Änderungen von V-44 zu V-44 Beschluss (vorl.)
Ursprüngliche Version: | V-44 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.10.2019, 20:03 |
Neue Version: | V-44 Beschluss (vorl.) |
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Status: | Beschluss (vorläufig) |
Eingereicht: | 16.11.2019, 21:33 |
Titel
Antragstext
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Das heutige Gesundheitssystem steht vor großen Herausforderungen. Pflegenotstand und Ärzte-Appell „Gegen das Diktat der Ökonomie in unseren Krankenhäusern“[1]Krankenhäusern“ sind deutliche Zeichen eines massiven ökonomischen Drucks, der insbesondere Patient*innen aber auch Pflegepersonal
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Grüne Gesundheitspolitik bekennt sich ausdrücklich zum Selbstbestimmungsrecht der Patient*innen und zur Therapiefreiheit der Ärzt*innen. Neben Standardtherapie und innovativer Forschung wünscht sich eine große Mehrheit in der Bevölkerung bei der Wahl ihrer Arzneimittel mitentscheiden zu können und eine integrative Medizin als optimiertes Miteinander von Hochschulmedizin und komplementären Verfahren.[2] Im Sozialgesetzbuch 5 sind Phytotherapie, Homöopathie und Anthroposophie als besonderen Therapierichtungen verankert.[3]
Die Grünen fördern den Dialog zwischen Schulmedizin und komplementärmedizinischen Verfahren wie Naturheilkunde, Homöopathie, Anthroposophie und Akkupunktur auf Basis wissenschaftlicher und evidenzbasierter Methoden. Dazu soll noch im Jahr 2020 eine ausgewogen besetzte Fachtagung mit Vertreter*innen aus Schulmedizin, Komplementärmedizin und Gesundheitspolitik ein inhaltliches Konzept zu qualitativer Versorgungsforschung und begleitender Forschung nach den Kriterien der Evidenzbasierten Medizin erarbeiten. Der Bundesvorstand wird aufgefordert die Organisation dieser Fachtagung durchzuführen.
Grüne Gesundheitspolitik bekennt sich ausdrücklich zum Selbstbestimmungsrecht der Patient*innen, zur Therapiefreiheit der Behandelnden zur Therapievielfalt und einem solidarisch finanzierten und auf der Grundlage empirischer Daten und wissenschaftlich bewerteter Erkenntnisse arbeitenden Gesundheitssystem.
Wir wollen eine passgenaue und solidarisch finanzierte Versorgung für alle Versicherten. Auch politische Entscheidungen außerhalb des Gesundheitswesens haben eine Auswirkung auf die Gesundheit der Bevölkerung - bspw. im Bereich der Verkehrspolitik, der Stadtentwicklung, der Agrarpolitik und der Sozialpolitik.
Wir befürworten daher den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vertretenen “Health in all Policies”-Ansatz. Wir setzen uns für ein Gesundheitssystem ein, in dem tatsächlich jede Patient*in eine zweckmäßige Behandlung erhält. Wir kritisieren, dass heute in der Gesetzlichen Krankenkasse manche notwendigen Leistungen wie Sehhilfen nicht abgedeckt werden oder erhebliche Zuzahlungen fällig werden wie bei der Heilmittelversorgung.
Wir streben ein Gesundheitssystem an, das noch stärker als heute seine medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Leistungen auf ihre Wirksamkeit, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit prüft und den Leistungskatalog fortwährend an den wissenschaftlichen Kenntnisstand und empirisch bewertete Erfahrungen anpasst. Das bedeutet auch, dass wir wissenschaftliche Evaluationen, Versorgungsforschung und Studien stärker in den Bereichen des Gesundheitswesens öffentlich fördern, die heute unterrepräsentiert sind und deren Leistungen nur zu einem geringen Anteil auf wissenschaftlicher Evidenz begründet werden können.
Die Gesetzliche Krankenversicherung wird solidarisch über Pflichtbeiträge finanziert, ihre Ausgaben müssen vor diesem Hintergrund allgemein akzeptierten und nachprüfbaren Kriterien entsprechen, um die breite Akzeptanz in der Bevölkerung zu gewährleisten.
In unserem Gesundheitssystem erkennen wir erhebliche Probleme: Es gibt unter anderem Über-, Unter- und Fehlversorgung, so z.B. unnötige Knie- und Rückenoperationen, eine erhöhte Sterblichkeit nach Herzinfarkten im ländlichen Raum wegen nicht verfügbarer naher Behandlungsorte und große Barrieren in der Versorgung von Menschen mit Behinderungen. Dies schadet den Patient*innen und verbraucht finanzielle Ressourcen, die für eine bessere Versorgung in anderen Bereichen fehlen.
Besonders in Regionen mit einer niedrigen Ärztedichte sind Verbesserungen erforderlich, um eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung zu gewährleisten. Auch berücksichtigen viele Therapien nicht die besonderen Bedarfe bspw. von Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderung und alten Menschen. Wir wollen unser Gesundheitswesen barriereärmer, gendergerechter, ehrlicher und transparenter, sicherer und menschlicher, rationaler und fairer gestalten. Wir wollen, dass Patient*innen tatsächlich in jedem Fall aufgeklärt werden über die Wirkung einer angebotenen Behandlungsmöglichkeit.
Wir sehen, dass immer mehr fragwürdige Therapie-Angebote und Produkte auf den Markt kommen und beworben werden. Deshalb wollen wir den Verbraucher*innenschutz stärken und die Patientenkompetenz steigern.
Der nächsten Bundesdelegiertenkonferenz wird im Rahmen des Grundsatzprogrammprozesses eine Positionierung zur Frage eines wissenschaftsbasierten und ethischen Gesundheitssystems und der grundsätzlichen Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit durch die Gesetzliche Krankenkasse zur Abstimmung vorgelegt. Die inhaltliche Vorarbeit wird gemeinsam in einer Kommission aus den zuständigen wissenschafts- und gesundheitspolitischen Abgeordneten, Vertreter*innen der Gesundheitsministerien der Länder, Vertreter*innen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wissenschaft, Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft Gesundheit aus der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit, Soziales, Gesundheit, Vertreter*innen des Bundesvorstands sowie ausgewogen den Antragssteller*innen der Anträge V-01, V-04, V-19 und V-44 erarbeitet. Die Kommission kann externe Experten*innen hinzuziehen und bearbeitet folgende Fragestellungen.
- In welchem Spannungsverhältnis stehen evidenzbasierte Wissenschaft und ein ganzheitlicher Gesundheitsbegriff?
- Wie definieren wir den Wissenschaftsbegriff in der Medizin? Was bedeutet Evidenzbasierte Medizin und wie werden ihre drei Säulen gewichtet (Werte und Wünsche des Patienten, aktueller Stand der klinischen Forschung, die individuelle klinische Erfahrung)?
- Welche Funktion übernehmen wissenschaftliche Erkenntnisse in der Entscheidung über die Erstattungsfähigkeit medizinischer Maßnahmen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)?
- Sind die derzeitigen Zulassungsverfahren adäquat?
- Welche Voraussetzungen für bessere Patientensicherheit sind notwendig (Deklarationspflicht, Aufklärungspflichten)?
- Wie beurteilen wir positive Effekte auf den Gesundheitszustand, die durch eine Behandlung mit Placebo hervorgerufen werden?
- Welche Rolle soll künftig die sprechende Medizin einnehmen, d.h. die Zeit, die in unserem Gesundheitswesen zur Verfügung steht für das Schildern der Symptome, für Aufklärung und Beratung zwischen Patient*innen und Behandelnden? Wie soll in regulärer medizinischer Behandlung die Individualität der und des Einzelnen in der Behandlung angemessen berücksichtigt werden? Wir prüfen auch eine der jeweiligen Fachrichtung angemessenere Vergütung des ärztlichen Gesprächs in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) unabhängig von der Methodik. Wie kann eine Stärkung und Verzahnung der sprechenden Medizin im ambulanten und stationären Bereich und eine bessere Abbildung der Anamnese in der pflegerischen, therapeutischen und medizinischen Ausbildung und Tätigkeit erreicht werden?
- Wie lautet unsere grundsätzliche Position zum Einsatz der besonderen Therapierichtungen in der GKV?
- Ist eine Überprüfung der Berechtigung des sogenannten Binnenkonsenses notwendig? Und was bedeutet das hinsichtlich von Präparaten?
Diese Kommission bereitet außerdem für die übernächste Bundesdelegiertenkonferenz ein eigenständiges Positionspapier mit konkreten Empfehlungen vor, welche Anforderungen grundsätzlich in der GKV gestellt werden und auf welcher Evidenz-Grundlage die Erstattung in der GKV erfolgen soll. Grundlegende Ergebnisse dieser Kommission finden außerdem Eingang in den Entwurf eines Bundestagswahlprogrammes.
Begründung
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zu 1: Gesundheit in allen Politikbereichen / Health in All Policies:
Die Leitgedanken von „Health in All Policies“ werden zukünftig in allen Politikfeldern beachtet und die Auswirkungen jeglicher politischer Entscheidung auf Gesundheitsaspekte und die Lebensgrundlagen für alle Lebewesen werden überprüft und adäquat berücksichtigt. Dies beinhaltet insbesondere die Aspekte, Prävention, Gesundheitsbildung, Bewegung, Ernährung, Patient*innen-Empowerment und – Selbstverantwortung und betrifft vor allem die Sektoren, die Gesundheit mitbeeinflussen wie Landwirtschaft, Landnutzung, Wohnen, Transport und Verkehr, öffentliche Sicherheit, Umwelt und Bildung.
Bessere Kooperation und Vernetzung von Gesundheitsdienstleistungen mit sozialen Angeboten, wie der Familien-, Jugend- und Altenhilfe, die (Wieder-)Herstellung der Versorgung in unterversorgten Gebieten wie dem ländlichen Raum und sozial benachteiligten Stadtteilen, die zielgerichtete Unterstützung von besonderen Gruppen, wie Kindern, die stärkere Nutzung interkultureller Kompetenz, das Zusammenwirken von Bildungseinrichtungen sowie Unternehmen mit gesundheitlichen und sozialen Präventionsangeboten vor Ort können am besten in den Kommunen verwirklicht werden. Wir wollen sie darin bestärken, sich die Kooperation und Vernetzung der vielfältigen Angebote auf die Fahnen zu schreiben mit dem Ziel des Zugangs zu Gesundheitsförderung und optimaler Versorgung im Krankheitsfall – unabhängig von Einkommen, Herkunft, Alter und Geschlecht.
Dezentrale vernetzte Gesundheitsregionen wie das „Gesundes Kinzigtal: Gemeinsam aktiv für Ihre Gesundheit - Integrierte Versorgung und viel mehr!“[4] dienen hierbei als Modellregionen, und schließen eklatante Versorgungslücken der konventionellen Medizin. Die begleitende wissenschaftliche Evaluation dient als Grundlage für die weitere Verbreitung von integrierten Versorgungskonzepten.
zu 2: Bedarfsgerechte und effiziente Versorgung
Die fortschreitende Ökonomisierung im deutschen Gesundheitssystem zeigt sich in tägliche Ausgaben in Höhe von über 1 Milliarde Euro pro Tag (Quelle: Statist. Bundesamt) seit dem Jahr 2017. Ein Finanzierungsmodell im Gesundheitswesen, das heute vor allem von der Menge der Leistungen und Prozeduren abhängt. Das gilt für Krankenhäuser, die darauf angewiesen sind, viele Fallpauschalen mit möglichst hohem Schweregrad abzurechnen und so ein im Voraus mit den Kassen vereinbartes Budget möglichst genau zu treffen. Oder für die Hausärztin, die erfolgreich naturheilkundliche Verfahren anwendet und von der kassenärztlichen Vereinigung aufgefordert wird, zu erklären, weshalb sie so deutlich unter den üblichen Rezeptverordnungen liegt und damit das Arzneimittelbudget nach unten zieht. Technisch aufwändige Komplexmedizin wird besser vergütet als die Bereitstellung von Grund- und Notfallversorgung. Die fallzahlunabhängige Vorhaltung von Leistungen, d. h. die Tatsache, dass eine Einrichtung einfach vorhanden ist und geöffnet hat, etwa eine Notfallambulanz im Krankenhaus mit der erforderlichen Personalausstattung und Technik, wird nicht vergütet oder so schlecht, dass z.B. keine Notfallmedizin und Geburtshilfe vor Ort mehr angeboten wird oder der Hausarzt einfach keine Hausbesuche mehr durchführt.
Wir fordern effizienteren Mitteleinsatz, um die einerseits existierende Überversorgung, wie z.B. in der Anwendung teurer Gerätemedizin und andererseits die Unterversorgung, wie z.B. durch Pflegekraftmangel, in bedarfsgerechter Versorgung im ländlichen Raum, in der Geburtshilfe und in der Palliativmedizin zu beheben. Wir fordern außerdem einen sicheren und verantwortlicher Umgang mit hochsensiblen Patientendaten, insbesondere bestmöglichen Schutz vor Datenleaks bei deren Digitalisierung und zentralen Speicherung. (Datenskandal – Sensible Patientendaten offen im Netz, BR Report München, 17.9.19).
Wir bekräftigen die Positionen aus dem Beschluss der BDK von 2010, dass Gewinnstreben in der Krankenversorgung nicht die Oberhand über professionelle Qualitätsstandards gewinnen darf. Der fortschreitenden Ökonomisierung im Gesundheitswesen erteilen wir eine klare Absage. Deutschland nimmt zwar bei den Gesundheitsausgaben einen Spitzenplatz ein, ist aber bei der Versorgung längst nicht Spitze. Es kommt darauf an, dass das Geld der Versicherten an der richtigen Stelle ausgegeben wird und dass Kosten und Leistungen im richtigen Verhältnis stehen. So erhalten wir den Spielraum, die bestmögliche Versorgung für alle zu finanzieren. Dazu gehört die Orientierung an den Bedürfnissen verschiedener Patientengruppen ebenso wie eine effiziente und sichergestellte Arzneimittelversorgung und gute Arbeitsbedingungen in den Gesundheitsberufen.
Es werden neue Strategien der Personalentwicklung benötigt, die auch darauf zielen, Personal individuell zu fördern und hierbei auch auf geschlechterspezifische Unterschiede eingehen. Dafür notwendig sind Anreize zur Fort- und Weiterqualifizierung in durchlässigen Bildungsstrukturen, die unbürokratisch Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. Neben vielen anderen Aspekten ist vor allem aber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen so zu organisieren sind, dass sie die Vereinbarkeit von Familie, Kindererziehung oder Pflege und Beruf ermöglichen. Nicht hinnehmbar ist eine Entwicklung, bei der Dienstleistungen, pflegerische und gesundheitliche Leistungen über Personaldienstgesellschaften und Zeitarbeitsfirmen erbracht und damit die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen weiter verschlechtert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass der Krankenpflege wieder mehr Bedeutung zugemessen und die Arbeitsbedingungen im Gesundheitsbereich maßgeblich verbessert werden.
zu 3: Vorfahrt für „Sprechende Medizin“ – vor Technik und invasiven Verfahren
Gute Medizin wird von Menschen für Menschen gemacht. Heute ist die „Sprechende Medizin“ unterfinanziert, hochtechnisierte und hochinvasive Diagnostik und Medizin dagegen überfinanziert. Deshalb werden wir „Sprechende Medizin“ und das, was medizinisch überall sinnvoll sein kann, nämlich therapeutische Gespräche und menschliche Präsenz adäquat vergüten.
Beispielhaft sei die Geburtshilfe erwähnt. Normale Geburten nehmen Zeit und Begleitung in Anspruch und sind nicht planbar. Die Verfügbarkeit moderner Geburtshilfe und die Einsatzbereitschaft des Operationssaals bleiben davon nicht unberührt. Dies muss bei der Kalkulation der Honorare für Hebammen und Krankenhäuser berücksichtigt werden. Geburtshilfe im Akkord ohne begleitende Hebamme und Ärzt*innen führt zu höheren Kaiserschnittraten und untergräbt das Recht der Schwangeren auf eine normale Geburt.
zu 4: Selbstbestimmungsrecht der Patient*innen und Therapiefreiheit der Ärzt*innen
Um der medizinischen Versorgung und Gesundheit im umfassenden Sinn vom Lebensanfang bis zum Lebensende auf physischer, emotionaler, psychischer und seelischer Ebene des Menschen gerecht zu werden, wird der Pluralismus in der Medizin auf Basis des Selbstbestimmungsrecht der Patient*innen und der Therapiefreiheit der Ärzt*innen gefördert. Neben der Standardtherapie und innovativer Forschung wünscht sich eine große Mehrheit in der Bevölkerung bei der Wahl ihrer Arzneimittel mitentscheiden zu können und eine integrative Medizin als optimiertes Miteinander von Hochschulmedizin und komplementären Verfahren.[1]
Unser Gesundheitssystem ist in der Krise. Trotz ständig steigender Kosten und hoher Technisierung der Medizin nehmen die chronischen Erkrankungen und Volkskrankheiten bei zunehmend alternder Gesellschaft zu. Lieferengpässe bei Medikamenten durch weitgehende Produktionsverlagerung ins außereuropäische Ausland häufen sich. Zunehmende Antibiotikaresistenzen sind eine ernste Gefahr für die Behandlung von Infektionskrankheiten. Die Entwicklung neuer Strategien und innovative Konzepte unter Einbezug aller verfügbaren therapeutischen Verfahren ist erforderlich, um für die Zukunft gut aufgestellt zu sein.
Wir setzen uns ein, dass neben – lege artis - konventioneller Medizin bestehende eklatante Versorgungslücken durch ganzheitliche, komplementärmedizinische Verfahren und innovatione Forschung geschlossen werden können und ermöglichen, dass die aktuelle wissenschaftliche Erkenntnislage durch begleitende qualitative Versorgungsforschung und mittels der Kriterien der Evidenzbasierten Medizin weiter evaluiert und ausgebaut wird, um eine verstärkte Aufklärung über die Wirksamkeit und der ökologisch nachhaltigen Effekte auf Pflanzen, Tieren und Menschen zu erreichen. Um die Relevanz, Qualität und Effizienz von klinischen Studien zu verbessern hat die europäische Kommission aktuell ein weit gefasstes Forschungsprojekt ausgeschrieben mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass neben dem bisherigen Goldstandard der Doppelblindstudie neue Methoden der Evaluation gefordert sind: "Towards the new generation of clinical trials – trials methodology research"[5]
Die Grünen fördern den Dialog zwischen Schulmedizin und komplementärmedizinischen Verfahren wie Naturheilkunde, Homöopathie, Anthroposophie und Akkupunktur auf Basis wissenschaftlicher und evidenzbasierter Methoden. Dazu soll noch im Jahr 2020 eine ausgewogen besetzte Fachtagung mit Vertreter*innen aus Schulmedizin, Komplementärmedizin und Gesundheitspolitik ein inhaltliches Konzept zu qualitativer Versorgungsforschung und begleitender Forschung nach den Kriterien der Evidenzbasierten Medizin erarbeiten. Der Bundesvorstand wird aufgefordert die Organisation dieser Fachtagung durchzuführen.
[1] http://www.aerztekammer-berlin.de/40presse/15_meldungen/000022_Aerzte-Appell.html