ist für eine positive, sozial-ökologische Gesellschaftsvision. Diese wollen wir in politisches Gewicht ummünzen und werden den engen Schulterschluss mit Wirtschaftsvertreter*innen, Bürgerbewegungen, Studierendenorganisationen, Gewerkschaften und kritischen Forscher*innen suchen. Wir werden uns konsequent gegen die Kräfte behaupten, die einer Transformation entgegen stehen.
Mit folgenden Maßnahmen wollen wir den Weg in eine sozial-ökologische MarktwirtschaftTransformation ebenen:
1. Qualitatives statt blindes Wachstum – ein neuer Wohlstandsbegriff
1. Ein neuer Wohlstandsbegriff
Von Zeile 90 bis 91:
Wirtschaftswachstum und die ökologische Begrenztheit unseres Planeten stehen miteinander im Konflikt. Unser Ziel ist deshalb,Wachstum mit sinkendem Ressourcenverbrauch zu koppeln.Dazu werden wir sowohl Wohlstand von Wachstum als auch Wachstum soweit möglich von Ressourcenverbrauch entkoppeln. Wirtschaftswachstum ist nicht per se das Problem – der damit einhergehende Verbrauch natürlicher Ressourcen, die Überlastung natürlicher Senken - wie zum Beispiel Ozeane und Wälder - und die Ausbeutung billiger Arbeitskraft schon.
Maßgeblich ist daher, nach Maßgabe globaler Tragfähigkeitskriterien sowie ökologischer Regenerations- und Belastungsgrenzen, dem ökonomischen Prozess Vorgaben für den maximalen Verbrauch an nachwachsenden Ressourcen und die Inverkehrbringung fossiler Ressourcen zu machen. Deswegen müssen wir unsere Systeme darauf vorbereiten auch wachstumsunabhängig stabil zu bleiben.
Von Zeile 103 bis 114:
ökonomischen auch ökologische, soziale und gesellschaftliche Entwicklungen zu messen und Indikatoren dafür festzulegen. Dabei geht es um harte ökonomische Fakten, denn berücksichtigt wird auch das Natur- und Sozialkapital, dessen Verfügbarkeit natürlich ein Wert an sich, aber auch elementar für den wirtschaftlichen Erfolg ist.
Wir wollen damit Wohlstand in Deutschland und Europa zukünftig umfassender messen und den Fortschritt beim ökologischen Umbau der Wirtschaft langfristig abbilden. Auch für die Unternehmen können davon innovative Impulse ausgehen. So wollen wirWir wollen, dass öffentliche Unternehmen mit gutem Beispiel voran gehen und an der Erarbeitung der integrieren Berichterstattung als ersten Schritt für die Deutsche Bahn die Gemeinwohlbilanzierung einführenPilotunternehmen mitwirken. Und alleDie von allen größeren privaten Unternehmen sollen in ihrem Jahresabschluss zukünftigJahresabschlusszu veröffentlichenden über Nachhaltigkeitsindikatoren wie CO2-Emissionen berichtenwollen wir zukünftig für börsennotierte Unternehmen verpflichtend in die Kommunikation ihrer Finanzergebnisse einfügen, um so den Dialog mit Investoren und der Gesellschaft zu sozial-ökologischen Werten zu verstetigen. Bestehende Ausnahmen für nicht börsennotierte Unternehmen sowie für viele Banken und Versicherer wollen wir abschaffen. Wir wollen das Aktienrecht und die Bilanzierungsregeln so verändern, dass Aktiengesellschaften sich von innen heraus verändern und auf eine langfristige, nachhaltige Entwicklung ausrichten. Wir werden Aktiengesellschaften verpflichten, sich eine Nachhaltigkeitsstrategie zu geben. Dadurch schaffen wir einerseits Transparenz, andererseits wird so erst möglich, dass von einer Pflichtverletzung des Vorstandes abgesehen wird, wenn eine Entscheidung der nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens, nicht der kurzfristigen Gewinnerwartung dient. Die nichtfinanziellen Ziele und Indikatoren sollten wie die finanziellen extern überprüft und testiert werden. Langfristig wollen wir erreichen, dass diese ökologischen und sozialen Werte auch entsprechend bepreist werden und so direkten
Von Zeile 118 bis 124:
Natur. Aus wissenschaftlicher Perspektive sind wir beim CO2-Ausstoß kurz davor, alle roten Linien zu überschreiten, vor denen uns viele Forscher*innen warnen. Das hätte gravierende Konsequenzen für unsere Freiheit und die Freiheit unserer Kinder und Enkel. Politisch werden die Klima- und Umweltauswirkungen unserer derzeitigen Wirtschaftsweise unsere Gesellschaften fordern wie nie zuvor. Und wirtschaftlich handelt es sich bei der Klimakrise um das größte Geschäftsrisiko für unseren Wohlstand – oder eben um die entscheidende Größe für unseren Wettbewerbserfolg auf den Märkten der Zukunft.fast alle Forscher*innen warnen. Das hätte gravierende Konsequenzen für uns, unsere Kinder und Enkel. Die Auswirkungen spüren wir schon heute drastisch. Noch stärker betreffen sie jetzt schon Menschen im globalen Süden, obwohl sie am wenigsten zu dem menschengemachten Klimawandel beigetragen haben. Politisch werden die Klima- und Umweltauswirkungen unserer derzeitigen Wirtschaftsweise unsere Gesellschaften fordern wie nie zuvor.
Von Zeile 148 bis 150 einfügen:
Wir wollen weg von einem System, das nur kurzfristige Renditen belohnt und stattdessen Instrumente einsetzen, die eine langfristige und gesellschaftliche verantwortliche Unternehmenspolitik fördert.
Ordnungsrecht bedeutet[Leerzeichen]Planungssicherheit für die Unternehmen. Also die verlässliche Vorgabe, dass Autos, Flugzeuge, Maschinen oder Kraftwerke ab einem bestimmten Datum kein Treibhausgas
Von Zeile 170 bis 173:
Ein wirksamer CO2-Preis ist für uns der zweite Teil des nötigen Instrumentenmixes, den wir zugleich klimapolitisch wirksam und sozial gerecht ausgestalten wollen. Nur so lässtlassen sich zügig ein stabiler, langfristig orientierter Investitionsrahmen schaffen und systematischmit marktwirtschaftlichen Mitteln Anreize zur Senkung des CO2-Ausstoßes und für eine Umstellung von Produktionsweisen sowie
Von Zeile 186 bis 187:
Investitionen in CO2-freieneutrale Industrieprozesse, insbesondere in den Bereichen Metallproduktion (z.B. Stahl, Aluminium, Lithium), Chemie und Zement, lohnen meist erst bei sehr hohen CO2-Preisen, die das europäische
Von Zeile 197 bis 205:
Wir lassen die Unternehmen bei der ökologischen Transformation nicht allein und wollen sie unterstützen. Für Investitionen in transformative, CO2-freie Industrieprozesse in den Bereichen Stahl, Chemie oder Zement wollen wir deshalb bessere Abschreibungsmöglichkeiten schaffen und Leuchtturmprojekte CO2-freier Verfahren und Prozesse gezielt fördern. Die Basis zur Entwicklung solcher Verfahren ist die entsprechende Forschung. Dafür wollen wir die Mittel im kommenden europäischen Forschungsrahmenprogramm „Horizon Europe“ auf 120 Milliarden Euro aufstocken und die steuerliche Forschungsförderung als ein wirkungsvolles Innovationsinstrument ausgestalten.neutrale Industrieprozesse in den Bereichen Stahl, Chemie oder Zement wollen wir deshalb bessere Abschreibungsmöglichkeiten schaffen und Leuchtturmprojekte CO2-neutraler Verfahren und Prozesse gezielt fördern. Die Basis zur Entwicklung solcher Verfahren ist die entsprechende Forschung. Weiterhin richten wir die öffentliche Beschaffung konsequent klimaverantwortlich aus und schaffen so Leitmärkte, die innovativen Unternehmen
Nach Zeile 210 einfügen:
Plurale Bildung und Forschung ermöglichen
Für ein Verständnis der Herausforderungen der Zukunft, wie z.B. die Klimakrise, und die Entwicklung von Lösungen brauchen wir in Forschung und Bildung Methoden- sowie Theorienvielfalt und kritisches Hinterfragen normativer Annahmen. Das bedeutet beispielsweise in den Wirtschaftswissenschaften, dass so genannte heterodoxe Ansätze – also z.B. feministische und ökologische Ansätze – deutlich stärker gelehrt und beforscht werden. Wir setzen uns dafür ein, dass das bei der Konzeption und Vergabe von Forschungs- und Förderprogrammen berücksichtigt wird. Mehr Forschung und Bildung zu Postwachstumsökonomien ist auch ein wichtiger Schlüssel für eine klimaneutrale Wirtschaft.
Von Zeile 212 bis 213 einfügen:
Investitionen in Klimaschutz bedeutet vor allem: Auf- und Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und der dafür notwendigen Speicher und Stromnetze, Ausbau von Bahninfrastruktur, von ÖPNV, Fahrrad- und Fußverkehrsinfrastruktur, aber auch Aufbau von Ladeinfrastruktur für E-
Von Zeile 251 bis 254:
Entscheidungen über Investitionen und Kreditvergaben gemacht werden, brauchen wir einen verbindlichen europäischen Standard für Nachhaltigkeit, dessen Leitplanken die 17 UN-Ziele Nachhaltigkeit (SDGs) sind, anhand dessen auch sozial-, geschlechter-, klima- und umweltschädliche Wirtschaftsbereiche klar benannt werden können. Auf dieser Grundlage müssen alle Finanzmarktakteure die Klima und UmweltauswirkungenAuswirkungen ihrer Investitionen offenlegen.
Von Zeile 281 bis 282:
4. Soziale Sicherung im ökologisch-sozialen Wandel neu denken
Sowohl durch den notwendigen ökologischen Umbau der Wirtschaft als auch die Digitalisierung werden viele neue Arbeitsplätze entstehen, auf der anderen Seite fallen aber auch viele Arbeitsplätze weg. Neue Qualifikationen werden benötigt, es entstehen aber auch Unsicherheiten. Die Arbeitswelt wird durch die Digitalisierung bunter und vielfältiger. Für die soziale Sicherung bedeutet dieser Wandel der Arbeit und des Arbeitsmarktes, dass sie universeller werden muss. Je diverser die Arbeitswelt wird, desto mehr brauchen wir eine soziale Sicherung, die sich nicht am Erwerbsstatus orientiert, sondern alle Bürgerinnen und Bürger absichert, unabhängig davon, ob sie Vollzeit oder Teilzeit, abhängig oder selbstständig oder auch gar nicht erwerbstätig sind, zumal es immer mehr Wechsel zwischen diesen unterschiedlichen Beschäftigungsformen und mehr Erwerbsunterbrechungen, freiwillige und unfreiwillige, geben wird.
Wir wollen deswegen die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zu Bürgerversicherungen weiterentwickeln, in die alle Bürgerinnen und Bürger auf alle Einkommensarten einzahlen. Die Arbeitslosenversicherung sollte zu einer Arbeitsversicherung für alle Erwerbstätigen, abhängig Beschäftigte wie Selbstständige, weiterentwickelt werden, mit einem Recht auf Weiterbildung, das auch entsprechend sozial abgesichert sein muss, damit sich insbesondere Menschen mit geringen Einkommen auch eine Weiterbildung leisten können. Und wir wollen, dass in allen Lebenslagen das Existenzminimum garantiert wird. Deswegen wollen wir eine Kindergrundsicherung einführen, eine Garantierente und eine Garantiesicherung, mit der wir Hartz IV überwinden. Dabei geht es nicht nur um eine soziale Abfederung der Veränderungen, sondern wir wollen die Menschen befähigen selbstbestimmt an der Gesellschaft teilzuhaben und den ökologisch-sozialen Wandel kreativ und innovativ mitgestalten zu können.
45. Gute und selbstbestimmte Arbeit – wir gestalten den Wandel der Arbeitswelt
Von Zeile 284 bis 286 einfügen:
rasant und tiefgreifend verändern. Bekannte Tätigkeiten und Arbeitsplätze werden wegfallen oder sich stark verändern, neue Arbeitsplätze und Berufe entstehen. Ob es in der Summe dann vielerorts weniger Arbeitsplätze geben wird oder mehr, kann derzeit niemand verlässlich vorhersagen.
Von Zeile 288 bis 290:
Arbeiten wird flexibler, selbstorganisierter, auch kooperativer. Zugleich erleben wir bereits heute neue Formen der Ausbeutung, Überforderung und ÜberforderungFremdbestimmung. Ein großes Problem bedeutet daneben der bereits heute spürbare massive Fachkräftemangel – eine Million Stellen sind
Von Zeile 294 bis 297:
sich die Bildungs- und Weiterbildungspolitik, die Arbeitsmarkt-, Einwanderungs- und Integrationspolitik viel besser rüsten als bisher. Dies gilt auch für Selbstständige.
WeiterbildungZukunftsbildung ist der Schlüssel
Die Ausbildungsordnungen existierender Berufe müssen auf die Erfordernisse einer nachhaltigen Gesellschaft hin überarbeitet werden (nachhaltige Berufsbilder). Das bedeutet vor allem, dass Menschen die Möglichkeit haben müssen, sich weiterzubilden und
Von Zeile 299 bis 312:
Rechtsanspruch auf Weiterbildung begründen. Das lebensbegleitende Lernen wird damit Teil des öffentlichen Bildungsauftrags. In allen Kommunen wollen wir Bildungsagenturen schaffen. Sie sollen zum Herzstück von regionalen Bildungsnetzwerken werden, in denen sich Arbeitsagenturen, Jobcenter, Volkshochschulen, Kammern, Berufs- und Hochschulen sowie andere Weiterbildungsträger vernetzen, um flächendeckend und niedrigschwellig beste Weiterbildung und Beratung anbieten zu können. Die bisherige Arbeitslosenversicherung wird dazu zu einer Arbeits- und WeiterbildungsversicherungArbeitsversicherung umgebaut. So, wie wir in den beiden vergangenen Jahrhunderten damit begonnen haben, uns gegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit abzusichern, sollten wir im 21. Jahrhundert im Rahmen der ArbeitslosenversicherungArbeitsversicherung eine Garantie auf Weiterbildung festschreiben. SieDie Arbeitsversicherung sollte sowohl die WeiterbildungWeiterbildungsberatung finanzieren als auch den Lebensunterhalt in Weiterbildungsphasen absichern. Dazu gibt es während arbeitsmarktbedingter Weiterbildungsphasen ein Weiterbildungsgeld, das höher ist als die Absicherung bei Arbeitslosigkeit. Für alle, die keinen Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Arbeitsversicherung haben, schaffen wir ein Weiterbildungs-BAföG, damit kein Wunsch auf berufliche Entwicklung am Geldbeutel scheitert.
Überall da, wo es vor Ort eine Arbeitsagentur gibt, wollen wir, dass zusätzlich Bildungsagenturen geschaffen werden. Die Bildungsagenturen sind zentrale Anlaufstellen für alle Menschen, die Interesse an Weiterbildung haben. Auch Arbeitgeber, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, können sich in den Bildungsagenturen informieren, wenn sie geeignete Weiterbildungsangebote für ihre Belegschaften oder Förderung suchen. Die Bildungsagenturen sollen zum Herzstück von regionalen Bildungsnetzwerken werden, in denen sich Arbeitsagenturen, Jobcenter, Volkshochschulen, Kammern, Berufs- und Hochschulen sowie andere Weiterbildungsträger vernetzen, um flächendeckend und niedrigschwellig beste Weiterbildung und Beratung anbieten zu können. Im Standardfall wird die Bildungsagentur von der Bundesagentur für Arbeit organisiert. Kommunen sollen aber die Wahl haben, die Organisation der Bildungsagentur selbst durchzuführen, insbesondere wenn es bereits starke vor Ort gewachsene Kooperationsstrukturen gibt und wenn Qualitätsstandards eingehalten werden. Auch die Möglichkeiten der Digitalisierung wollen wir für die Bildung weiter nutzen. Dafür soll eine öffentliche und unabhängige digitale Plattform alle Fort- und Weiterbildungsangebote bündeln. Das ermöglicht neue Zugänge für Menschen, die sich weiterbilden wollen. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei Menschen, die besondere Hindernisse überwinden müssen, um sich in die Arbeitswelt zu integrieren, etwa weil sie nicht gut lesen und schreiben können.
Von Zeile 315 bis 318 löschen:
eine neue „Qualifizierungs-Kurzarbeit“ einführen, um so die Chancen der Beschäftigten und der Betriebe im Strukturwandel vorausschauend zu verbessern. So können Beschäftigte sich qualifizieren und danach in ihren Betrieb zurückkehren. Die Phase der Kurzarbeit muss konsequent für die Qualifizierung der Beschäftigten genutzt werden. Dabei wollen wir die
Von Zeile 329 bis 330 einfügen:
Einwanderungsgesetz mit einem transparenten Punktesystem und der Möglichkeit eines Spurwechsels. Gleichzeitig setzen wir uns für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und höhere Löhne in bislang zu schlecht bezahlten Berufen ein. Das sind immer noch insbesondere die mit hohem Frauenanteil. Mit passgenauen Angeboten für Spracherwerb und Aus- und Weiterbildung wollen wir insbesondere geflüchtete Frauen besser in den Arbeitsmarkt integrieren.
Für eine gerechte Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit
Nach wie vor gilt Sorgearbeit in unserer Gesellschaft vielfach noch als „Privatsache“ und spiegelt sich in den üblichen Wohlstandsmessungen nicht wieder. Dabei ist diese Arbeitsleistung essentiell für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft und eine funktionierende Wirtschaft. Immer noch werden diese Aufgaben zum Großteil von Frauen geleistet, sei es in der Pflege oder in der Kinderbetretung. Mangelnde Vereinbarkeit von Familie sowie Pflege und Beruf führt dabei häufig dazu, dass insbesondere die eigenständige Absicherung von Frauen zu kurz kommt. Dies spiegelt sich in dem hohen Anteil von Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen und führt in der Konsequenz zu einem vielfach erhöhten Altersarmutsrisiko.
Massive Investitionen in gute und verlässliche Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen mit genügend Personal sind deshalb unerlässlich. Mit einer KinderZeit Plus wollen wir außerdem Eltern zeitlich unterstützen und dazu beitragen, dass diese ihr Arbeitsvolumen in der Erwerbsarbeit erhöhen können. Darüber hinaus wollen wir ein Gesetz für mehr Zeitsouveränität für berufstätige Pflegende entwickeln und eine dreimonatige PflegeZeit Plus pro zu pflegender Person einführen.
Von Zeile 349 bis 352:
Kapital auszuhandeln, ist zunächst Aufgabe der Sozialpartner. Wir wollen die kollektive Selbstorganisation und Mitbestimmung wieder stärken und prekäre BeschäftigungErwerbstätigkeit überwinden. Bei der öffentlichen Vergabe sollen nurim Einklang mit europäischem Recht die Unternehmen zum Zuge kommen, die einem Tarifvertrag angehören bzw. Tariflöhne zahlen. Zudem wollen wir es leichter machen, Tarifverträge für
Von Zeile 356 bis 360:
Wir wollen die Wirtschaft demokratischer gestalten. Das betrifft sowohl die Entscheidungen, was und wie produziert wird, als auch die Rechte von Arbeitnehmer*innen im Betrieb. Deshalb werden wir die betriebliche MitbestimmungMitbestimmung ausbauen. ausbauen, indemAuf dem Weg dorthin wollen wir, dass die Betriebsräte bei der Personalplanung stärker eingebunden werden und bei der Weiterbildung und der Beschäftigungssicherung ein echtes Vorschlags- und Initiativrecht bekommen. Die unternehmerischeparitätische Mitbestimmung sollin Aufsichtsrätensoll bereits ab einer Unternehmensgröße von 1.000 Beschäftigten voll greifen und die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertreter*innen bei
Von Zeile 361 bis 374:
Der gesetzliche Mindestlohn war ein wichtiger Meilenstein für faire Arbeitsbedingungen. Wir wollen Ausnahmen beim Mindestlohn streichen, die Kontrolle verbessern und zudem dafür sorgen, dass er in Zukunft wirklich armutsfest ist. Deshalb wollen wir als Sofortmaßnahme eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro, damit Vollzeiterwerbstätige von ihrer Arbeit auch leben können. Wir wollen die Mindestlohnkommission reformieren und ihren Entscheidungsspielraum stärken. Die Anpassung des Mindestlohns darf sich künftig nicht mehr nur allein an der Tarifentwicklung orientieren. Wir wollen stattdessen gesetzlich verankern, dass der Mindestlohn vor Armut schützen muss und damit deutlich über die Tarifentwicklung hinaus steigen kann. Gleichzeitig sollen die Vertreter*innen der Wissenschaft in der Mindestlohnkommission ein Stimmrecht erhalten.
Der gesetzliche Mindestlohn war ein wichtiger Meilenstein für faire Arbeitsbedingungen. Wir wollen Ausnahmen beim Mindestlohnstreichen, die Kontrolle verbessern und zudem dafür sorgen, dass er in Zukunft wirklich armutsfest ist. Die Mindestlohnkommission wollen wir reformieren, um ihren Entscheidungsspielraum zu stärken. Die Höhe des Mindestlohns soll sich künftig nicht allein an der Tarifentwicklung orientieren, sondern vor Armut schützen und den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken. Deshalb wollen wir als Sofortmaßnahme eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro. Gleichzeitig sollen die Vertreter*innen der Wissenschaft in der Mindestlohnkommission ein Stimmrecht erhalten. Leiharbeit wollen wir stärker regulieren, für Leiharbeitskräfte soll ab dem ersten Tag die gleiche Bezahlung wie für die Stammbelegschaft gelten sowie eine zusätzliche Flexibilitätsprämie. Sachgrundlose Befristungen wollen wir abschaffen. Wir fordern ein wirksames Entgeltgleichheitsgesetz mit einem Verbandsklagerecht für gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.Leiharbeit wollen wir stärker regulieren, für Leiharbeitskräfte soll ab dem ersten Tag die gleiche Bezahlung wie für die Stammbelegschaft gelten sowie eine zusätzliche Flexibilitätsprämie. Sachgrundlose Befristungen wollen wir abschaffen. Wir fordern ein wirksames Entgeltgleichheitsgesetz mit einem Verbandsklagerecht für gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit. Unser Ziel ist es, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln und dafür zu sorgen,
Von Zeile 382 bis 387:
Die Regulierung von Arbeit wollen wir an die Herausforderung der Digitalisierung anpassen. Dafür braucht es schärfere Abgrenzungskriterien von (Solo-)Selbstständigkeit sowie eine Neudefinition des Arbeitnehmer*innen-Begriffs. Gesetzliche Mindesthonorare sollen für Selbstständige ein Schutz vor Dumping und Ausbeutung sein, genauso wie der gesetzliche Mindestlohn es für Beschäftige ist. Auch sollten sich die Auftraggeber*innen an den Sozialversicherungsbeiträgen beteiligen.Dafür wollen wir die Abgrenzungskriterien zwischen abhängiger und selbstständiger Beschäftigung eindeutiger und praxistauglicher regeln und den Arbeitnehmer*innen-Begriff neu definieren. Ziel ist es, einerseits größere Planungssicherheit für Selbstständige herzustellen und andererseits Scheinselbstständigkeit zu verhindern. Gleichzeitig ist es notwendig, die nicht anderweitig abgesicherten Selbstständigen vor Altersarmut zu schützen. Damit dies gelingt, wollen wir sie mit der Einführung einer Bürgerversicherung am Solidarsystem der Rentenversicherung teilhaben lassen. Um sie dabei nicht finanziell zu überfordern, sprechen wir uns für Flexibilität in der Beitragszahlung aus. Zudem werden wir ausloten, in welchen Branchen und Bereichen der Selbstständigkeit gesetzliche Schutzmechanismen, wie Mindesthonorare, Honorarordnungen und Umlageverfahren notwendig sowie praktisch möglich sind. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass bei der Auftragsvergabe der öffentlichen Hand an Selbständige die Prinzipien der Planungssicherheit, des Mindesteinkommens und der sozialen Absicherung berücksichtigt werden.
Von Zeile 390 bis 408:
als auch Sorge-Arbeit. Dabei ist uns besonders wichtig, dass es auch zu einer gerechteren Aufteilung von Erwerbs- und Sorge-Arbeit zwischen den Geschlechtern kommt. Wenn Arbeit besser ins Leben passt, sind die Beschäftigten produktiver, weniger gestresst und engagierter. Auch der wachsende Fachkräftebedarf kann so besser bewältigt werden.Durch die Digitalisierung wird es auch einfacher für die Beschäftigen, von zu Hause oder mobil an wechselnden Orten (Coworking Spaces etc.) zu arbeiten. Wir werden Regelungen für ein Recht auf Home-Office und mobiles Arbeiten einführen, wobei wir berücksichtigen, dass es Berufsbilder gibt, bei denen dies nicht umsetzbar ist.
Home-Office und die Möglichkeit, mobil zu arbeiten, kann zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen. Beides darf aber nicht dazu führen, dass Karrierechancen beeinträchtigt werden oder dass es zu einer Abkopplung vom Rest der Belegschaft, sowie von betrieblichen Abläufen oder Weiterbildungsmaßnahmen kommt. Arbeitnehmer im Home-Office, unterwegs oder an wechselnden Arbeitsorten (Coworking Spaces etc.) müssen in Bezug auf den Arbeitsschutz genauso geschützt sein wie bei der Arbeit an einem ständigen Betriebssitz. Es darf keinen Zwang zum Home-Office oder mobilem Arbeiten geben. Wenn Arbeit besser ins Leben passt, sind die Beschäftigten produktiver, weniger gestresst und engagierter. Auch der wachsende Fachkräftebedarf kann so besser bewältigt werden.
Gleichzeitig nimmt uns die Automatisierung und Robotisierung monotone und repetitive Aufgaben ab. Dies begrüßen wir als Chance auf Verringerung von menschlicher Arbeit. Dies darf jedoch nicht zu einer weiteren Zunahme der Ungleichheit führen. Wir wollen politisch sicherstellen, dass die Wohlstandsgewinne durch die Digitalisierung gerecht verteilt werden.
Wir brauchen nicht noch mehr Verfügbarkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern rund um die Uhr. Zum Schutz der Gesundheit braucht es auch im digitalen Zeitalter eine Grenze für die tägliche Höchstarbeitszeit sowie ausreichende Ruhezeiten ohne Unterbrechung. Wir wollen mehr Arbeitszeitsouveränität für die Beschäftigten und fordern eine Wahlarbeitszeit zwischen 30 und 40 Wochenstunden. Damit wird die Vollzeit neu definiert und zu einem flexiblen Arbeitszeitkorridor umgestaltet. Ein Rückkehrrecht von Teilzeit-Beschäftigten auf ihre vorherige Stundenzahl ist notwendig, damit sie beruflich wieder voll durchstarten können. Die von der großen Koalition eingeführte Brückenteilzeit nur für große Betriebe genügt diesen Anforderungen bei weitem nicht. Der überwiegende Teil der Beschäftigten (insbesondere Frauen) wird aufgrund der Einschränkungen das Recht auf Rückkehr in Vollzeit nicht in Anspruch nehmen können. Wir wollen außerdem, dass die Hälfte der Plätze in den Führungspositionen von Unternehmen mit Frauen besetzt werden, Deshalb braucht es verbindliche Frauenquoten für Aufsichtsräte und vergleichbare Regelungen auch für Vorstände. Durch die Digitalisierung wird es auch einfacher für die Beschäftigen, von zu Hause zu arbeiten. Wir werden deswegen ein Recht auf Home-Office einführen.
Wir brauchen nicht noch mehr Verfügbarkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern rund um die Uhr. Zum Schutz der Gesundheit braucht es auch im digitalen Zeitalter eine Grenze für die tägliche Höchstarbeitszeit sowie ausreichende Ruhezeiten ohne Unterbrechung, wie es im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes vorgesehen ist. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung nutzen und mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten schaffen und fordern eine Wahlarbeitszeit zwischen 30 und 40 Wochenstunden, denn so konnen auch 30-Stunden-Stellen als Vollzeitstellen anerkannt werden. Damit wird die Vollzeit neu definiert und zu einem Arbeitszeitkorridor umgestaltet und Arbeit gerechter verteilt. Auch bei flexiblen Arbeitszeiten ist darauf zu achten, dass jede getätigte Stunde der Arbeitskraft dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird. Dies gilt auch für Überstunden. Gleichzeitig ist für uns klar, dass jeder Mensch ein würdevolles Leben verdient hat, weshalb wir Existentsicherung und Lohnarbeit in Zukunft stärker entkoppeln wollen.
Ein Rückkehrrecht von Teilzeit-Beschäftigten auf ihre vorherige Stundenzahl ist notwendig, damit sie beruflich wieder voll durchstarten können. Die von der großen Koalition eingeführte Brückenteilzeit nur für große Betriebe genügt diesen Anforderungen bei weitem nicht. Der überwiegende Teil der Beschäftigten (insbesondere Frauen) wird aufgrund der Einschränkungen das Recht auf Rückkehr in Vollzeit nicht in Anspruch nehmen können. In vielen Unternehmen herrscht eine nach wie vor ausgeprägte Präsenzkultur, bei der lange Anwesenheit am Arbeitsplatz als besonderes Leistungskriterium gilt. Wir wollen, dass sich Unternehmen in eine andere Richtung entwickeln: So ist es gerade für Menschen, die sich um Kinder oder Angehörige kümmern, eine große Erleichterung, wenn Meetings im Zeitraum von ca. 9 bis 15 Uhr stattfinden.
Ebenso ist es gerade für Eltern wichtig, dass Modelle wie Job-Sharing und Führung in Teilzeit möglich sind. Damit eben nicht immer nur die Personen befördert werden, die rund um die Uhr verfügbar sind, und gleichzeitig diejenigen, die Sorge-Arbeit leisten, immer noch vor allem Frauen, in der Einmal-Teilzeit-immer-Teilzeit-Falle landen. Wir wollen in einem ersten Schritt mit Anreizen dafür sorgen, dass Unternehmen sich hier weiter entwickeln, und auch die Spielräume bei öffentlichen Auftragsvergaben nutzen, um solche Unternehmen zu fördern.
Wir wollen außerdem, dass die Hälfte der Plätze in den Führungspositionen von Unternehmen mit Frauen besetzt werden, Deshalb braucht es verbindliche Frauenquoten für Aufsichtsräte und vergleichbare Regelungen auch für Vorstände. Für Aufsichtsräte fordern wir eine 40-Prozent-Quote für alle 3.500 börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen und Sanktionsmöglichkeiten, wenn diese nicht eingehalten wird. Denn die Quote ist keine Belastung für die Wirtschaft, sondern eine Chance wirklich die besten Köpfe in Führungspositionen zu bekommen. Durch die Digitalisierung wird es auch einfacher für die Beschäftigen, von zu Hause zu arbeiten. Wir werden deswegen ein Recht auf Home-Office einführen.
Von Zeile 417 bis 418:
Vielfalt als Wettbewerbsvorteil
Die Wertschätzung von Vielfalt am Arbeitsplatz verbessert die individuelle Teilhabe im Beruf und fördert die Chancen- und Leistungsgerechtigkeit. Zur Vielfalt am Arbeitsplatz gehören alle Facetten: Die Vielfalt der Geschlechter, der sexuellen Orientierung und geschlechtliche Identität, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen, die Vielfalt der Kulturen, Religionen und der sozialen Herkunft. Unternehmen mit einer vielfältigen Belegschaft sind in der Regel produktiver, kreativer und damit auch ökonomisch erfolgreicher.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Anstrengungen privater und öffentlicher Arbeitgeber*innen verstärkt und besser koordiniert werden. Für den Privatsektor wollen wir dies durch Erfahrungsaustausch und Information stärken, moderiert und gefördert durch das Bundeswirtschafts- und Bundesarbeitsministerium. Wir werben dafür, dass sich noch mehr Firmen und öffentliche Stellen der Charta der Vielfalt anschließen. Im 21. Jahrhundert erwarten wir von modernen und innovativen Unternehmen auch einen modernen und professionellen Umgang mit Diversität: durch Diversitäts- und Gleichstellungsstrategien, durch diversitätsorientierte Fortbildungsangebote, insbesondere auch für Führungskräfte, sowie durch klare Beschwerde- und Interventionsstrukturen bei Diskriminierung und sexualisierter Gewalt. Der öffentliche Dienst und öffentliche Unternehmen müssen mit gutem Beispiel vorangehen. Dazu braucht es inklusive, faire und diskriminierungssensible Bewerbungs- und Auswahlverfahren. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass anonymisierte Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst und bei den staatlichen Unternehmen grundsätzlich angewandt werden. Sie führen zu mehr Chancengerechtigkeit und senken die Bürokratiekosten.
Das Diskriminierungsverbot muss auch für Beschäftigte von Unternehmen gelten, die im Eigentum von Religionsgemeinschaften stehen. Außerdienstliches Verhalten von Beschäftigten einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, z.B. Wiederverheirateten und LSBT*I*Q-Menschen, deren Tätigkeit nicht den Bereich der Verkündung umfasst, darf keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen, wie etwa eine Kündigung, zur Folge haben. Wir wollen deshalb die Ausnahmen für die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften enger fassen und damit den individuellen Rechten deutlich mehr Geltung verschaffen.
56. Eine neue Gründerzeit ermöglichen
Von Zeile 437 bis 438 einfügen:
Gründungskapitals, welches Gründer*innen einen Einmalbetrag bis maximal 25.000 Euro sicherstellt, unter der Voraussetzung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung. Das Gründungskapital wird als zinsloses staatliches Darlehen ausbezahlt. Die Rückzahlung erfolgt flexibel und orientiert sich am jeweiligen Unternehmensgewinn. Die Kriterien für das Exist-Gründungsstipendium wollen wir aktualisieren und Diversität der Gründungsteams sowie ökologische und gemeinwohlorientierte Innovationen besser berücksichtigen.
Von Zeile 442 bis 448:
Potenzial an innovativen Unternehmen. Öffentliche Fördergelder erreichen in der Regel eher männliche als weibliche Gründer*innen., weshalb wir die Diversität des Gründungsteams zu einem Evaluationskriterium für die Vergabe von öffentlichen Fördermitteln machen wollen Wir schlagen zudem vor, einen staatlich geförderten Wagniskapitalfonds zu schaffen, der sich nur an Gründerinnen richtet. Irland hat mit diesem Modell gute Erfahrungen gemacht. Nach einem Zeitraum von fünf Jahren sollte überprüft werden, ob der Fonds einen nachhaltigen Effekt hatte. Jede fünfte GründerinDaneben sollten maßgeschneiderte Qualifizierungs- und jeder fünfte Gründer hatCoachingmaßnahmen für Frauen, die eine EinwanderungsgeschichteGründung, Weiterentwicklung oder Übernahme kleiner Unternehmen anstreben finanziell unterstützt werden, genauso wie Netzwerkorganisationen. Für sie wollen wir ein zugeschnittenes Beratungsangebot schaffenSolche Plattformen können dazu dienen, voneinander zu lernen, gemeinsam neue Geschäftsideen oder auch Interessen zu entwickeln und umzusetzen.
Jede fünfte Gründerin und jeder fünfte Gründer hat eine Einwanderungsgeschichte. Die migrantische Ökonomie ist zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor geworden. Deutschlandweit machen von Menschen mit Migrationsgeschichte geführte Betriebe heute rund 20 Prozent aller Unternehmen aus. In einigen Regionen des Landes liegt die Zahl deutlich höher. Damit leisten sie einen entscheidenden Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung. Wir wollen, dass die Hürden bei allen Instrumenten der Unternehmens- und Gründungsförderung für Menschen mit Migrationshintergrund abgebaut werden. Förderung darf nicht vom Pass oder dem persönlichen Hintergrund abhängen, Informationen müssen in verschiedenen Sprachen angeboten werden und wir wollen ein zugeschnittenes Beratungsangebot für die migrantische Ökonomie schaffen.
Von Zeile 454 bis 456 einfügen:
Ausschreibungen Startups und jüngere Unternehmen, neue Technologien und innovative Geschäftsmodelle stärker berücksichtigt. Dafür müssen Vergabeverfahren verschlankt und schneller angelegt werden einschließlich zeitnaher Begleichung der Verbindlichkeiten öffentlicher Auftraggeber und zügiger Entscheidungsverfahren, damit auch Startups mit vergleichsweise kurzen Planungshorizonten sich gegenüber etablierten Unternehmen durchsetzen können. Vergabelose sollten KMU-freundlich ausgeschrieben werden.
Von Zeile 461 bis 464 löschen:
Gründen haben. Ausgründungen aus Hochschulen und Kooperationen von Gründer*innen und Hochschulen sollen durch bessere Beratung und Betreuung gefördert werden, damit zum Beispiel Labore zur Mitnutzung geöffnet werden. Die heutige Gründungsförderung ist stark auf technologieorientierte Startups zugeschnitten. Wir wollen die bestehenden Förderinstrumente
Von Zeile 479 bis 484:
Verwaltung effizienter und kooperativer gestalten
Zugleich kann die öffentliche Verwaltung innovativer und kooperativer werden. Wir fordern daher ein deutsches GovTech-Programm nach dänischem Vorbild. So sollen Technologieunternehmen und Startups mit innovativen Lösungen den Ministerien helfen, bestimmte Fragestellungen und Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, zu lösen. Unser Ziel ist die vollständige elektronische Abwicklung in der Verwaltung. Das spart
Von Zeile 486 bis 491:
Bei der Regulierung soll das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gelten: Große Unternehmen können komplexe Anforderungen erfüllen, kleinere Unternehmen und den Mittelstand wollen wir gezielt entlasten. Für die Gründungsphase eines Unternehmens wollen wir bestimmte Regulierungen ganz aussetzen. Genehmigungsverfahren wollen wir beschleunigen. Wir werden nicht nur den Unternehmen Fristen setzen, sondern verstärkt auch der Verwaltung. Verpasst die Verwaltung die Frist, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt.
Wir wollen Regulierungen konsequent am Schutz ökologischer und sozialer Schutzziele ausrichten. Insbesondere kleinere Unternehmen und den Mittelstand wollen wir gezielt von unnötiger Regulierung entlasten. Für die Gründungsphase eines Unternehmens wollen wir bestimmte Regulierungen ganz aussetzen. Genehmigungsverfahren wollen wir beschleunigen. Entscheidend hierfür ist es, Beteiligungsverfahren bereits in frühen Planungsphasen vorzusehen und die Behörden mit ausreichenden Ressourcen (z.B. Personal) für eine zügige Planung auszustatten.
Von Zeile 502 bis 505:
Startups auf ausländische Geldgeber angewiesen sind, aufgekauft werden und das technologische Know-how ins Ausland fließt. Wenn ausländische Konzerne ein europäisches Startup übernehmen, sollen sie einen Ausgleich für die Fördermittel zahlen, die das Startup von europäischer und nationaler Ebene bekommen hat. Wir wollen den Unternehmen Fördermittel möglichst in Form von Eigenkapital zur Verfügung stellen. Wenn Startups später einmal verkauft werden sollten, führt dies dazu, dass die Fördermittel vom Käufer bezahlt werden.
Von Zeile 519 bis 522:
viele kleine nationale Märkte zersplittert. Wir wollen die nationalen Förderinstrumente koordinieren und abstimmen. Mittelfristig streben wir einen großen europäischen Wagniskapitalfonds an und wollen die EU zum größten Venture-Capital-Markt der Welt machen.Wir wollen insbesondere europäische Wagniskapitalfonds aufbauen, die schwerpunktmäßig Inovationen in strategischen Bereichen finanzieren, bspw. Ressourceneffizienz, IT-Sicherheit oder Verwaltungsmodernisierung (Govtech). Die Strukturen sollen so aufgebaut sein, dass nicht sofort alle Mitgliedsstaaten sich beteiligen müssen, sondern auch schon einzelne sich für solche Wagniskapitalfonds zusammenschließen können.
Dabei wollen wir auch Anreize schaffen, um neben dem ökologischen Potenzial der Digitalisierung auch dessen soziales Potenzial zu heben. Startups und digitale Ökosysteme können uns helfen, durch neue Technologien und Geschäftsmodelle umweltpolitische und sozialpolitische Ziele zu erreichen. Wir Grüne wollen technischen Fortschritt, der sich an dessen ökologischen und sozialen Effekten (SDGs) messen lässt.
67. Digital von der Null zur Eins werden
Die Digitalisierung birgt ungeheure Potentiale für mehr Ressourceneffizienz sowie die Minimierung von Transportwegen und Lagerung durch den Aufbau dezentraler Strukturen der Produktion und Versorgung. Entscheidend dafür sind auch die globale Vernetzung und der freie Austausch von Produktionswissen zur Herstellung wohlfahrtssteigender Produkte und Dienste. Diesen Wissensaustausch wollen wir gezielt befördern.
Gleichzeitig stellt uns die Digitalisierung durch den zu erwartenden hohen Verbrauch von Energie und seltener Ressourcen vor gewaltige Herausforderungen. Ohne grundlegende Eingriffe in das derzeitige Produktionsmuster wird die Digitalisierung den Raubbau an Natur und Gesellschaft intensivieren – Extraktivismus on speed!
Die digitale Transformation muss daher sozial-ökologisch ausgestaltet werden. Hierfür muss der Einfluss multinationaler Oligopole zugunsten von Selbstbestimmung und lokalem Unternehmertum eingeschränkt werden. Noch nicht industrialisierte Länder wollen wir dabei unterstützen, die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen, um die Frühphase der Industrialisierung möglichst zu überspringen.
Von Zeile 528 bis 532:
Dabei setzen wir unsere Priorität auf die Stärkung der europäischen Halbleiterindustrie. Halbleiter sind im digitalen 21. Jahrhundert das, was Rohöl im analogen 20. Jahrhundert war: eine kritische Ressource. In Ostdeutschland haben wir einen der größten Standorte für die Halbleiterproduktion in Europa. Wir wollen diese Stärke stärken - eine technologische Schlüsselbranche. Wir intensivieren die Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Entwicklung auf europäischer Ebene und stärken die Cluster nachhaltig.. Ein besonderes Augenmerk muss auch auf die Ressourcenwiederverwendung gelegt werden. In Ostdeutschland haben wir einen der größten Standorte für die Halbleiterproduktion in Europa. Wir wollen auf dieser Stärke aufbauen, indem wir die Forschung und Entwicklung von ultraeffizienten Chips fördern und den Mikroelektronik-Cluster in Dresden
Von Zeile 545 bis 547 einfügen:
Infrastrukturen sind eine öffentliche Aufgabe. Dieses Prinzip, das bei Stromnetzen oder Straßen selbstverständlich ist, muss im digitalen Bereich neu ausgehandelt werden. Wenn beispielsweise
Von Zeile 558 bis 581:
So, wie wir mit der Datenschutzgrundverordnung unseren europäischen Rechtsrahmen in der digitalen Welt stärken konnten, an die sich andere halten müssen, wollen wir auch ethische, gesellschaftliche und sicherheitspolitische Grundregeln für intelligente Maschinen und Algorithmen auf EU-Ebene etablieren. Dazu gehören Regeln bezüglich der Haftung, Transparenz, Nicht-Diskriminierung und Überprüfbarkeit algorithmischer Entscheidungen sowie essentielle Cybersicherheitsstandards.
Wir wollen einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für datengetriebene Geschäftsmodelle schaffen. Daten sind Schlüsselressource der digitalen Welt, insbesondere für Technologien wie die künstliche Intelligenz. Daher plädieren wir für die Bereitstellung öffentlicher, anonymisierter bzw. pseudoanonymisierter Daten, damit dadurch neue Innovationen und Geschäftsmodelle entstehen. Open-Data ist eine Grundvoraussetzung, damit europäische Unternehmen etwa bei künstlicher Intelligenz noch zum Silicon Valley aufschließen können. Die Bundesregierung muss bei Innovationen und neuen technologischen Lösungen im Bereich des öffentlichen Sektors vorangehen. Dafür muss sie auch die bei öffentlichen Stellen erfassten Daten in einer datenschutzkonformen Weise (anonymisiert) der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. So können Startups, Unternehmen und Forschungseinrichtungen diesen Datenschatz für die Entwicklung innovativer Technologien nutzen. „Sharing is Caring“ gilt an dieser Stelle ganz besonders.
„Private Daten schützen, öffentliche Daten nützen“ gilt auch für Unternehmen. Wir wollen eine Datenökonomie stärken, die nach diesem Prinzip organisiert ist. Dafür wollen wir Definitionen von Normen, Standards und Schnittstellen zum Datenaustausch zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentlicher Hand zur kooperativen Datennutzung fördern. Mit der Macht über Daten werden heute Monopolstellungen geschaffen. Wir wollen gesetzlich regeln, welche Daten als öffentliches Gut anzusehen sind.
Wir wollen einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für datengetriebene Geschäftsmodelle schaffen. Daten sind Schlüsselressource der digitalen Welt, insbesondere für Technologien wie die künstliche Intelligenz. Diese Ressourcen wollen wir heben und wir plädieren für eine anonymisierte Bereitstellung öffentlicher Daten, damit dadurch neue Innovationen und Geschäftsmodelle entstehen. Open-Data ist die Grundvoraussetzung, damit Startups, Unternehmen und Forschungseinrichtungen, aber auch Zivilgesellschaft diesen Datenschatz für die Entwicklung innovativer Technologien und Bereitstellung öffentlicher Dienstlesitungen nutzen können. Der Bundesregierung kommt dabei eine Führungsrolle zu, die sie bisher nicht wahrnimmt. Sie muss Beispiel geben und bei Innovationen und neuen technologischen Lösungen im Bereich des öffentlichen Sektors vorangehen.
Dabei müssen wir aber auch sicherstellen, dass anonyme Daten nicht nachträglich durch die Verknüpfung mit anderen Informationen einzelnen Personen zugeordnet werden können. Solange dies nicht gewährleistet werden kann, darf es keine weiteren Pflichten zum Datenaustausch geben. Keinesfalls dürfen deanonymisierte Daten zur Grundlage von Geschäftsmodellen oder staatlichen Prognosen werden, weil dies tief in die Grundrechte der Menschen eingreift. Dafür wollen wir mehr Forschung und Standardsetzung zu Anonymisierung von Daten und zur Nutzung synthetischer Daten sowie klare Regelungen gegen Deanonymisierung, die auch strafbewehrter Verbote einschließen.
Gerade im industriellen Bereich braucht es neue Ansätze, um eine kooperative Nutzung nicht personenbezogener oder nicht-personenbeziehbarer Daten zum Beispiel aus Entwicklungs- und Fertigungsprozessen vor allem im Sinne Kleiner und Mittelständischer Unternehmen rechtssicher zu gestalten. Dies kann über die Schaffung von klaren gesetzlichen Vorgaben für kooperative und dezentrale Datenpools und Datentreuhandmodelle geschehen, die treuhänderisch nach klaren gesetzlichen Vorgaben organisiert, eine gemeinsame und durch Kartellbehörden überprüfbare Nutzung dieser Daten ermöglichen. Entsprechende Ausgestaltungsmöglichkeiten für Treuhandmodelle oder auch Ansätze für Datenspenden, zum Beispiel von Einzelpersonen, wollen wir möglichst zeitnah gemeinsam mit den relevanten Akteuren erarbeiten und erste Modellprojekte anstoßen.
Der Realität globaler Datenmonopole weniger Konzerne und der ausufernden digitalen Überwachung und Auswertung der Daten durch staatliche Stellen wollen wir mit einem engmaschigen Datenschutz und internationaler Regulierung begegnen. So, wie wir mit der Datenschutzgrundverordnung unseren europäischen Rechtsrahmen in der digitalen Welt stärken konnten, an die sich andere halten müssen, wollen wir auch ethische, gesellschaftliche und sicherheitspolitische Grundregeln für intelligente Maschinen und algorithmische Entscheidungssysteme auf EU-Ebene etablieren. Dazu gehören Regeln bezüglich der Haftung, Transparenz, Nicht-Diskriminierung und Überprüfbarkeit algorithmischer Entscheidungen sowie essentielle IT-Sicherheitsstandards.
Von Zeile 605 bis 607 einfügen:
Fällen Reisen per Bahn oder Flugzeug ersetzen. Das spart Zeit und Kosten, entlastet die Mitarbeitenden und schont zugleich die Umwelt. Home Office-Regelungen sorgen dafür, dass Wegstrecken zur Arbeit und damit CO2-Emissionen eingespart werden können. Mit den selbstfahrenden Autos von morgen bietet sich durch Vernetzung, Carsharing und zusätzlich flexible öffentliche
Von Zeile 611 bis 617:
CybersicherheitIT-Sicherheit für die Industrie
Es braucht dringend ein umfassendes Paket zur Stärkung der CybersicherheitIT-Sicherheit unserer Industrie. Dies umfasst die Einrichtung eines europäischen Forschungsverbunds für CybersicherheitIT-Sicherheit, in dem das Nationale Forschungszentrum in Darmstadt integraler Teil wird, um die Entwicklung von Technologien und industriellen Fähigkeiten im Bereich der CybersicherheitIT-Sicherheit zu fördern. Außerdem wollen wir ein in allen Mitgliedstaaten anerkanntes EU-weites Zertifizierungssystem für Produkte und Dienstleistungen sowie umfassende
Von Zeile 619 bis 630:
78. Die Technik von morgen entwickeln
Um den Wirtschaftsstandort Deutschland in die Zukunft zu führen, müssen wir auch für Forschung und, Entwicklung und Bildung die richtigen Rahmenbedingungen setzen. Technologiedurchbrüche, Innovation und NeuesInnovationen entstehen nicht allein in Forschungsabteilungen, Vorstandsebenen oder Regierungsagenturen.Ökosystemen, die von Kooperationen, Trans- Sie entstehen in Ökosystemenund Interdisziplinarität und Kreativität geprägt sind. Es geht darum, Kooperationen zu fördern, die Arbeit in isolierten Fach-Communities aufzubrechen, Wissen zu teilen und von der Erfindung nahtlos in die Umsetzung zu kommen.[Leerzeichen]
Wir fordern daher mehr interdisziplinäre ForschungsplattformenForschungsplattformen, an denen sich insbesondere Hochschulen, freie Forschungsinstitute, zivilgesellschaftliche Organisationen, einzelne Interessierte und Unternehmen beteiligen, miteinander kooperieren, Wissen austauschen und Kreativität entwickeln können. Darüber hinaus sind Reallabore und Experimentierräume in der Forschung notwendigein geeignetes Instrument, damit bahnbrechende neue Technologien auch gleichInnovationen gemeinsam entwickelt und in der Umsetzung getestet werden können. Um diesedie inter- und transdisziplinäre Forschung zu fördern, schlagen wirsoll „Horizon Europe“ gestärkt werden. Zusätzlich soll für die Entwicklung neuer Technologien und der Technikfolgenabschätzung eine eigene Förderlinie voreingerichtet werden.
Nach Zeile 637 einfügen:
Dabei legen wir besonderen Wert auf die Freiheit von Forschung und Lehre. Hochschulen und insbesondere dieGrundlagenforschung funktionieren nicht nach unternehmerischer Logik. Gerade disruptive Innovationen können davon profitieren. Grundlagenforschung ohne Blick auf eine unmittelbare (wirtschaftliche) Verwertbarkeit ist ebenso wichtig und notwendig, wie es Forschungsprogramme zu drängenden gesellschaftlichen Fragestellungen sind. Deshalb setzen wir uns ein für eine solide Grundfinanzierung unddemokratische Selbstorganisation der Hochschulen und Wissenschaftsfreiheit in Verantwortung.
Von Zeile 639 bis 645:
Europäische Kooperation ist die Grundvoraussetzung, um auf den Technologiemärktendie Herausforderungen des 21. Jahrhunderts mithaltenin Bezug auf Technologie und gesellschaftliche Veränderungen im Rahmen der Klimakrise bestehen zu können. Wir wollen deswegen wieder intensiv in den Wissens- und Innovationsstandort Europa investieren und die Mittel des kommenden europäischen Forschungsrahmenprogramms auf 120 Milliarden EuroEuro aufstocken. Damit wollen wir ein schlagkräftiges Nachfolgeprogramm zu „Horizon 2020“ etablieren, das besonders die Grundlagenforschung in wirtschaftlichen Schlüsselfeldern wie der künstlichen Intelligenz, der Robotik, Quantentechnologie sowie der Biound die Wissenschaftsfreiheit inter- und Nanotechnologie förderttransdisziplinär fördert, wohlwissend, dass eine Gesellschaft technisches und Orientierungswissen benötigt, um erfolgreich die Zukunft bewältigen zu können.
Von Zeile 658 bis 677:
versprochen hatte, sind wir weit entfernt. Für die digitale Infrastruktur Glasfaser und 5G-Mobilfunk gibt es erhebliche Investitionslücken. Damit der Glasfaserausbau schneller vorankommt, brauchen wir eine solide Finanzierung. Dies wollen wir dadurch ermöglichen, dass der Bund seine Anteile an der Telekom verkauft, und sie in eine Ausbaugesellschaft für Glasfaser investieren.
Wir lassen uns beim Ausbau der 5G Netze vom Vorsorgeprinzip leiten. Wir fordern daher die Veröffentlichung der Ergebnisse bereits durchgeführter Studien zu Auswirkungen von 5G, die aus öffentlichen Mitteln ganz oder teilweise finanziert wurden und rufen auch die Unternehmen auf, ihre eigenen Untersuchungen vollumfänglich zu veröffentlichen. Wir unterstützen die Überprüfung und ggf. Erarbeitung geeigneter Prüf- und Messverfahren über Auswirkungen durch hochfrequente Sende- und Empfangsanlagen oberhalb 20 GHz und die Erstellung verbindlicher Grenzwerte durch das Bundesamt für Strahlenschutz. Wir setzen uns für eine EU-weite Abstimmung zu diesen Fragen ein und fordern ein möglichst einheitliches Vorgehen in den Mitgliedstaaten.
Damit der Glasfaserausbau zügig vorankommt und die Versorgung mit schnellem Internet bis zu jeder Haustür (FTTB) im ganzen Land sichergestellt wird, brauchen wir eine solide Finanzierung. Dafür wollen wir öffentliche Breitbandgesellschaften für den Glasfaserausbau im ländlichen Raum gründen, in die der Bund mindestens den Erlös des Verkaufs seiner Telekom-Aktien einbringt. Zusätzlich werden wir bei Netzregulierung, insbesondere bei neuen Ausschreibungen von Frequenzen darauf achten, dass die Netzbetreiber harte Verpflichtungen unterschreiben, auch entlegene ländliche Regionen zu versorgen.
Neue Wege beim Urheberrecht
Wir wollen zudem in der Forschungsförderung stärker Output-basierte Modelle erproben und beispielsweise Prämien für die Lösung von Zukunftsfragen öffentlich ausloben. Ferner wollen wir eine weitgehende Verfügbarkeit von Basisinnovationen ermöglichen und dafür Open-Source-Lösungen fördern. Wer sich verpflichtet, seine Forschungsergebnisse gebührenfrei der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, erhält im Gegenzug großzügigen Zugang zu Fördermitteln. Ein Beispiel, wie eine solche gemeinwohlorientierte Lizensierung gestaltet werden kann, sind die Creative Commons Lizenzen, die seit Jahren erfolgreich die Rechte von Urheber*innen waren und gleichzeitig Inhalte für andere zugänglich und nutzbar machen.
Auch dem Mittelstand wollen wir den Weg frei machen für eine Investitionsoffensive in Forschung, Entwicklung und Innovation. Wir wollen die steuerliche Förderung bei Forschung und Entwicklung nicht wie die große Koalition auch Großkonzernen gewähren, sondern explizit den KMUs. Bei der Auftragsforschung sollen auch die Auftraggeber*innen einen Teil des Steuerbonus geltend machen können.
Neue Wege bei Forschung & Entwicklung
Für die Lösung von Zukunftsfragen brauchen wir eine starke Wissenschaft. Deshalb wollen wir die Wissenschaft bei der Digitalisierung unterstützen. Die freie Zugänglichkeit, Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit von Wissen ist dabei ein zentraler Baustein für eine innovative und zugleich am Gemeinwohl orientierte Wirtschaft. Wir wollen unter Berücksichtigung von Datenschutz freie Inhalte (in Forschung und Lehre), insbesondere Open Access-Publikationen, und bei Forschungsdaten (Open Science Data) besonders fördern. Wir wollen Initiativen der Wissenschaft fördern, Ergebnisse breit in die Gesellschaft zu kommunizieren und den Zugang und die Verständlichkeit von Wissen über kreative und neue kommunikative Wege zu erleichtern. Neben Vorträgen, Citizen Science und Science Slams bilden auch (Forschungs-)Museen, Reallabore und öffentliche Veranstaltungen an Forschungseinrichtungen wichtige Brücken zwischen Bürger*innen und Forschenden.
KMUs sollen bei der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsoffensive eine größere Rolle zugemessen werden, die wir durch steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung unterstützen wollen. Ferner wollen wir eine breite Verfügbarkeit von Basisinnovationen ermöglichen und dafür Open-Source-Lösungen fördern, insbesondere wenn diese von öffentlichen Forschungseinrichtungen entwickelt werden. Wir finden es wichtig bei Forschungsanliegen stärker NGOs und andere zivilgesellschaftliche Akteur*innen zu berücksichtigen. Dafür brauchen wir z.B. mehr Reallabore und einen breiteren öffentlichen Dialog bei der Formulierung von Forschungsfragen.
Eine faire Ausgestaltung des internationalen Rechtssystems muss verhindern, dass Patente und sonstige geistige Eigentumsrechte (etwa auf HIV-Präparate, Saatgut oder tradiertes Wissen) sozial schädlich genutzt werden und wirtschaftliche Entwicklung behindern. Investitionen aus Drittstaaten müssen zum Aufbau von lokalem Wissen und hochwertigeren Anteilen an der globalen Wertschöpfung beitragen. Ein möglichst großer Teil dieser Technologien sollte in Formen offenen Wissens (Open Design, Open Source, Open Data, Creative Commons) entwickelt werden und allen Menschen zur Verfügung stehen.
89. Gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West, Stadt und Land
Von Zeile 685 bis 687:
Eine neue Gemeinschaftsaufgabe „regionale Daseinsvorsorge“ soll dem Bund erlaubenund Länder sollen in die Lage versetzt werden, strukturschwache Regionen finanziellbesser zu unterstützen, so dass die regionale Daseinsvorsorge überall gewährleistet ist. Dafür wollen wirDas kann über eine Kompetenzagenturneue Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Daseinsvorsorge“ erfolgen. Wir wollen auch Kompetenzagenturen schaffen, welche die Kommunen bei der Planung von Investitionen und dem Abruf von
Von Zeile 690 bis 692 einfügen:
als erstes beantragen und bekommen, während die schwächeren Regionen dann das Nachsehen haben. Wir wollen die Förderung auf die wirklich strukturschwachen Regionen ausrichten und dabei auch Geschlechteraspekte bei der Ausgestaltung der regionalen Daseinsvorsorge berücksichtigen. Die beste Förderung hilft nicht, wenn die Mittel nicht dort ankommen, wo sie wirksam werden
Von Zeile 700 bis 702 einfügen:
niedrigen – momentan sogar negativen – Zinsen finanzieren, und so den Kommunen wieder Luft zum Atmen verschaffen. Außerdem werden wir die Kommunen bei den Sozialausgaben entlasten und prüfen, wie Länder und Kommunen ihr Schuldenmanagement verbessern und in den Genuss der günstigten Zinskonditionen des Bundes kommen können. Die regionale Wirtschaftsförderung wollen wir neu ausrichten und Regionen, die einen starken Strukturwandel zu bewältigen haben, mehr in den Blick nehmen.
Von Zeile 706 bis 708 einfügen:
Für die Lausitz hieße das zum Beispiel, dass man von den kleinen Orten schnell nach Cottbus kommen kann, und von Cottbus schnell mit der Bahn nach Berlin, Wroclaw oder Warschau. Schnelles Internet und das digitale Büro würden es mit einem Arbeitsplatz in Berlin ermöglichen, an der
Von Zeile 711 bis 713 einfügen:
Ankerpunkten in den Regionen mit breitem Angebot an öffentlichen und kulturellen Dienstleistungen machen. Dies wollen wir in Grenzregionen auch grenzüberschreitend und europäisch gestalten. Wir wollen auch Universitäten und Fachhochschulen ansiedeln bzw. erweitern, denn sie können einen Wissenstransfer in die lokale Wirtschaft organisieren.
In Zeile 717:
910. Mit einer gemeinsamen Industriestrategie die Stärke des europäischen Binnenmarktes nutzen
Von Zeile 768 bis 769 einfügen:
Mittelfristig sollte das Prinzip der Gegenseitigkeit (Reziprozität) für Drittstaaten gelten, damit es zu gleichen Wettbewerbsbedingungen kommen kann. Außerdem braucht es eine europäische Antwort darauf, wie damit umzugehen ist, wenn zum Beispiel chinesische Unternehmen europäische aufkaufen, ihnen dann de facto umsonst Kredite zukommen lassen und dadurch den Wettbewerb verzerren.
Von Zeile 776 bis 788:
Die fortschreitende Digitalisierung macht die bessere Überwachung von ausländischen Direktinvestitionen in Schlüsseltechnologien und den Schutz der kritischen Infrastruktur notwendig.
Mit Blick auf die konkret anstehende Entscheidung zu 5G halten wir einen Ausschluss von Huawei angesichts der chinesischen Rechtslage für unabdingbar. Viele kleinere europäische Länder sind abhängig davon, wie Deutschland sich entscheidet. Zwar mag der Ausbau der deutschen 5G-Netze durch Huawei kostengünstiger und schneller sein als durch europäische Anbieter. In der Abwägung zwischen Fragen der wirtschaftlichen und technologischen Effizienz und der außen- und sicherheitspolitischen Dimension einer solchen Entscheidung kommen wir aber zu dem Schluss, dass die politische Einflussnahme und die bereits stattfindende Spaltung Europas durch China nicht weiter zunehmen darf. Es geht auch darum, die sicherheitsrelevante Infrastruktur nicht dem Zugriff eines Konzerns in einem autoritären Staat zu überlassen. Und es wird auch über unsere wirtschaftliche Zukunft entscheiden, in Europa noch Unternehmen zu haben, die in der Lage sind, die Technologien der Zukunft zu bauen. Die Entwicklung von digitalen Standards ist systemrelevant.
Der neue europäische Screening-Mechanismus für Direktinvestitionen sollte in die deutsche Außenwirtschaftsordnung integriert und konsequent angewandt werden. Sichere digitale Infrastrukturen sind längst systemrelevant. Mit Blick auf die konkret anstehende Entscheidung zu 5G stellen wir fest, dass Huawei die Kriterien des derzeit vorliegenden IT-Sicherheitskatalogs bislang nicht erfüllt hat und deshalb zumindest in besonders sicherheitsrelevanten Netzen nicht zugelassen werden darf. Die Diskussion hat gezeigt, wie groß die Versäumnisse der Bundesregierung sind, gerade wenn es um den Schutz besonders kritischer Infrastrukturen geht. Sie hat gezeigt, dass es weiterhin klarer rechtlicher Vorgaben für den Einsatz und die Überprüfbarkeit von Hard- und Software, neuer Haftungsregelungen, des verstärkten Einsatzes von Open Source und Open Hardware und unabhängiger Aufsichtsstrukturen dringend bedarf – fernab einzelner Anbieter und auch für europäische Firmen. Nur hierdurch ist das Ziel zu erreichen, IT-Sicherheit effektiv zu erhöhen, Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern zu reduzieren und die digitale Souveränität für Europas Bürgerinnen und Bürger und seine Unternehmen zu verfolgen.
Von Zeile 800 bis 811:
Kaum ein Land in der EU profitiert so stark von der gemeinsamen Europäischen Währung. Anstatt sich als Exportnation zu feiern, sollte Deutschland zum Wohle und Wohlstand aller daher besonders in die Stärkung der Eurozone investieren.
Die wirtschaftliche Stärke Europas wird zentral davon abhängen, ob wir die Währungsunion vollenden. EineBis jetzt verlassen wir uns fast vollständig darauf, dass die Europäische Zentralbank die Kohlen aus dem Feuer holt. Das darf nicht so bleiben. Dazu kommt, dass eine Währungsunion ohne makroökonomische Ausgleichsmechanismen kannauf Dauer nicht funktionierengut funktionieren kann. Daher wollen wir eine gemeinsame europäische Fiskalpolitik für die Eurozone, die im Abschwung beherzt gegensteuern, die Wirtschaft stabilisieren und europäische Gemeingüter finanzieren kann. Diese Fiskalpolitik könnte sich auch über europaweite Steuern wie eine Digitalkonzernsteuer, eine Finanztransaktionssteuer oder eine europäische Körperschaftsteuer finanzieren.[Leerzeichen]Investitionen des gemeinsamen Haushalts sollten für europäische Gemeingüter wie den Klimaschutz, den Ausbau der erneuerbaren Energien, Kommunikation und Internet oder die Schieneninfrastruktur eingesetzt werden. Ein solches Eurozonenbudget, das stabilisiert und investiert, sollte mindestens ein Prozent des BIPder Wirtschaftsleistung der teilnehmenden Staaten umfassen, um makroökonomisch wirksam zu sein. Es könnte sich auch über europaweite Steuern wie eine Digitalkonzernsteuer, eine Finanztransaktionssteuer oder einen Teil einer harmonisierten europäischen Körperschaftssteuer finanzieren.
Von Zeile 813 bis 826:
Anstatt sich als Exportnation zu feiern, sollte Deutschland zum Wohle und Wohlstand aller daher besonders in die Stärkung der Eurozone investieren. Zur Vollendung der Währungsunion braucht es nicht nur eine gemeinsame Fiskalpolitik, sondern erstens einen großen Markt für sichere europäische Anleihen und zweitens einen glaubwürdigen Rahmen für das gemeinsame Krisenmanagement. Für den Ausbau der paneuropäischen Infrastruktur wie zum Beispiel grenzüberschreitender Strom- oder Bahnnetze machtist es Sinn, sinnvoll, gemeinsame europäische AnleihenAnleihen zu schaffen, über die ein Teil dieser Investitionen im Rahmen des Eurozonenhaushalts und perspektivisch auch des EU-Haushalts über Kredite finanziert werden kann. Mit einem großen Markt für liquide europäische Anleihen
So kann es uns gelingen, den Euro zu einer Leitwährung zu machen, was den globalen ökonomischen und politischen EinflussLeitwährung auszubauen. Das ist nicht nur eine Frage der Union massiv stärken würdewirtschaftlichen Stabilität, sondern es ist auch eine zentrale Frage europäischer Souveränität und unserer außenpolitischen Handlungsfähigkeit.
DenGleichzeitig wollen wir sicherstellen, dass Europa seine Krisen selbst lösen kann. Dafür wollen wir den Europäischen Rettungsschirm ESM wollen wir zu einem vollwertigen Europäischen Währungsfonds weiterentwickeln, im EU-Recht verankern und der demokratischen Mitbestimmung und Kontrolle durch das Europäische Parlament unterwerfen. Wir brauchenFür eine wirksame Krisenbekämpfung muss auch die Bankenunion vollendet werden. So stellen wir sicher, dass Banken in Zukunft einheitlich, europäisch, und nicht zu Lasten der Steuerzahler abgewickelt werden. Dafür benötigen wir zum einen ein glaubwürdiges Abwicklungsregime inklusive einer robusten Letztsicherung für den gemeinsamen Abwicklungsfonds. Zum andern braucht es dafür eine gemeinsame europäische Einlagensicherung. Sie sollte als Rückversicherung ausgestaltet sein, damit die europäische Sicherung erst eingreift, wenn die nationale überfordert ist. Die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken können so weiter auf ihre bewährten Institutssicherungssysteme setzen. Schließlich sollte auch und gerade Deutschland mit seiner eigenen Fiskalpolitik viel stärker zu einem guten Funktionieren der Eurozone beitragen.
Von Zeile 831 bis 833:
zu erreichen wollen wir in Deutschland für faire Löhne besonders am unteren Ende der Einkommensskala sorgen und die Investitionen hochfahren. Auf EU-Ebene setzen wir uns für die Einführung einer europäischen Arbeitslosen-Rückversicherung als automatischen Stabilisator ein.
1011. Fairer Wettbewerb statt Machtwirtschaft
Von Zeile 841 bis 848:
die Ungleichheit. Und wer Märkte kontrolliert, kann auch politische Kontrolle ausüben und Spielregeln mitbestimmen. Das Wettbewerbsrecht braucht ein Update. Digitale Geschäftsmodelle ändern Geschäftsbeziehungen und Wettbewerbsdynamik. Nutzer*innen zahlen für viele Dienste im Internet nicht mit Geld, sondern mit Daten. Netzwerkeffekte machen einzelne Plattformen zu Giganten mit riesigen Datenschätzen. Ihre Marktmacht können sie missbrauchen, um Datenschutzbestimmungen abzusenken, Geschäftspartner*innen Preise zu diktieren oder Konkurrent*innen auszubooten.
Das Wettbewerbsrecht braucht ein Update. Digitale Geschäftsmodelle ändern Geschäftsbeziehungen und Wettbewerbsdynamik. Nutzer*innen zahlen für viele Dienste im Internet nicht mit Geld, sondern mit Daten. Netzwerkeffekte machen einzelne Plattformen zu Giganten mit riesigen Datenschätzen. Ihre Marktmacht können sie missbrauchen, um Datenschutzbestimmungen abzusenken, Geschäftspartner*innen Preise zu diktieren oder Konkurrent*innen auszubooten.
Von Zeile 852 bis 855:
Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird, brauchen wir ein eigenständiges, europäisches Kartellamt mit angemessenen Mitteln und Personal. Dieses Kartellamt soll auch als europäische Digitalaufsicht fungieren, die natürliche digitale Monopole und Oligopole regulieren kann.Unter dem Dach dieses Kartellamtes soll eine europäische Digitalaufsicht etabliert werden, die als politisches Frühwarnsystem für kritische Marktmachtkonzentrationen und verbraucherschädigendes Verhalten fungiert, dabei insbesondere große Plattformmärkte und natürliche, digitale Monopole reguliert und sanktionsbewährte Kooperations- sowie Transparenzpflichten aussprechen kann.
Von Zeile 869 bis 871:
Außerdem sollte bei der Fusionskontrolle die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik einbezogen und um eine sicherheitspolitische Einschätzung gebeten werden.
Wer fairen Wettbewerb will, muss Foulspieler*innen vom Platz stellenVerstöße wirksam juristisch ahnden. Der Abgasskandal hat einmal mehr gezeigt, wie Unternehmen versuchen, fairen Wettbewerb durch Betrug zu umgehen.
Von Zeile 873 bis 876:
gesetzliche Regelung, welche die bessere Verfolgung und Sanktionierung von Straftaten ermöglicht, die aus Unternehmen heraus begangen werden. Dabei muss der Staat seine Rolle als fairer Schiedsrichter auch wahrnehmenGesetze und Verordnungen konsequent durchsetzen. Des Weiteren sollen identifizierte Gesetzeslücken geschlossen werden. Der Abgasskandal ist auch ein Beispiel dafür, dass er das nicht immer tut – denn er wurde erst durch die jahrelange Kumpanei von Autoindustrie,
Von Zeile 878 bis 879 einfügen:
Interessengruppen auf den Bundestag offenzulegen, wollen wir ein verpflichtendes öffentliches Lobbyregister einrichten. Wer als Hinweisgeber unethisches oder strafbares Verhalten in der Wirtschaft aufdeckt, handelt im Interesse des Gemeinwohls und braucht rechtlichen Schutz vor Sanktionen und wirtschaftlichen Nachteilen. Damit solche Missstände frühzeitig aufgedeckt und abgestellt werden, brauchen wir zudem klare und sichere Meldewege für Whistleblower*innen. Wir wollen solche sicheren und anonymen Meldewege für digitale und analoge Daten bei öffentlichen Aufsichts- und Strafverfolgungsstellen einrichten und bekannt machen.
In Zeile 887:
1112. Faire Welthandels- und Währungsordnung schaffen
Von Zeile 891 bis 893:
internationalem Handel sind ungleich verteilt. Rechtsextremisten und Nationalisten benutzen die berechtigte Kritik an einer neoliberalenFehlentwicklungen der Globalisierung, um einen Rückfall in den Nationalismus zu propagieren. Das ist die falsche Antwort. Wir stellen eine freiheitliche
Von Zeile 896 bis 897 einfügen:
bringen. Und so die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhalten, im globalen Süden Gerechtigkeit schaffen und Demokratieverdrossenheit bekämpfen. Wir brauchen aber auch einen Globalen Green New Deal. Denn unsere Ökonomien und unsere Ökosysteme hängen voneinander ab. In einer globalisierten Welt sind nicht nur die Krisen global, auch die Lösungen müssen global sein. Das bedeutet nicht abzuwarten, bis andere vorangehen. Gerade die wohlhabenden und technologisch hoch entwickelten Staaten müssen den Weg für eine grüne Wende im globalen Maßstab ebnen.
Europa hat mit dem größten Binnenmarkt der Welt etwas zu bieten – und wir wollen dieses Angebot mit einer klaren Aufforderung zu progressiver Politik verbinden. Den Zugang zu unseren Märkten gewähren wir nur bei Einhaltung sozial-ökologischer Mindeststandards. Dadurch werden positive Auswirkungen auf Arbeitnehmer*innen weltweit entstehen. Wenn Regierungen wirtschaftspolitische Maßnahmen ergreifen wollen, um das Pariser Klimaabkommen, die VN-Menschenrechtskonventionen oder die Ziele der Agenda 2030 zu erfüllen, dürfen diese nicht durch Handelsverträge oder Investitionsschutzklagen erschwert oder gar konterkariert werden. Bestandteil von Verträgen sollte sein, dass alle Handelspartner*innen sich verpflichten, den bei ihnen tätigen oder ansässigen Unternehmen eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht im Sinne der VN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte aufzuerlegen.
Von Zeile 899 bis 907:
das die EU unter anderem mit Brasilien abschließen will, ist das letzte fatale Beispiel einer Agenda, die Liberalisierung, Deregulierung und hochproblematische KonzernschiedsgerichteDeregulierung in den Mittelpunkt vonstellt. Wir kritisieren die hochproblematischen Konzernschiedsgerichte in Verträgen wie schon bei TTIP, CETA oder JEFTA stellt, jedoch, die auf der anderen Seite keine effektiven Schutzmechanismen für Klima, Umwelt, Menschenrechte, Arbeitnehmer*innen und Verbraucher*innen enthältenthalten. Der brennende Amazonas führt uns diese fatale Logik mehr als deutlich vor Augen, denn die zwischen der EU und den Mercosur-Staaten vereinbarten Handelserleichterungen für Soja und Rindfleisch wirken für den Regenwald wie ein Brandbeschleuniger. Wir wollen deshalb einen Importstopp von Agrarprodukten aus gerodeten Gebieten des Amazonas sowie von Palmöl aus dem indonesischen Regenwald.
Von Zeile 913 bis 915:
trotz einzelner Verbesserungen erfüllen sie die Bedingungen an fairen Handel nicht. Stattdessen Deswegen wollen wir, dass sich die Bundesregierung im Rat für einen Stopp der Ratifizierung des jetzigen
Mercosur-Abkommens und für Nachverhandlungen mit einem neuen Mandat einsetzt. Außerdem ist es an der Zeit für ein Bündnis für fairen Handel – aufbauend auf den Korrekturen, die es nach der umfassenden Kritik gerade auch der Zivilgesellschaft bereits
Von Zeile 916 bis 922:
Die EU sollte dabei in erster Linie auf Reformen der multilateralen Handelsregeln sowie auf einen gemeinsamen plurilateralen Vertrag setzen, der weltweit Standards für fairen, offenen, geschlechtergerechten und ökologischen Handel etabliert mit dem Ziel, die Globalisierung gerecht zu gestalten. Bilaterale Handelsverträge können Zwischenschritte sein. Dafür müssen diese aber offen für andere Handelspartner und so ausgestaltet sein, dass sie in ein globales Welthandelssystem integrierbar sind. Der Fokus muss in Zukunft auf Handelsliberalisierungen liegen, die sich positiv auf die nachhaltige Entwicklung auswirken.
Die EU sollte dabei nicht wie bisher auf ein Sammelsurium bilateraler Handelsverträge setzen, sondern auf einen gemeinsamen plurilateralen Vertrag all derjenigen Staaten, die bereit sind, Handel fair, offen und ökologisch sowie die Globalisierung gerecht zu gestalten. Der Fokus muss auf diskriminierungsfreien Marktzugängen und Zollerleichterungen liegen. Starke Regeln für faire Märkte gehören dabei zum Kern des Abkommens.Starke Regeln für faire Märkte gehören dabei zum Kern von Handelsabkommen. Das beinhaltet zentrale internationale Abkommen wie die ILO-Kernarbeitsnormen oder das Pariser
Von Zeile 933 bis 935:
einen ständigen internationalen Handelsgerichtshof ein, vor dem auch Betroffene klagen können, wenn Unternehmen gegen grundlegendeInvestorenpflichten im Bereich der grundlegenden Menschenrechte, Sozial- oder Umweltstandards verstoßen. Die zugrundeliegenden Regeln, die Unternehmensklagen ermöglichen, müssen eng begrenzt werden, um bspw. Klagen gegen Fracking-Verbote oder den Atom-Ausstieg auszuschließen.
Nach Zeile 944 einfügen:
Transnationale Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, wollen wir dafür haftbar machen, wenn sie innerhalb ihrer Produktions- und Ressourcenketten an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind. Wenn Unternehmen nachweislich fahrlässig gehandelt oder bewusst ihre Sorgfaltspflichten misachtet haben, sollen Betroffene diese in Deutschland zivilrechtlich belangen können. Das Beispiel Frankreich zeigt, dass dies möglich ist. Unternehmen müssen entlang ihrer Lieferketten soziale und ökologische Mindeststandards einhalten und vor allem müssen diese transparent sein, sodass klar ist, unter welchen Bedingungen Produkte produziert wurden. Kriege, Menschenrechtsverletzungen und Ausbeutung dürfen nicht durch Produkte finanziert werden, die in der EU verkauft werden. Produkte, die soziale und ökologische Mindeststandards nicht einhalten, wollen wir nicht in unseren Supermarktregalen sehen. Wir wollen eine konsequente Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Nach Zeile 948 einfügen:
Wir fordern, dass in allen Handelsabkommen der EU soziale und ökologische Standards für Unternehmen, die Produkte in die EU importieren, rechtsverbindlich verankert werden. So sorgen wir zum Beispiel dafür, dass Smartphones, deren Rohstoffe mit Kinderarbeit im Kongo geschürft wurden, Jeans, deren Produktion Flüsse in Bangladesh vergiftet haben oder auch Rindfleisch aus gerodeten Gebieten des Amazonas nicht mehr länger auf den Europäischen Markt gelangen. Daraus resultierende Importbeschränkungen stellen sicher, dass durch die Marktmacht des größten Binnenmarkts der Welt ökologische und soziale Verbesserungen entlang der Lieferkette international durchgesetzt werden.
Von Zeile 949 bis 954:
Entwicklungschancen für wirtschaftlich schwächere Länder müssen durch Handelsabkommen vergrößert statt verkleinert werden. Dazu gehören wirksame Klauseln zum Schutz sensibler Wirtschaftsbereiche, die Erlaubnis für Exportsteuern auf Rohstoffe, die Förderung regionaler Integration, Technologietransfer und eine angemessene Besteuerung wirtschaftlicher Aktivität. Menschenrechte und Entwicklungschancen müssen Vorrang vor reinen Handelsinteressen haben. Deshalb ist eine gewisse asymmetrische Ausgestaltung von Verträgen zum Vorteil wirtschaftlich schwächerer Länder, aber auch in unserem Interesse.
Handel ist ein wichtiger Motor von Entwicklung, wenn er läuft. Damit er aber anspringt, kann es nötig sein, einzelne Sektoren durch Handelsbarrieren zu schützen, bis sie konkurrenzfähig sind. Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) sind dafür kontraproduktiv. Wir wollen Entwicklungsländern genügend Raum lassen, durch Zölle und Quoten ihre Märkte zu schützen.Gerade die Industrieländer werden von einer stabilen Entwicklung im globalen Süden, die den Menschen Chancen, Perspektiven und Bildung gibt, ökonomisch, friedenspolitisch und klimapolitisch profitieren. Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sind dafür kontraproduktiv. Gleichzeitig fordern wir, dass die EU ihre Zölle auf verarbeitete Produkte aus
Von Zeile 999 bis 1004:
Die globale Transformation bedeutet vor allem in ärmeren Ländern massive Investitionen. Diese nachhaltig, sozial-ökologisch und auf lokale Bedürfnisse ausgerichtet bereitzustellen, muss ein zentrales Ziel der globalen Finanzierungsarchitektur sein.
Die multilateralen Finanzinstitutionen IWF und, Weltbank und regionale Entwicklungsbanken können beim Erreichen der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) und dem weltweiten sozial-ökologischen Umbau eine entscheidende Rolle spielen. Dafür müssen sie ihren Ankündigungen Taten folgen lassen und endlich den Menschen dienenWir wollen Ländern verlässlichen Zugang zu Finanzierung der Transformationsprozesse gewähren. Dabei muss die Weltgemeinschaft für globale Allmenden (etwa das Klima, Biodiversität, Wälder) auch im Sinne der “gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung” Lastenteilung ermöglichen. Dazu gehört derzeit ganz konkret ihr Engagement konsequent am Pariser Klimaabkommen auszurichten. Wir dürfen sie nicht aus der Verantwortung entlassen, selbst zu
Von Zeile 1005 bis 1020:
Um die notwendigen Kredite nicht zu finanziellen Bumerangs zu machen, braucht es ein geordnetes Staateninsolvenzverfahren bei Überschuldung in Fremdwährung. Nur ein System, das die Interessen der Gläubiger*innen und Schuldner*innen austariert, führt zu adäquater Kreditversorgung und nachhaltiger Lösung von Überschuldungskrisen. Dabei spielen die aktuelle Regierungsführung und das Schuldenmanagement eine zentrale Rolle. Genauso wie korrupte Schuldnerregierungen durch Schuldenerlass nicht nachträglich für Fehlinvestitionen belohnt werden dürfen, muss „Geierfonds“ durch kollektive vereinbarte Regeln das Einklagen von Schulden verwehrt werden.
Wir setzen uns aktiv gegen Steuersümpfe und für eine nachhaltige Finanzierung des Gemein-wohls ein. Eine Vielzahl ärmerer Länder sind entgegen jeglicher Logik “Nettokreditgeber” – das heißt das Geld, das ihnen über Kapital- und Steuerflucht verloren geht, übersteigt die Summe aus Direktinvestitionen, Rücküberweisungen und Entwicklungszahlungen. Wir unterstützen daher eine aggressive Vorgehensweise gegen die organisierte Ausbeutung über Steuersümpfe und das Bankgeheimnis. Außerdem müssen wir Staaten dabei unterstützen, solide Steuersysteme aufzubauen.
1213. Stabile und nachhaltige Finanzmärkte und sichere Anlagen
Der Finanzsektor sollte eine zentrale Grundlage für die Ermöglichung realwirtschaftlicher Aktivitäten und damit der Vielfalt unserer Lebensentwürfe sein. Heute nimmt er diese positive Funktion oft nicht wahr. Daher brauchen wir klare und effektive Regeln, die die globale Finanzmarktarchitektur auf diese Aufgabe fokussiert. Dazu zählen Zahlungsverkehr, Kreditvergabe, Sparmöglichkeiten, Investitionsfinanzierung, Absicherungsgeschäfte und internationale Handelsunterstützung. Dabei gilt es, seine Funktion als Dienstleister gegenüber allen Bevölkerungsgruppen sicherzustellen und die Fähigkeit zum Umgang mit Finanzdienstleistungen staatlich zu fördern („financial inclusion“).
Banken und Finanzmärkte sollen dazu dienen, Bürgerinnen und Bürger attraktive Sparmöglichkeiten anzubieten und Investitionen zu finanzieren. Mit geeigneten Regulierungen und einer umfassenden Finanztransaktionssteuer wollen wir reine Spekulationsgeschäfte und vor allem den Hochfrequenzhandel unattraktiv machen. Nicht genutztes Guthaben auf so genannten nachrichtenlosen Konten, wollen wir nutzen, um einen Fonds zu schaffen, der zielgerichtet in nachhaltige und soziale Innovationen investiert, sofern keine Erbansprüche vorhanden sind. Dazu brauchen wir ein datenschutzrechtlich konformes Verfahren zur Erfassung dieser Konten, deren Guthaben andernfalls in den Besitz der Banken übergehen.
Banken und Finanzmärkte sollen dazu dienen, Bürgerinnen und Bürger attraktive Sparmöglichkeiten anzubieten und Investitionen zu finanzieren. Mit geeigneten Regulierungen und einer umfassenden Finanztransaktionssteuer wollen wir reine Spekulationsgeschäfte und vor allem den Hochfrequenzhandel unattraktiv machen. Lokal agierende kleine und mittelgroße Banken in Deutschland, und immer stärker auch wieder im Rest der EU, stellen für die meisten Firmen die Kreditversorgung sicher. Deshalb wollen wir das Lokalbankenprinzip in ganz Europa verankern. Öffentliche Banken sind dem Gemeinwohl in besonderer Weise verpflichtet. Sparkassen sollen daher Lokal agierende kleine und mittelgroße Banken in Deutschland, und immer stärker auch wieder im Rest der EU, stellen für die meisten Firmen die Kreditversorgung sicher. In Deutschland hat sich das Drei-Säulen-Modell aus Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken bewährt. Deshalb wollen wir das Lokalbankenprinzip in ganz Europa stärken. Öffentliche Banken sind dem Gemeinwohl in besonderer Weise verpflichtet und sollten Fragen der nicht-finanziellen Berichterstattung zu sozialen, ökologischen und ökonomischen Faktoren eine Vorreiterrolle einnehmen. Sparkassen sollen Gemeinwohlberichte erstellen und transparenter werden, was die Offenlegung von Gehältern angeht.
Mit einem Regulierungssystem aus klaren, harten aber deutlich weniger komplexen Regeln werden kleine Banken entlastet. Unsere europäische Schuldenbremse für Banken –- eine ungewichtete Eigenkapitalquote von zehn Prozent –- stellt sicher, dass genügend Sicherheitspolster vorhanden sind. Unter EZB-Bankenaufsicht stehende systemrelevante Banken müssen zudem zusätzliches Eigenkapital aufbauen, das sich am Risiko des Geschäftsmodells orientiert. Zusätzlich wird allen Banken ein prozentual höherer Beitrag zu den Einlagensicherungsfonds auferlegt, der die Größe und das Risiko der Bankbilanz berücksichtigt. Großbanken müssen kleiner werden. Durch ein effektives Trennbankensystem, hohe Eigenkapitalanforderungen und eine vollendete Bankenunion werden sie nicht mehr das
Von Zeile 1050 bis 1051 einfügen:
dafür ist das Produkt dann günstiger – wird sich die Qualität der Beratung verbessern und sich das Berufsbild der Berater*innen wandeln. Als Zwischenschritt sollen Finanzinstitute Verträge mit Beitragskalkulationen inklusive und exklusive Provisionen bereitstellen.
Der Finanzsektor ist entscheidend für mehr Klimaschutz. Klimarisiken, die in Konzern- und Bankbilanzen schlummern, sollten bei der Bewertung durch Rating-Agenturen und die Finanzmarktaufsicht berücksichtigt werden, zum Beispiel durch Klima-Stresstests für Banken und Versicherungen oder durch Aufschläge bei Eigenkapitalanforderungen zu Finanzierungen, die hohe Klima- und Umweltrisiken bergen. Besonders Finaninstitute in öffentlicher Hand, wie deutsche und europäische Förderinstitute, aber auch öffentlich-rechtliche Sparkassen müssen ihre Investitionen in Kohle-, Öl- und Gas-Konzerne, die Geschäfte auf Kosten des Klimas machen, beenden. Zudem müssen staatliche Garantien in der Exportförderung im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen stehen.
Die Europäische Zentralbank kann ebenfalls einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Sie sollte Klimaschutzziele bei der Entscheidung berücksichtigen, welche Vermögenswerte sie als Sicherheit akzeptiert und welche sie im Rahmen der quantitativen Lockerung ankauft.
Von Zeile 1068 bis 1072:
1314. Gemeinwohlorientierte Unternehmen stärken
Im Bereich der sozialen und technischen Infrastruktur (Gesundheit, Bildung, Energie, Wasser, Transport), in deren Rahmen für das Leben der Bürger*innen grundlegende Güter und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, muss dem öffentlichen Sektor eine wichtige Funktion zukommen. Die Privatisierung öffentlicher Unternehmen im Bereich der öffentlichen Pflichtaufgaben der Daseinsvorsorge lehnen wir ab, die Ausbreitung kommerzieller Träger wollen wir begrenzen. Außerdem muss die Gemeinwohlorientierung von Unternehmen gestärkt werden.
Viele Unternehmen engagieren sich bereits jetzt für ökologische und soziale Ziele. Immer mehr Unternehmen schreiben diese gesellschaftlichen Ziele parallel zum wirtschaftlichen Erfolg verbindlich fest. Diese ökonomische Bürger*innenbewegung werden wir systematisch stärken. Unser Ziel ist eine Gründungswelle neuer Genossenschaften und Sozialunternehmenvon sozial-ökologisch inspirierten Unternehmen. Dabei wollen wir auch eine Unternehmensrechtsform ermöglichen, die eine vollständige Vermögensbindung (asset-lock) erlaubt, so dass das Unternehmen nicht mehr von Vermögenseigentümer*innen sondern von Verantwortungseigentümer*innen gehalten wird.
Nach Zeile 1090 einfügen:
So unterstützen wir die Förderung kooperativer und regionaler Unternehmensformen und damit die Stärkung lokaler Wirtschaftsstrukturen stärkt. Damit begünstigen wir engere Beziehungen zwischen Konsumierenden und Produzierenden und regionalisieren Wertschöpfungsketten.
Von Zeile 1097 bis 1099:
Viele Unternehmen engagieren sich im Rahmen der Gemeinwohlökonomie. Wir wollen, dass auch Unternehmen im Bundesbesitz Gemeinwohlbilanzen[Leerzeichen] erstellenerstellen oder in die Finanzbericht integrierte sozial-ökologische Kriterien gleichwertig mit den finanziellen Kriterien berichten. DieEine Verankerung von Gemeinwohlbilanzen oder der integrierten Bilanzierung von sozial-ökologischen Kriterien wollen wir über die CSR (Corporate Social Responsibility-) Richtlinie hinaus im europäischen und deutschen Recht verankern. Auch heutige gewinnorientierte Rechtsformen
In Zeile 1103:
1415. Investitionen solide und gerecht finanzieren
Von Zeile 1111 bis 1112 einfügen:
Wirtschaft zu Einnahmen und es werden Jobs geschaffen. Für einen Euro, den wir klug investieren, kann unsere Wirtschaftsleistung um deutlich mehr als einen Euro steigen. Eine stärkere Investitionspolitik steht dabei auch im Zeichen der Generationengerechtigkeit, denn zukünftige Generationen haben nichts davon, wenn sie in ein paar Jahrzehnten zwar mit einer Schwarzen Null, aber auch einer vollkommen kaputt gesparten Infrastruktur dastehen.
Von Zeile 1167 bis 1170:
liegt und das strukturelle Defizit maximal ein Prozent der Wirtschaftsleistung beträgt. Durch diese Beschränkungen würde auch durch die vorgeschlagene Möglichkeit zusätzlicher Investitionen die Schuldenquote weiter auf unter 40 Prozent fallen.ist sichergestellt, dass die Schuldenquote sogar weiter fallen würde. Das gilt umso mehr, als dadurch zusätzliche Nachfrage und damit wirtschaftliche Entwicklung entsteht. Gerade im
Von Zeile 1182 bis 1184 löschen:
an dem alle Länder partizipieren und selbst entscheiden können, für welchen der vorgegebenen investiven Zwecke sie die Mittel einsetzen. Die Schuldenbremse für die Länder (null Verschuldung in Zeiten der Normalkonjunktur) soll beibehalten werden.
Von Zeile 1189 bis 1190 einfügen:
über mehrere Jahre abgeschrieben werden können. Damit stärken wir öffentliche Investitionen gerade in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs. Außerdem unterstützen wir Bestrebungen, die Europäische Investitionsbank in eine Bank für Investitionen für die sozial-ökologische Transformation umzubauen und setzen uns für einen stärkeren europäischen Haushalt ein. Wir kommen beim Klimaschutz, bei Innovationen und dem sozialen Zusammenhalt besser und schneller gemeinsam voran. Dafür sind wir auch bereit, einen größeren deutschen Beitrag für diesen europäischen Mehrwert zu verteidigen.