Veranstaltung: | 44. Bundesdelegiertenkonferenz Bielefeld |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | S Satzung und Statute |
Antragsteller*in: | Adrian Hector (Hamburg-Altona KV) und 22 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 35%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt)Erklärung: Die Abstimmung findet zwischen S-03 NEU und S-07 statt. |
Eingereicht: | 02.10.2019, 13:23 |
S-07: Geschlechtliche Vielfalt anerkennen
Antragstext
Wir beantragen folgende Änderungen der Satzung des Bundesverbandes:
Alt:
§11 Organe (Bundesorgane)
(5) Wahllisten sind grundsätzlich alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei den
Frauen die ungeraden Plätze zur Verfügung stehen (Mindestparität). Frauen können auch auf
den geraden Plätzen kandidieren. Reine Frauenlisten sind möglich. Sollte keine Frau für
einen Frauen zustehenden Platz kandidieren bzw. gewählt werden, entscheidet die
Wahlversammlung über das weitere Verfahren. Die Frauen der Wahlversammlung haben
diesbezüglich ein Vetorecht entsprechend § 4 des Frauenstatuts.
Neu:
§11 Organe (Bundesorgane)
(5) Wahllisten sind grundsätzlich alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei den
Frauen die ungeraden Plätze zur Verfügung stehen (Mindestparität). Frauen können auch auf
den geraden Plätzen kandidieren. Reine Frauenlisten sind möglich. Menschen mit Personenstand
„divers“ oder ohne Geschlechtseintrag entscheiden frei und einmalig vor der Wahl, ob sie
hierbei der Gruppe „Männer“ oder „Frauen“ zugerechnet werden. Sollte keine Frau und keine
diverse Person für einen ungeraden Platz kandidieren bzw. gewählt werden, entscheidet die
Wahlversammlung über das weitere Verfahren. Die Frauen und diversen Personen der
Wahlversammlung haben diesbezüglich ein Vetorecht entsprechend § 4 des Frauenstatuts.
Neu hinzufügen:
§29 Trans* Inter* Nicht-binär-Statut (TIN-Statut)
Das TIN-Statut ist Bestandteil der Satzung.
Neu hinzufügen:
Trans* Inter* Nicht-binär Statut (TIN-Statut)
§1 Redelisten
Die Quotierung der Redner*innenliste erfolgt durch drei Gruppen (TIN, Frauen, Männer).
Allen Gruppen werden Farbkodierungen zugeordnet, Wortmeldungen erfolgen durch
Aufzeigen per Farbkarte – dies soll die Zuordnung von Personen in die jeweilige
Wortbeitragsliste erleichtern und unangenehme Nachfragen/Misgendern verhindern.
- Jede Person muss sich zu Beginn der Sitzung festlegen, welcher Gruppe sie zugeordnet
werden will. D.h. cis* Männer reden auf der Männer-Liste, cis* Frauen auf der Frauen-
Liste, TIN nach Selbsteinschätzung (Festlegung für die jeweilige Debatte)
- Die Reihenfolge der Wortbeiträge ist: TIN-Liste, Frauen-Liste, Männer-Liste
- Wenn keine Person der TIN-Liste mehr sprechen möchte, greift das Frauenstatut. Die
Reihenfolge lautet dann Frau / Mann abwechselnd bis entweder wieder eine Person der
TIN-Liste sprechen möchte oder keine weiteren Wortmeldungen der Frauen-Liste erfolgt.
- Wenn TIN- und Frauen-Liste keine Wortmeldung mehr anzeigen, erfolgt die Abstimmung,
wie viele Wortbeiträge (Männer-Liste) noch zugelassen werden. Vorschlagsrecht für
Anzahl der Wortbeiträge hat die Debattenleitung.
- Sollten eine Person der Gruppe TIN oder Frauen während dieser letzten Wortbeiträge
eine Wortmeldung anzeigen, so erhält sie das unmittelbare Rederecht in der Reihenfolge
TIN-Liste, Frauen-Liste. Danach wird die Debatte mit den beschlossenen Wortbeiträge
der Männer-Liste fortgesetzt.
- TIN-Liste und Frauen-Liste haben im Anschluss das grundsätzliche Recht auf ein
Schlusswort in der Reihenfolge Frauen-Liste, TIN-Liste.
- Wenn zu einem beliebigen Zeitpunkt der Debatte keine Wortmeldungen von der Männer-
Liste mehr angezeigt werden, so wird die Debatte so lange fortgeführt, bis keine
Wortanmeldungen von TIN-Liste oder Frauen-Liste mehr angezeigt werden oder die
Debattenleitung ein Ende der Debatte per Abstimmung beschließen lässt.
Wir beantragen folgende Änderungen im Frauenstatut:
Alt: §1 Mindestquotierung
Wahllisten sind grundsätzlich alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei den
Frauen die ungeraden Plätze zur Verfügung stehen (Mindestparität). Frauen können auch auf
den geraden Plätzen kandidieren. Reine Frauenlisten sind möglich. Sollte keine Frau für
einen Frauen zustehenden Platz kandidieren bzw. gewählt werden, entscheidet die
Wahlversammlung über das weitere Verfahren. Die Frauen der Wahlversammlung haben
diesbezüglich ein Vetorecht entsprechend § 4 des Frauenstatuts.
Neu: §1 Mindestquotierung
Wahllisten sind grundsätzlich alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei den
Frauen die ungeraden Plätze zur Verfügung stehen (Mindestparität). Frauen können auch auf
den geraden Plätzen kandidieren. Menschen mit Personenstand „divers“ oder ohne
Geschlechtseintrag entscheiden selbst, ob sie hierbei der Gruppe „Männer“ oder „Frauen“
zugerechnet werden. Reine Frauenlisten sind möglich. Sollte keine Frau und keine diverse
Person für einen ungeraden Platz kandidieren bzw. gewählt werden, entscheidet die
Wahlversammlung über das weitere Verfahren. Die Frauen und diversen Personen der
Wahlversammlung haben diesbezüglich ein Vetorecht entsprechend § 4 des Frauenstatuts.
Alt: §2 Versammlungen
(1) Präsidien von Bundesversammlungen werden paritätisch besetzt. Die Versammlungsleitung
übernehmen Frauen und Männer abwechselnd. Redelisten werden getrennt geführt, Frauen und
Männer reden abwechselnd. Ist die Redeliste der Frauen erschöpft, ist die Versammlung zu
befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll.
(2) Diese Regelungen sollen auch für sonstige Veranstaltungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gelten.
Neu: §2 Versammlungen
(1) Präsidien von Bundesversammlungen werden paritätisch besetzt. Die Versammlungsleitung
übernehmen Frauen und Männer abwechselnd. Menschen mit Personenstand „divers“ oder ohne
Geschlechtseintrag entscheiden frei und einmalig vor der Versammlung, ob sie hierbei der
Gruppe „Männer“ oder „Frauen“ zugerechnet werden. Redelisten werden gemäß TIN-Statut §1
geführt.
(2) Diese Regelungen sollen auch für sonstige Veranstaltungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gelten.
Begründung
Am 22. Dezember 2018 ist das „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben" („3. Option“) in Kraft getreten. Es gibt damit nun auch offiziell neben „männlich“, „weiblich“ und einem offen gelassenen Personenstand die Möglichkeit den Eintrag „divers" zu wählen. Diese rechtlichen Änderungen im Personenstandsgesetz müssen sich auch in den Statuten der GRÜNEN wiederfinden.
Auch trans*, inter* und nicht-binäre Menschen, die als Personenstand „männlich“ oder „weiblich“ haben, sind durch Cissexismus und Cisnormativität von struktureller, rechtlicher und gesellschaftlicher Unterdrückung betroffen. Zusätzlich sind derzeit Personen ohne Geschlechtseintrag oder mit dem Eintrag „divers“ durch ihre Nichtnennung in den Partei-Statuten ausgeschlossen. Die Menschen dieser Gruppen sind gezielt im Rahmen der Gleichstellungspolitik zu fördern!
Durch die neue Regelung der Redeliste ergibt sich für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen eine gravierende Verbesserung der Partizipationsmöglichkeit.
Für Frauen ergibt sich maximal eine leichte Verzögerung in der Reihenfolge der Wortbeiträge. Weiterhin werden alle Frauenbeiträge gehört.
Für Männer ergibt sich maximal eine leichte Verzögerung in der Reihenfolge der Wortbeiträge. Männer werden wieder als eigenständige Gruppe genannt.
Aktuell sind trans*, inter* und nicht-binäre Personen massiv unterrepräsentiert. Durch die beantragten Satzungsänderungen wollen wir diskriminierte geschlechtliche Minderheiten stärken und einen weiteren Schritt hin zum Aufbrechen des patriarchal geprägten binären Systems gehen.
Mit der neuen Regelung der Redeliste wird nun auch endlich die marginalisierte Gruppe der trans*, inter* und nicht-binären Menschen mit Personenstand „männlich“, „divers“ bzw. ohne Geschlechtseintrag bei der Gleichstellungspolitik berücksichtigt.
weitere Antragsteller*innen
- Jochen Wieseke (Hamburg-Wandsbek KV)
- Holger Edmaier (Stuttgart KV)
- Philipp Lang (Stuttgart KV)
- Peter Peetz (Hamburg-Eimsbüttel KV)
- Cornelia Kost (Hamburg-Eimsbüttel KV)
- Nicole Schreyer (Leipzig KV)
- Charlotte Plagemann (Leipzig KV)
- Klaus-Joachim Reinig (Hamburg-Altona KV)
- Rolf Stünitz (Hamburg-Altona KV)
- Leonie Sieger (Wuppertal KV)
- Markus Alvarez Gonzalez (Mainz KV)
- Holger Sülberg (Hamburg-Altona KV)
- Anaïs Abraham Herrmann (Hamburg-Mitte KV)
- Stefanie Wolpert (KV Hamburg-Altona)
- Johann Rusche (KV Hamburg-Altona)
- Ralph Rehbock (KV Hamburg-Altona)
- Aron Elias Broehl-Mugendi (KV Hamburg-Nord)
- Heike Schulte (KV Hamburg-Altona)
- Gesche Boehlich (KV Hamburg-Altona)
- Christian Trede (KV Hamburg-Altona)
- Jessica Purkhardt (KV Frankfurt)
- Anna Langsch (KV Kiel)
Kommentare
Adrian Hector:
Mario Hüttenhofer:
Sonst kann ja schlecht in der Satzungsänderung darauf verwiesen werden.
Jim Martens: