Zunächst mal vielen herzlichen Dank für den gesamten Antrag. Unterstütze das Anliegen sehr und finde die Positionierung gut.
Der Änderungsantrag folgt aus einer Veranstaltung im Rahmen der Grundsatzakademie der BAGen Wirtschaft, Queer und Frieden & Internationales in diesem Sommer. Wir haben in einem gemeinsamen Workshop sehr intensiv darüber gesprochen, inwieweit Sanktionen ein sinnvolles Mittel sind für die Verbesserung der Situation von LSBTTIQ weltweit. Insgesamt war unser Fazit nach vielen Ländervergleichen (Russland, Brasilien, Türkei, Iran, Saudi-Arabien) und einer ausgiebigen Debatte dazu eher kritisch.
Wir kamen zu der Ansicht, dass Queerfeindlichkeit oft auch gesellschaftlich verankert ist und daher nicht so effektiv mit Sanktionen bearbeitet werden kann. Die betroffenen Gruppen geraten eventuell dadurch noch stärker unter Druck. Wirksamer scheint es uns, zivilgesellschaftliches Engagement, Kultur und Bildung zu stärken. Beispielweise kommt eine Kooperation mit NGOs Vorort in Betracht. Außerdem sollten Straftaten und Diskriminierungen öffentlich angeprangert werden. Eine unabhängige Bewertung der Menschenrechtslage kann dafür die Grundlage bilden. Möglicherweise kann Tourismus ein besserer Hebel sein als staatliche Wirtschaftssanktionen.
Unsere ergebnisoffene Diskussion kam also dazu, dass Sanktionen in Hinblick auf die Menschenrechtslage nur in sehr begrenzten Fällen ein sinnvolles Mittel sein können. In der Mehrzahl der Fälle erachten wir solche Sanktionen eher als nachteilig und teilweise sogar gefährlich. Darum möchte ich mit diesem Änderungsantrag eine Streichung dieser konkreten Forderung anregen.
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