Veranstaltung: | 44. Bundesdelegiertenkonferenz Bielefeld |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | BAG Frieden & Internationales (dort beschlossen am: 14.09.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.10.2019, 15:16 |
V-35: Nukleare Abrüstung - JETZT
Antragstext
Die Nukleare Aufrüstung und die Folgen daraus eskalieren. In den letzten Monaten hat das
Tempo nochmals deutlich zugenommen:
Der Konflikt mit dem Iran schwelt nicht nur weiter, der Iran hat jetzt aufgrund der
Vertragsverletzungen durch die USA angefangen, die Urananreicherung wieder
hochzufahren.
In der Folge der Irankrise droht bei einer weiteren Eskalation zeitnah eine nukleare
Aufrüstung von Saudi-Arabien, Ägypten, der Türkei und anderen Ländern der Region.
Nach der Aufhebung der Autonomie des indischen Teils von Kaschmir droht hier eine
weitere Eskalation bis hin zu einem erneuten Krieg zwischen den beiden Staaten Indien
und Pakistan, mittlerweile beides Atommächte.
Das Problem der nuklearen Bewaffnung Nordkoreas ist nach wie ungelöst.
Der INF-Abrüstungsvertrag (über die Nicht-Stationierung von landgestützten Flugkörpern
mittlerer Reichweite) zwischen den USA und Russland wurde gekündigt und ist nicht mehr
Kraft.
Auch der New Start-Vertrag (Vertrag zwischen den USA und Russland über strategische
Nuklearwaffen) könnte bald zur Disposition stehen.
Gleichzeitig hat der deutsch-niederländisch-britische Konzern Urenco angekündigt, in der
firmeneigenen Urananreicherungsanlage in New Mexico/USA Kapazitäten für eine Vervierfachung
des bisherigen Urananreicherungsgrads für Brennelemente aufzubauen. Zukünftig soll Uran 235
statt bislang maximal auf 5% auf bis zu 19,75% angereichert werden. Ab der 20%-Grenze bei
der Urananreicherung gilt Uran als hochangereichert und waffenfähig. Konkretes Interesse an
dem deutlich höher angereicherten Uran hatte in den USA im Februar 2019 das US-
Verteidigungsministerium geäußert.
Die seit Langem geplante Modernisierung der in Büchel stationierten Nuklearwaffen, die
völkerrechtswidrig für den Einsatz durch deutsche Jagdbomber vorgesehen sind, hat nach dem
Ende des INF-Abkommens eine neue Brisanz gewonnen.
Wir fordern daher die deutsche Regierung auf:
umgehend ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und den Beschluss des
deutschen Bundestages von März 2010 umzusetzen, die sogenannte Nukleare Teilhabe
aufzugeben und den Abzug der Nuklearwaffen aus Büchel durchzusetzen;
sich klar und eindeutig gegen jegliche Stationierung neuer Nuklearwaffen in
Deutschland zu positionieren;
keine neuen Trägersysteme für Nuklearwaffen zu beschaffen bzw. vorhandene nicht zu
modernisieren;
auf die Bestückung von Trägersystemen mit Nuklearwaffen sowie Übungen zum Einsatz von
Nuklearwaffen in Zukunft grundsätzlich zu verzichten;
sich gleichzeitig in der EU dafür einzusetzen, dass auf dem Gebiet der EU keine neue
Stationierung von Nuklearwaffen erfolgt;
ihrer Aufsichtspflicht bei der Urenco nachzukommen und umgehend die Anreicherung auf
über 5% zu unterbinden;
diplomatische Initiativen zu ergreifen, um einen INF-Nachfolgevertrag anzustreben
sowie die anderen bestehenden Abrüstungsverträge dauerhaft zu sichern;
endlich den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen (Treaty on the Prohibition of Nuclear
Weapons, TPNW) zu unterschreiben und sich für die Ratifikation einzusetzen.
Kommentare
Hartmut Neubauer:
Zudem sollte sich Deutschland den Zielen der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) anschließen und dem Vertrag beitreten. Auch in der EU ist (trotz der Atommächte Frankreich und Großbritannien) dafür zu werben.
Kurt Reuter: