Veranstaltung: | 44. Bundesdelegiertenkonferenz Bielefeld |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Christian Mahler (Oldenburg-Land KV) und 53 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 20%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.09.2019, 06:43 |
V-14: Paritätisches Wechselmodell als grünes familienpolitisches Leitbild etablieren
Antragstext
Die klassische Familie als gesellschaftlicher Mikrokosmos hat sich in den letzten Jahren
gewandelt. Menschen leben heute in vielen unterschiedlichen Familienkonstellationen und
übernehmen selbstverständlich gemeinsame Verantwortung in Familie und Beruf. Dies ist nicht
nur gesellschaftliche Realität, sondern auch Wunsch der Menschen, wie zahlreiche Studien
immer wieder belegen[1]. Trotzdem leben die meisten Kinder nach einer Trennung noch immer
überwiegend nur bei einem Elternteil im sogenannten Residenzmodell - einem Familienmodell
aus den 50er Jahren. Dieses Modell wird durch den bestehenden rechtlichen Rahmen
priorisiert, trägt den Bedürfnissen der Kinder aber nicht mehr ausreichend Rechnung.
Als Grüne fördern wir die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in der Familie. So heißt es
im Bundesprogramm: „Immer mehr Frauen und Männer möchten sich auch die Aufgaben in der
Familie oder die Arbeit im Haushalt partnerschaftlich teilen.“ Mit der Kinderzeit plus
wollen wir als Grüne erreichen, dass sich beide Eltern, auch die Väter, stärker einbringen
und Mütter nicht alleine die Last der Familienarbeit bewältigen müssen. Auch das
Positionspapier der BAG Familie Kinder und Jugend fordert das Wechselmodell zu
ermöglichen.[2]
Unser Ziel als Grüne sollte es deshalb sein, immer dann, wenn beide Elternteile zur
Erziehung der Kinder in der Lage sind, diese gemeinsame Elternschaft auch nach einer
Trennung zu fördern und hierfür Anreize und Beratungsmöglichkeiten zu schaffen. Das
bedeutet, dass das paritätische Wechselmodell entsprechend dem einstimmigen Beschluss des
Europarates im Jahr 2015[3]grünes familienpolitisches Leitbild werden und angewendet werden
sollte, wann immer es möglich ist und den Kindern nicht schadet (sog. negative
Kindeswohlprüfung). Ein gesetzliches Leitbild soll Orientierung geben, denn die Wahl eines
konkreten Betreuungsmodells ist vorrangig Aufgabe der Eltern. Es ist nicht Aufgabe des
Gesetzgebers, in jedem Einzelfall eine optimale Betreuungsregelung sicher zu stellen. Dies
obliegt – gleichberechtigt – den sorgeberechtigten Eltern (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG). Können
sich die Eltern jedoch nicht einigen, so braucht es eine gesetzliche Entscheidungsgrundlage
und verpflichtende Beratung. Hierbei soll, wenn beide Eltern willens und in der Lage sind,
sich um ihre Kinder zu kümmern, das Leitbild des paritätischen Wechselmodells als
widerlegbare Vermutung zugrunde gelegt werden, von der nur abgewichen werden soll, wenn das
paritätische Wechselmodell dem Kindeswohl widersprechen würde.[4]
Zahlreiche weltweite Studien belegen, dass das paritätische Wechselmodell in den meisten
Fällen am kindeswohldienlichsten und deutlich positiver in Bezug auf die Entwicklung und
Gesundheit des Kindes ist als das Residenzmodell[5][6][7][8][9][10][11]. Für das
Residenzmodell als Leitbild spricht sich hingegen keine Studie aus. Die Erfahrungen mit dem
Residenzmodell in Deutschland zeigen, dass dieses Modell als zeitgemäßes gesellschaftliches
Leitbild für Eltern und Kinder nach einer Trennung nicht mehr geeignet ist. Es fördert ein
antifeministisches Rollenmodell, das von der Mehrzahl der Bevölkerung nicht mehr angestrebt
wird[12], insbesondere Mütter benachteiligt und zu einem modernen, gleichberechtigten
Familienleben im Widerspruch steht. Auch fördert es bei Trennungseltern den Streit ums Kind,
um Einfluss und um materielle Ressourcen. Darunter leiden Kinder und Jugendliche deutlich
mehr als unter der Trennung selbst[13].
Um getrennte Eltern bedarfsgerechter zu unterstützen, sollten wir daher „getrennt
erziehende“ oder „gemeinsam erziehende“ auch als eigene Familienform neben Alleinerziehenden
betrachten. Allerdings ist die Statistik gegenüber dieser Familienform bislang blind,
weshalb die Zahl der tatsächlich Alleinerziehenden in der Praxis deutlich überschätzt wird.
Wir fordern das Statistische Bundesamt dazu auf, eine praktikable Definition und
Fragetechnik zu getrennt erziehenden Elternteilen zu entwickeln und einzusetzen. Diese
Familien, in denen beide Eltern zur Betreuung und Versorgung der Kinder zur Verfügung
stehen, haben einen gänzlich anderen Förderbedarf als Familien, in denen tatsächlich nur ein
Elternteil zur Verfügung steht.
Wenn jedoch, wie im Leitantrag der Frauenvollversammlung, nach einer Trennung von
„Alleinerziehenden“ und „Ein-Eltern-Familien“ gesprochen wird[14], dann steht das im
völligen Widerspruch zu dem, was wir eigentlich anstreben. Dazu kommt, dass es eine „Ein-
Eltern-Familie“ nicht geben kann – ein Kind hat immer zwei Eltern, von denen es abstammt,
selbst wenn ein Elternteil verstorben sein sollte. Der Kampf-Begriff „Ein-Eltern-Familie“
sollte daher nicht mehr verwendet werden – schon alleine aus Respekt den Kindern gegenüber.
Tatsächlich Alleinerziehende benötigen ohne Frage Unterstützung durch die Gemeinschaft und
auch staatliche Leistungen. In den Ländern, in denen das Wechselmodell häufig gelebt wird
oder sogar das Leitbild ist, hängen Mütter seltener in der Teilzeitfalle, ist der Gender Pay
Gap erheblich niedriger und, noch viel wichtiger, auch der Equal Pension Gap.[15][16][17]
Im Sinne der Gleichstellung und einer zeitgemäßen Familienpolitik fordern wir deshalb, das
paritätische Wechselmodell als familienpolitisches Leitbild im grünen Grundsatzprogramm zu
verankern und den veränderten Familienkonstellationen durch Änderungen im Familienrecht,
Sozialrecht sowie allen weiteren Rechtsbereichen wie Melderecht etc. Rechnung zu tragen.
Hierbei sind auch die Bedürfnisse von Patchwork- und Regenbogenfamilien zu berücksichtigen
und die Mitwirkungsmöglichkeiten weiterer sozialer Elternteile zu verbessern.
[1]Institut für Demoskopie Allensbach, 2019, Veränderungen der gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen für die Familienpolitk, https://www.ifd-
allensbach.de/fileadmin/IfD/sonstige_pdfs/Rahmenbedingungen_Bericht.pdf
[2]Positionspapier der BAG Kinder, Jugend und Familie, 2018, http://katja-doerner.de/wp-
content/uploads/2019/03/BAG-Positionspapier-Betreuungsmodell_2018.pdf
[3]Resolution 2079 des Europarats, 2015, http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xref-XML2HTML-
en.asp?fileid=22220&lang=en
[4]Zur Herstellung eines einheitlichen Rechtsmaßstabes, vergl. § 1626a BGB Elterliche Sorge
nicht miteinander verheirateter Eltern, welcher 2013 nach einer Entscheidung des EGMR ein
neues Leitbild der elterlichen Sorge in Deutschland und eines entsprechenden Prüfmaßstabes
nach sich zog.
[5]Warshak, Richard A., 2016, White Paper „Stemming the Tide of Misinformation:
International Consensus on Shared Parenting and Overnighting”
[6]Linda Nielsen, 2018, Joint versus sole physical custody: Outcomes for children
independent of family income or parental conflict, Journal of Child Custody
[7]Michael E. Lamb, 2018, Does shared parenting by separated parents affect the adjustment
of young children?, Journal of Child Custody
[8]Linda Nielsen, 2017, Re-examining the Research on Parental Conflict, Coparenting, and
Custody Arrangements, American Psychological Association, Psychology, Public Policy, and
Law, 2017, Vol. 23, No. 2, 211–231
[9]William Fabricius, Goo Woon Suh, 2016, Should Infants and Toddlers Have Frequent
Overnight Parenting Time With Fathers? The Policy Debate and New Data, Psychology, Public
Policy, and Law © 2016 American Psychological Association 2017, Vol. 23, No. 1, 68–84,
www.researchgate.net/publication/311088433_Should_Infants_and_Toddlers_Have_Frequent_Overnig-
ht_Parenting_Time_With_Fathers_The_Policy_Debate_and_New_Data
[10]Hildegund Sünderhauf, „Vorurteile gegen das Wechselmodell: Was stimmt, was nicht?“,
FamRB 10/2013 S. 328 www.famrb.de/media/Suenderhauf_FamRB.PDF
[11]Malin Bergström et al, 2014, Mental health in Swedish children living in joint physical
custody and their parents’ life satisfaction: A cross-sectional study:
www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4282795
[12]Institut für Demoskopie Allensbach, 2017, Studie „Getrennt gemeinsam erziehen“, im
Auftrag des BMFSFJ.
[13]Deutsches Jugendinstitut, 2010, Projekt „Kinderschutz bei hochstrittiger Elternschaft“
[14]Leitantrag Frauen*Vollversammlung, Bündnis 90/Die Grünen, 14. September 2019,
https://berlin.antragsgruen.de/fvv19/Gemeinsam_stark_Wir_streiten_fuer_Alleinerziehende_und_-
ihre_Kinder-19300/pdf
[15]Kleven et al, 2019, Child Penalties across countries: Evidence and Expanations,
https://www.henrikkleven.com/uploads/3/7/3/1/37310663/klevenetal_aea-pp_2019.pdf
[17]Equal Pension Day, 2019, https://www.equalpensionday.de/fakten-downloads/
Begründung
Dieser Antrag wird unterstützt vom KV Oldenburg Land laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom vom 1.10.2019.
Kommentare
Stefen Mario Schrapp:
Bindungen der Kinder sind für sie überlebenswichtig und daher sollten wir diese respektieren und schützen vor den Auswirkungen einer Trennung.
Der Verlust eines Elternteils, durch Trennung/Scheidung der Eltern, ist für manche Kinder immens. Das zeigen leider auch die Zahlen der Jugendhilfe.
Pflege & Betreuung durch die Eltern ist ein Grundrecht der Kinder (Artikel 6,2 Grundgesetz). Die derzeitigen Gesetze beschränken allerdings dieses Grundrecht.
Rudolf Sanders:
das beste, was Eltern für ihre Kinder tun können ist dafür zu sorgen, dass sie sich selbst in ihrer Beziehung wohlfühlen. Das ist wirklich möglich. Viel dazu findet sich auf meiner Website Partnerschule. EU
Falls ein Paar wirklich nicht zueinander findet und sich trennt, dann ist es nach einem partnerschafts training möglich, herauszufinden, warum die Liebe gescheitert ist, und die Chance, besteht, sich dafür zu bedanken , was man aneinander gehabt hat.
Dies
ist die beste Voraussetzung, dass Kinder nicht für die Interessen der einzelnen instrumentalisiert werden.
Mit dem wechselmodell werden Eltern vor die Herausforderung gestellt, miteinander zu Vereinbarungen zu kommen. Das dient immer dem Wohl der Kinder.
Ich finde es wichtig, dass wir als Grüne den Blick auf die Prävention werfen, denn Prävention ist immer besser , als wenn das Kind erst in den Brunnen gefallen ist
Stefen Mario Schrapp:
PRÄVENTION ist der Punkt der durch eine hälftige Betreuung der Kinder durch beide Eltern klar zum tragen kommt. Fällt ein Elternteil nämlich aus, so kann dies vom anderen wahrgenommen und kompensiert werden. Ist der Kontakt zu einem Elternteil jedoch nicht vorhanden, so ist das Risiko des Totalausfalls massiv erhöht.
Rudolf Sanders:
Stefen Mario Schrapp:
Der Artikel hier bringt es auf den Punkt:
https://www.theguardian.com/lifeandstyle/2017/dec/04/finland-only-country-world-dad-more-time-kids-moms
Uwe Josuttis:
Gestern Nachmittag stand dieser gleiche Antrag als Antrag des KV Oldenburg im Netz und wurde von Martin Drees und mir kritisch kommentiert. Kurz darauf steht er als Antrag von Christian Mahler und 53 anderen im Netz ohne unsere kritischen Kommentare??? Wo sind unsere Kommeentare geblieben?
Pit Kludig:
Uwe Josuttis:
Weiß jemand, wie ich an meinen gelöschten Kommentar rankomme? Vielleicht die, die den ersten Antrag KV Oldenburg rausgenommen haben? uwe.josuttis@arcor.de
Pit Kludig:
Hier wirst du jedenfalls nur die Kommentare finden, die explizit zu diesem, Online gestellten Antrag abgegeben wurden. Ich weiß allerdings nicht, was mit dem anderen Antrag passiert ist. Eventuell existiert er noch und ist nur nicht mehr verlinkt, dann könntest du den anderen Antrag über den Browserverlauf finden. Wenn er allerdings gelöscht oder unsichtbar ist, sind die Kommentare so erstmal auch nicht mehr zugänglich.
Harry Schwarz:
Rudolf Sanders:
Bindung Scheidung Neubeginn
Möglichkeiten der Begleitung, Beratung, Psychotherapie und Prävention
Klett-Cotta Verlag Stuttgart 2019
Ausführlich wird auch das Thema residenzmodell - wechselmodell mit den aktuellen wissenschaftlichen hintergründen und forschungsergebnissen besprochen
Sabine walper:die Beziehung zum getrennt lebenden Elternteil und das Wohlergehen von Kindern in verschiedenen betreuungsmodellen Seite 128 bis Seite 151
Stefen Mario Schrapp:
Das ist das neue Buch zur Konferenz von letztem Jahr. Ich habe es auch vorliegen, weil ich seit Jahren bei "Internationalen Bindungskonferenz" als Teilnehmer bin.
Frau Walper war letztes Jahr jedoch nicht dabei gewesen, sie hat sich vertreten lassen.
Mit Herrn Kindler vom DJI habe ich mich nach seinem Vortrag persönlich ausgetauscht und seine Meinung ist, dass wenn der "Kontakt zum Kind" durch ein Elternteil untergraben und verhindert wird, bis hin zum Kontaktverlust, dass diese Kinder auch keine "sichere Bindung" zu ihrer dem Elternteil haben, der die "Hauptbezugsperson" darstellt.
Im Endeffekt bedeutet dies, dass eine mögliche "sichere Bindung" zum "ausgegrenzten Elternteil" überhaupt nicht entstehen kann.
Das allein zeigt auf, dass wir für Kinder den Beziehungserhalt zu beiden Eltern und deren Familien zu schützen haben, denn Kinder sind, laut Stand der Forschung, sehr wohl in der Lage zu unterschiedlichen Personen auch unterschiedliches Bindungsverhalten aufzubauen. Eine Deprivation von Beziehungen der Kinder, wie dies derzeit durch den Regelfall (Residenzmodell) verursacht wird, müssen wir gesellschaftlich entgegensteuern, was meine tiefe Grundhaltung darstellt.
Es kann und darf nicht weiter sein, dass durch das Konstruieren von vermeintlichen "hochkonflikthaften Eltern", den Kindern ein Elternteil und damit ein ganzes Familiensystem (Oma,Opa,Tanten,Onkels,Cousinen,etc.), einfach ausgegrenzt wird.
Dass allerdings oftmals genau dies, nämlich der Einsatz von "Streit als Strategie" gerade von anwaltlicher Seite und auch durch gemeinnptzige Vereine gezielt betrieben wird, zeigen diese Links hier, die mir zugespielt wurden und über die ich sehr erschüttert bin, leider nachdrücklich auf:
1. Rechtsanwältin Cornelia Strasser diskutiert und erläutert in zweieinhalb Stunden, wie Mütter vorgehen müssen, um den Vater auszugrenzen und eine gemeinsame elterliche Sorge zu verhindern.
Versicherung an Eides statt, (Strasser Seminar VAMV München)
http://www.verbrecher-ban.de/_EV_CvM_Seminar_Strasser_2012_11_14.pdf
2. Mitschnitt (Rechtsanwältin Strasser Seminar VAMV München)
https://youtu.be/EfgvPCHTZmg
3. „Na, am besten, Sie lassen den Vater einfach sterben.“ Diese Empfehlung verletzt Artikel 8 (Recht auf Identität) der UN-Kinderrechtskonvention und wurde von Edith Schwab (VAMV Bundesvorstand a.D.) in der "Brigitte" empfohlen.
http://www.tinaklopp.de/listen/brigitte_Dossier.pdf
4. Kanzlei Wendelmuth - "wie das Wechselmodell verhindert werden kann"
https://man-tau.com/2019/07/22/doppelresidenz-widerstand-juristen/
Diese Art der Beratung und Empfehlungen, offenbart meiner Ansicht nach, eine feundselig-aggressive Haltung gegen Kinder, gegen Kinderrechte und unsere Grüne Grundhaltung, Kinderrechte ins Grundgesetz zu bekommen.
Herzlich grüne Grüße
Stefen
Rudolf Sanders:
Bindung Scheidung Neubeginn
Möglichkeiten der Begleitung, Beratung, Psychotherapie und Prävention
Klett-Cotta Verlag Stuttgart 2019
Ausführlich wird auch das Thema residenzmodell - wechselmodell mit den aktuellen wissenschaftlichen hintergründen und forschungsergebnissen besprochen
Sabine walper:die Beziehung zum getrennt lebenden Elternteil und das Wohlergehen von Kindern in verschiedenen betreuungsmodellen Seite 128 bis Seite 151
Petra Vandrey:
Wolfgang Schmidt:
René Marcel Carl:
Aus einer grundsätzlichen optimistischen Grundhaltung sehe ich die Chancen, dass viele Elternkonflikte abgemildert oder gar weitgehend gelöst werden könnten, und somit Gerichtsverfahren, die vermeidbare Belastung für alle Beteiligten, besonders für die betroffenen Kinder, verhindert werden können.
Daher ist es aus meiner Sicht zwingend erforderlich, die Beratung und Mediation zu stärken.
Es wird aber dennoch Fälle geben, die sich nicht durch Beratung und Mediation auflösen lassen.
Nach meinem Verständnis der Schriftform des Antrags V-14 zielt der Antrag genau auf diese vor Gericht strittigen Fälle. Eine gesetzliche Festlegung zugunsten eines paritätischen Betreuungsmodells würde als Impuls für Gerichte, insbesondere Oberlandesgerichte, dienen, die Möglichkeiten einer paritätischen Betreuung vorrangig zu prüfen, bzw. ggf. die OLGs ein wenig in Richtung einer paritätischen Betreuungsregelung zu disponieren.
Dieser Eindruck, dass der Antrag V-14 auf die letztlich vor Gerichten verhandelten Umgangsfragen abzielte, bestätigte aus meiner Sicht auch die Vorstellung des Antrags durch den Antragsteller in der einschlägigen AG in Berlin am Abend des 06.11.2019.
Möglicherweise würde die Erfordernis, dass sich Richterinnen und Richter aufgrund einer gesetzlichen Festlegung auf ein paritätisches Betreuungsmodells, zwingend mehr mit paritätischen Betreuungsmodellen zu beschäftigen haben, helfen, dass Richterinnen und Richter ihre eigenen Positionen zu Betreuungsmodellen kritisch überprüfen und, auf lange Sicht, eine gewisse Öffnung der Rechtspraxis zu mehr Gleichberechtigung ermöglichen.
Sicherlich ist das ein sehr langwieriger Prozess, aber irgendwo muss ein Anfang gemacht werden.
Hier sehe ich eine Analogie zum langwierigen Prozess zur Durchsetzung gleicher Rechte von Frauen, der bekanntermaßen und bedauerlicherweise noch immer nicht abgeschlossen ist. Ebenso wie ich eine Frauenquote sinnvoll finde und befürworte, um die Rechte und gesellschaftlichen Positionen von Frauen zu stärken, scheint mir auch ein grüner und ggf. gesetzgeberischer Impuls zu einer vorrangigen gerichtlichen Prüfung eines paritätischen Betreuungsmodells ein sinnvolles Vehikel, um gesellschaftliche Modernisierungsprozesse in Gang zu bringen.
Ich gehe stark davon aus, dass selbst bei einer gesetzlichen Festschreibung des Wechselmodells Juristinnen und Juristen hinreichend Erfahrung, das Hilfsmittel einer umfangreichen Rechtssprechung der OLGs zugunsten eines Residenzmodells, auf die Richterinnen und Richter rekurrieren können, und auch die erforderlichen Argumentations-, Ermessens- und Entscheidungsspielräume haben, um letztlich bei den gerichtlichen Einzelfallentscheidungen auch ein Residenzmodell beschließen zu können.
Sicherlich erhöht dies die Hürden in der Argumentation und Beschlussbegründungen der beteiligten Juristinnen und Juristen, aber in Anbetracht der aktuellen Rechtspraxis und einer, zugegeben nur vermuteten, konservativen Beharrungstendenz gesellschaftlicher Institutionen, ist die Annahme , dass Gerichte zwangsläufig und fast ausnahmslos paritätische Betreuungsmodelle beschließen müssen, sicherlich nicht einschlägig.
Selbstverständlich steht das Wohl der betroffenen Kinder an oberster Stelle. Dies berücksichtigt der Antrag V-14. Der Antrag V-14 bietet aber einen Ansatz, um eine bestehende Rechtspraxis zu mehr Gleichberechtigung und Parität zu disponieren.
Beate Horstmann:
Unterstützung dabei ist sicher oft von außen nötig. Und auch "Alleinerziehender " brauchen Unterstützung.
Ich stimme dem Antrag zu.
Beate Horstmann:
Unterstützung dabei ist sicher oft von außen nötig. Und auch "Alleinerziehender " brauchen Unterstützung.
Ich stimme dem Antrag zu.
Beate Horstmann:
Unterstützung dabei ist sicher oft von außen nötig. Und auch "Alleinerziehender " brauchen Unterstützung.
Ich stimme dem Antrag zu.
Beate Horstmann:
Unterstützung dabei ist sicher oft von außen nötig. Und auch "Alleinerziehender " brauchen Unterstützung.
Ich stimme dem Antrag zu.
Beate Horstmann:
Unterstützung dabei ist sicher oft von außen nötig. Und auch "Alleinerziehender " brauchen Unterstützung.
Ich stimme dem Antrag zu.
Gabriele Bartoszak:
Deshalb lehne ich diesen Antrag ab und weise auf den Antrag V-42: FÜR INDIVIDUELLE BETREUUNGSMODELLE UND MEHR UNTERSTÜTZUNG VON KINDERN UND ELTERN hin.
Gabriele Bartoszak, KV Hannover, Sprecherin LAG Kinder-Jugend-Familie Niedersachsen
Stefen Mario Schrapp:
1. Die Eltern haben eine Grundpflicht, ihre Kinder zu erziehen und zu pflegen, siehe Grundgesetz Artikel 6
2. Die Kinder haben ein Grundrecht, von den Eltern erzogen und gepflegt zu werden. Siehe Artikel 6 Grundgesetz. Ebenso Artikel 18 der Kinderrechtskonvention sieht dies vor.
Das Grundgesetz sieht die Elternpflicht an erster Stelle.
Hälftige Betreuung wird der Normalfall werden, auch bei uns.
René Marcel Carl:
Beispielhaft ein aus der Realität genommen folgender Sachverhalt: Der gerichtlich geregelte Wochenende-Umgang müsste in gemeinsamer Kooperation zeitlich geringfügig verändert werden, um dem gemeinsamen Kind die Teilnahme an einem Kindergeburtstag seines besten Freundes zu ermöglichen. Der umgangsberechtigte Elternteil möchte dem Kind die Teilnahme an dieser Geburtstagsfeier ermöglichen und hat daher Vorschläge gemacht, wie der Umgang geringfügig angepasst werden könne, um dem Kind die Teilnahme an der Geburtstagsfeier zu ermöglichen. Der betreuende Elternteil hat diese Vorschläge abgelehnt und weigert sich, alternative Vorschläge zu machen und vermittelt dem Kind, dass der umgangsberechtigte Elternteil die Teilnahme an der Geburtstagsfeier insgesamt verhindern würde, was dass Kind natürlich enttäuscht und gegen den umgangsberechtigten Elternteil negativ disponiert.
Der betreuende Elternteil weigert sich nicht nur die elterliche Kooperation bei der Regelung der Umgangszeiten zum Wohle des Kindes, sondern verlagert die Absprachen bzgl. der Umgangszeit auf das gemeinsame Kind, dass beim umgangsberechtigten Elternteil eine Lösung erreichen soll. Hier werden aus meiner Sicht Loyalitätskonflikte durch den betreuenden Elternteil gefördert, während andererseits z.B. dem umgangsberechtigten Elternteil der Vorschlag, den Umgang ggf. zugunsten der Teilnahme an dem Kindergeburtstag zu verlegen als Unzuverlässigkeit ausgelegt wird.
Wie sollen solche Alltagskonflikte, die über Jahre andauern, allein durch Mediation und Beratung gelöst werden?
Die Forderung nach mehr und ggf verpflichtenden Beratungsangeboten für beide Eltern, nach Ausbau der personellen und inhaltlichen Beratungskompetenz und der Stärkung von Mediation ist gut und absolut unterstützungswürdig, aber es werden bedauerlicherweise immer noch Fälle bleiben, die durch Mangel an Kooperationsbereitschaft EINES Elternteils nicht im Sinne des Kindeswohls aufgelöst werden.
Wie wollen wir damit umgehen?
Gabriele Bartoszak:
Für mich ein weiterer Grund diesen Antrag abzulehnen, da wir in Niedersachsen eine andere Beschlusslage haben.
Gabriele Bartoszak, KV Hannover, Sprecherin LAG Kinder-Jugend-Familie Niedersachsen
Pit Kludig:
liebe Delegierte,
das Statement u.a. von Gabi ist auf so vielen Ebenen falsch, dass ich sehr gerne mit einem ersten Anlauf zur Aufklärung und Korrektur antworten möchte:
0. Vorab ist im Interesse der Kinder und Familien klarzustellen, dass die gemeinsame Betreuung von Kindern durch beide Eltern, eines der größten Erfolgsmodelle der modernen Familienpolitik ist.
Dieses Erfolgsmodell ist von den zusammenlebenden Familien, auch auf die getrennt lebenden Familien auszuweiten.
1. Die individuelle Entscheidung zweier Eltern im Einklang miteinander, egal ob direkt oder durch eine Mediation wird durch das Leitbild doch gar nicht berührt. Der Beschluss der LDK Niedersachsen wird von diesem Antrag also nicht einmal tangiert, da das Leitbild juristisch erst greift, wenn die Versuche anderweitiger Lösungen gescheitert sein würden.
2. Die Betonung der individuellen Entscheidung ist ja schön und gut, aber de-facto gibt es diese kaum. Das deutsche Recht sieht momentan noch implizit das veraltete Residenzmodell vor. Somit ist die ideologische oder veraltete Sicht der individuellen Jugendamts-Mitarbeiter*innen und Richter*innen sehr viel entscheidender als die Sachlage.
Hier braucht es dringend völlig neue und moderne und fortschrittliche generelle Leitlinien und Richtlinien.
Momentan erleben wir sogar ein großes durcheinander, bei dem überraschend das Residenzmodell auch dann durchgesetzt wird, wenn überhaupt nichts gegen ein Wechselmodell spricht. Oder andererseits ein unpassendes Betreuungsmodell eventuell auch überraschend über extreme Entfernungen angeordnet wird, eben weil es eben keine richtigen Leitlinien oder Richtlinien gibt, und die Entscheidungen somit "individuell" - also eher chaotisch oder willkürlich und zufällig - sind.
Es braucht hier zukünftig klare und vernünftige Richtlinien für die Gerichte und Ämter, in welchen Situationen welche Modelle geeignet sind oder (nicht) geeignet sind, an denen sich dann der individuelle Ermessensspielraum der Entscheidungsträger*innen zukünftig besser orientieren kann.
Als moderne progressive und feministische Partei, der Themen wie die Abschaffung von Geschlechterunterschieden wichtig sind, aber auch als Partei, die wissenschaftliche Erkenntnisse respektiert, kann es deshalb nur ein Leitbild geben:
„Wann immer davon auszugehen ist, dass dem nichts entgegensteht - also Entfernung oder kindeswohlgefährdende Elternteile -, ist die gemeinsame Betreuung und somit die moderne und fortschrittliche Doppelresidenz (Wechselmodell, Nestmodell, …) das Modell, dass am ehesten dem Wohl des Kindes entspricht.“
Dies entspricht selbstverständlich auch dem Recht des Kindes auf Erziehung durch beide Elternteile (Kinderrechtskonvention, Res. 2079 Europarat, …), wie dies immer wieder von den Experten weltweit bevorzugt wird und sich zukünftig völlig durchsetzen wird. Jedes andere Modell ist zukünftig als nachrangig zu betrachten.
3. Der sehr kritisch einzuschätzende Antrag V-42, möchte de-facto hingegen den rückwärtsgewandten Status quo noch beibehalten und die momentan aktuelle sexistische, aber auch kinderfeindliche Familienpolitik noch fortführen bzw. beibehalten. Solche Pseudo-"Individuellen Lösungen" sind bei der derzeitigen Rechtsprechung vor allem noch ein verwerfliches Mittel, um Bindungen des Kindes zu einem Elternteil zu zerstören und Kinder momentan in schwere Loyalitätskonflikte zu stürzen.
Der Antrag V-42 zeugt sogar von Praxisferne und Naivität. Individuelle Interessen der Eltern werden momentan noch über die Interessen der Kinder gestellt. Die moderne und fortschrittliche Getrennterziehung wird nicht hinreichend gewürdigt.
Dafür ist eine gemeinsame Lösung aufgrund der vorhergehenden Schlammschlacht bei einer Alleinerziehung häufig umso schwieriger. Wenn solche Schlammschlachten hingegen zukünftig ausblieben und mit unserem modernen und fortschrittlichen Ansatz vermieden werden können, ist zukünftig vielen Kindern und Eltern in diesem Land viel geholfen.
Diese positiven Perspektiven sollen Ziel und Sinn einer modernen Familienpolitik werden und sollen in unserem neuen Grundsatzprogramm integriert werden, mit dem wir moderne und neue Wege in eine bessere Zukunft aufzeigen möchten und als positives Leitbild formulieren möchten.
4. Der Gifhorn-Antrag aus dem Jahr 2016 zur Stärkung der Mediation in Kindschaftssachen nach Vorbild des Cochemer Modells ist absolut zu begrüßen. Es ist allerdings fraglich, warum in den letzten Jahren offenbar keine weiteren und vor allem konkreten Bemühungen unternommen wurden entsprechende Mediationsformate einzusetzen bzw. umzusetzen. Als GRÜNE haben wir bis 2017 die Justizministerin in Niedersachsen gestellt und hätten somit hinreichende Möglichkeiten gehabt, entsprechende Anträge in die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister einzubringen. TOP I der Herbstkonferenz im Jahr 2016 war immerhin die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz.
So sind sogar fast alle bisherigen Ansätze zur Verbesserung von Qualität in Gerichten und Jugendämtern völlig gescheitert.
Es dürfte für jeden völlig offensichtlich sein, dass hier nur ein völlig neuer, zukunftsorientierter und kinderorientierter Ansatz mit einem modernen und fortschrittlichen gesellschaftlichen Leitbild der gemeinsamen Kinderbetreuung für zukünftige Verbesserungen sorgen wird. Dies wird mit unserem Ansatz bzw. Antrag in vorbildlicher Weise ermöglicht.
5. Falls es noch weitere ältere Beschlüsse zu dem Thema geben würde, die das Thema tatsächlich und nicht nur scheinbar tangieren, sollte unbedingt geprüft werden, ob eventuelle Begründungen einer guten Gegenprüfung mit der tatsächlichen modernen Faktenlage statthalten können - zu dem Thema gibt es zahlreiche vorbildliche wissenschaftliche Studien (Prof. Dr. Linda Nielsen, Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf, …). Nur dann könnte es relevant sein, die alten oder veralteten Überlegungen mit einfließen zu lassen. Andernfalls ist es an der Zeit eine neue, moderne und fortschrittlichere Beschlusslage zu schaffen.
Rudolf Sanders:
Die Partner haben es nicht geschafft, ihre unterschiedlichen Lebenswelten zu einer gemeinsam Paaridentität zu kreieren. Also sind die Kinder herausgefordert “Between two Worlds” (, E. 2007) zwischen zwei Welten, der Vater und der Mutter Welt zu leben. wie E. Marquardt (2007) mit ausgesprochenen guten Forschungsergebnisse Belegen konnte.
Das Wechselmodell würde bedeuten, dass ein Kind oder die Kinder in einem ausgewogenen Verhältnis in die Welt der Mutter und des Vaters eintauchen und lernen, das sind zwei verschiedene Welten, aber ich komme darin vor und so damit klar.
Da Kinder immer von dem, bei dem sie gerade wohnen, existenziell in vielfältiger Hinsicht abhängig sind, würde dies im residenzmodell bedeuten, dass sie in viel höherem Maße der Gefahr ausgesetzt sind, zum Ersatzpartner oder zur Ersatzpartnerin zu werden, außerdem ist die Gefahr der Parentifizierung bei weitem größer.Im Bewusstsein, dass das Kind in der nächsten Woche wieder beim Vater oder der Mutter ist kann man davon ausgehen, dass in viel höherem Maße die Betroffenen sich überlegen, was sie über den anderen sagen.
Das Problem besteht ja insbesondere darin, dass diese Prozesse alle unbewusst laufen und so in dem impliziten Leibgedächtnis gespeichert werden.
Und zum Schluss nochmal mein Hinweis, ich bin der Ansicht dass 70% von Trennungen und Scheidungen nicht notwendig sind. dazu müsste die Qualität der Ehe und Familienberatung in deutlichem Maße erhöht werden. Es reicht in keiner Weise aus, mit Eltern, die häufig selber Traumatisierungen aus ihrer Kindheit mitbringen (Klees 2018), drei bis vier Gespräche zu führen.! Trainingscamps wie ich sie 30 Jahren wochenweise durchführe, bei denen die Kinder parallel betreut werden , sind in hohem Maße zielführend, Ehe und Familie zu erhalten. Zumal die Kinder erleben, wir müssen uns nicht um unsere Eltern kümmern, da gibt es die Beraterinnen und Berater, die das machen.
Zusammengefasst wäre es also dringend notwendig den Paragraphen 17 KJHG, des SGB VIII in seinen ersten beiden Absätzen, nämlich dem Aufbau partnerschaftlicher Beziehung und der Unterstützung im Konfliktfall weit mehr Aufmerksamkeit zu widmen als das bisher geschieht. Die meiste Aufmerksamkeit geht in den Absatz 3, der Begleitung im Falle von Trennung und Scheidung.
Das trifft auch für die sogenannten hochkonflikthafte Paare zu. Hinter Hochstrittigkeit steckt in der Regel nichts anderes als die Angst, dass die Beziehung zerbricht. Darauf weist insbesondere Susan Johnson hin, die die emotionsfokussierte Paartherapie EFT entwickelt hat und die in ihrer Auswirkung bezogen auf den Erhalt von Ehen und Familien in hohem Maße evidenzbasiert ist (Johnson 2009)
Wer meine Arbeit kennenlernen will und etwas über die Trainingscamps wissen will, kann das unter www.Partnerschule.EU finden.
Johnson, S. M. (2009): Praxis der Emotionsfokussierten Paartherapie. Padborn: Junfermann.
Klees, K. (2018): Traumasensible Paartherapie. Junfermann Verlag Paderborn
Marquardt, E. (2007): Kind sein zwischen zwei Welten. Was im Inneren von Scheidungskindern vorgeht. Paderborn: Junfermann
Gabriele Bartoszak:
Das Wechselmodell kann also auch jetzt schon umgesetzt werden: wenn die Eltern es wollen und in der Lage sind, das Kindeswohl in den Vordergrund zu stellen und ihre eigenen Konflikte hinten anzustellen.
Antrag V-14 zwingt die Kinder und die Eltern in ein Betreuungsmodell, in dem die Eltern ihre Konflikte weiterhin auf dem Rücken der Kinder austragen können, wenn es keine einvernehmliche Verständigung gibt. Darüber hinaus werden hier überhaupt keine Kinderrechte vertreten, da die Kinder zu keinem Zeitpunkt gefragt werden, wie sie selbst die Beziehungen zu ihren Eltern gestalten wollen.
Diejenigen, die hier wissenschaftliche Erhebung für das Wechselmodell anführen, sollen bitte auch darstellen, dass es sich um eine verschwindend geringe Anzahl von Eltern handelt, bei denen das Wechselmodell funktioniert, weil sie in der Lage waren, einvernehmliche und Kind orientierte Vereinbarungen zu treffen. Das Wechselmodell ist für die Kinder sogar schädlich, wenn die Eltern ihre Konflikte bezüglich der Kinder nicht gelöst haben, weil die Kinder damit unter Dauerstress stehen - und dass Dauerstress die Kinder schädigt, wird hier ja auch nicht von den Wechselmodell - Befürworter*innen in Frage gestellt.
Optimal ist natürlich der Kontakt zu beiden Elternteilen. Positiv wirkt er sich aber nur aus, wenn die Beziehung zum Kind von jedem einzelnen Elternteil positiv innerhalb der eigenen Elternschaft gestaltet wird.
Meine Erfahrungen im Kinderschutz und in der Fachberatung zum Kinderschutz sind aber auch andere und bei der Entscheidung für oder gegen ein Betreuungsmodell spielen dabei frauenpolitische Gründe eine sehr große Rolle:
- im Rahmen von Partnergewalt gegenüber Frauen sind die Kinder oft involviert. Viele der betroffenen Frauen (und oft auch die Kinder) werden vom Partner emotional erpresst und die Kinder funktionalisiert. Eine Festlegung auf das Wechselmodell liefert diese Frauen und Kinder im Zweifelsfall dem gewalttätigen Partner aus.
- da häufig schon während des Zusammenlebens die Frauen auf Vollzeit oder beruflicher Weiterentwicklung verzichtet haben und den Hauptteil der Betreuungsarbeit geleistet haben, sind sie nach der Trennung häufig auch existenziell schlechter aufgestellt als der Ex- Partner. Das bleibt auch bei einem Wechselmodell so.
Es ist daher aus meiner Sicht zynisch zu behaupten, dass Frauen beim Wechselmodell endlich Arbeiten gehen könnten - das können sie auch bei allen anderen Betreuungsmodellen - es geht hier um das berufliche Weiterkommen, damit diese Frauen überhaupt in die Lage versetzt werden, ihre aktuelle und spätere finanzielle Existenz im Alter zu sichern. Darüber hinaus waren die alleinerziehenden Frauen aus meiner Betreuungspraxis häufig beruflich schlecht qualifiziert und lebten auf oder unter der Armutsgrenze.
Da trotz aller Möglichkeiten, die Eltern jetzt schon haben, die meisten die Kinder immer noch überwiegend bei ihren alleinerziehenden Müttern leben, sollte grüne Frauenpolitik bei der Entscheidung für Betreuungsmodelle nach Trennung der Eltern eine wichtige Rolle spielen.
Zum Schluss interessiert mich daher, wessen Interessen mit dem Antrag V-14 eigentlich vertreten werden, wenn der Antrag auf der Website von "Die Väterbewegung in Köln - Meine Kinder" eingestellt ist und beworben wird?
Ina Jacobi:
Aus mehreren Gründen:
1. Für Kinder ist es wichtig, dass sich die Form der Betreuung am Kindeswohl orientiert. Eine einseitige Festschreibung auf ein Modell, dass den stetigen Wechsel zwischen zwei unterschiedlichen Wohnungen mit den unterschiedlichen Lebensrealtitäten vorschreibt, ist kaum geeignet, regelmäßig das Kindeswohl zu fördern. Vielmehr sind individuelle Lösungen im Sinne des Kindeswohls gefragt. Zielführend kann es sein, sich am Nestmodell zu orientieren, das den Wohnort des/der Kinder als Familienort definiert, an dem die Eltern im Wechsel mit den Kindern gemeinsam leben.
2. Die paritätische Aufteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit ist erklärtes Ziel der Grünen. Solange wir uns aber noch nicht mit der Forderung nach der Kindergrundsicherung, mit der Abschaffung des Ehegattensplittings, mit der paritätischen Verteilung der Elternzeit und mit der Aufwertung der Care-Berufe durchsetzen konnten, so lange handelt es sich bei der Forderung nach dem Wechselmodell für viele allein erziehende Mütter um eine echte Existenzbedrohnung.
3. Es ist doch sehr abenteuerlich, "Ein-Eltern-Familie" als Kampfbegriff zu bezeichnen. Das ist die gelebte Realität von vielen Alleinerziehenden mit ihren Kindern. Es handelt sich um Familien mit einem Elternteil. Wenn die Bezeichnung der Lebenswirklichkeit als Kampfbegriff aufgefasst wird, wird eine Frontenstellung aufgemacht, die diese Familienform entwertet. Sie brauchen aber unsere Wertschätzung und Unterstützung. In Ein-Eltern-Familien wird sehr viel wichtige Arbeit geleistet: Ein Elternteil übernimmt da die Verantwortung für beide Elternteile, wo der andere Elternteil es nicht kann oder möchte. Wenn hingegen immer nur von Alleinerziehenden gesprochen wird, wird suggeriert, dass es sich dabei um eine einzelne Person, nicht um eine Familie handelt. Um auch die Kinder mit zu bezeichnen, kann mensch entweder die Kinder neben die allein erziehende Person stellen "Alleinerziehende mit Kind(ern)" oder eben die Formulierung "Ein-Eltern-Familie" wählen. Was deutlich treffender ist: Denn es ist eine Familie, was in der anderen Formulierung nicht zum Tragen kommt.
Ina Jacobi
Sprecherin LAG Frauenpolitik Niedersachsen
Delegierte Bundesfrauenrat
Birgit Davis:
Was kaum in einem der Kommentare erwähnt wird ist, dass das Wechselmodell sehr teuer ist und deshalb meist nur von finanziell sehr gut gestellten Elternteilen umgesetzt werden kann. Man bedenke, dass nach einer Scheidung oder Trennung oftmals sowieso die ehemals gemeinsame Familienwohnung oder ein Haus aus Kostengründen kaum gehalten werden kann - für ein funktionierendes Wechselsystem bräuchte man allerdings das Ganze doppelt, wenn man die Wohnsituation für die Kinder nicht verschlechtern will. Der Elternteil, zumeist die Frau, die sowieso häufig finanziell schlechter gestellt ist, wäre benachteiligt, fällt doch beim Wechselmodell zudem noch der Kindesunterhalt flach oder reduziert sich stark.
Das erwähnte Nestmodell ist noch luxuriöser, benötigt man dazu 3 Wohnungen - eine Wohnung in der die Kinder ständig leben und zusätzlich jeweils 2 Wohnungen, in der dann die Mutter , bzw. Vater leben, wenn sie gerade nicht in der Wohnung der Kinder leben, weil der andere dran ist. Ganz ehrlich, das ist für mich lebensfremd oder genau der Grund weshalb den Grünen manchmal vorgeworfen wird, dass wir eine Partei sind für eine besserverdienende akademisch gebildete Klientel.
Birgit Davis
Mitglied Grüne Mannheim/BBR
Stefen Mario Schrapp:
Das bedeutet also, dass Eltern empfohlen werden muss und aufgezeigt werden muss, dass derjenige der aus der Wohnung geht, die Kinder nur noch als Fernbeziehung erleben darf und dafür Unterhalt an die Kinder (wird aber auf ein Privatkonto des Elternteils überwiesen) zu zahlen hat.
Das klingt allerdings nicht nach Kinderrechten, Gleichstellung, Gleichberechtigung und Feminismus.
Scheinbar ist Geld wichtiger als Beziehung und Bindung der Kinder.
Beste feministische Grüße
Stefen
Felicitas Filiz Nacaroglu: