Zusätzlich zum Bezug auf das Kindeswohl soll auch auf die eigenständigen Rechte des Kindes verwiesen werden. Zwar sind die Kinderrechte im Grundgesetz bislang unterrepräsentiert, finden sich aber in der EU-Charta der Grundrechte und der UN-Kinderrechtskonvention.
Ziel sollte es sein, dem Kind ohne Einschränkungen beide Elternteile zu erhalten.
Nicht nur einzelne Elternteile werden durch die aktuelle Bevorzugung des Residenzmodells (Alleinerziehendenmodell) tendentiell ausgegrenzt, sondern auch deren Angehörige wie Großeltern etc.
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