Antrag: | Mehr Mobilität mit weniger Individualverkehr |
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Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 21.10.2019) |
Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
Eingereicht: | 25.10.2019, 15:51 |
V-28-014: Mehr Mobilität mit weniger Individualverkehr
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 14 bis 18 löschen:
Parkplätze stören eine gute Auslastung des mit öffentlichen Geldern finanzierten ÖPNV. Deshalb werden Parkplätze eine ÖPNV Abgabe leisten. Dieses wird Immobilienentwickler dazu bringen, nur die notwendigsten Parkplätze innerhalb von Freimengen (z.B. 1 Parkplatz pro angefangene 1000m2 Verkaufsfläche ) zu installieren und sich stattdessen am ÖPNV zu beteiligen. Höhere Abgaben für größere Parkplätze.
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Parkplätze stören eine gute Auslastung des mit öffentlichen Geldern finanzierten ÖPNV. Deshalb werden Parkplätze eine ÖPNV Abgabe leisten. Dieses wird Immobilienentwickler dazu bringen, nur die notwendigsten Parkplätze innerhalb von Freimengen (z.B. 1 Parkplatz pro angefangene 1000m2 Verkaufsfläche ) zu installieren und sich stattdessen am ÖPNV zu beteiligen. Höhere Abgaben für größere Parkplätze.
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Kommentare
Jan Prahm:
Erich Minderlein:
Große Generatoren von Automobilverkehr sollen hiervon getroffen werden.
Parkplätze (PP) in Einkaufszentren, in gut ÖPNV erschlossenen Stadtzentren,
von großen Firmen und Arbeitgebern, Parkhäusern, Baumärkten, Hotels und Bewirtung,
Anbieter in Industriegebieten und "auf der grünen Wiese".
Nicht betroffen sind Parkplätze,
einer geringen kommerziell nicht entscheidenden Freimenge von oben (z.B. 1 PP / 1000m² Verkaufsfläche oder 1 PP / 100 Arbeitnehmern),
die Wohnungen und Wohnhäusern zugeordnet sind, auf Privatgrundstücken,
Behindertenparkplätze,
an Bundesstraßen und Autobahnen,
für Park and Ride zum Umstieg auf den ÖPNV,
für den Gesundheitssektor, Krankenhäuser, Sportanlagen ohne Bewirtung,
Ein Geschäft ohne PP soll einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber einem Gewerbe mit PP haben können, damit wieder eine Feinverteilung stattfinden kann.
Es findet eine Besteuerung der Immobilieninhaber statt, so dass diese entscheiden können,
die PP anderweitig zu nutzen, z.B. für Fahrradabstellung,
zu Bebauen mit anderer Nutzung, Geschäftsräume, Wohnung. Lager,....
die finanzielle Last selbst zu tragen oder an Mieter und Benutzer weiterzugeben,
et cetera