Veranstaltung: | 44. Bundesdelegiertenkonferenz Bielefeld |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Beschluss durch: | Bundesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 16.11.2019 |
Eingereicht: | 17.11.2019, 05:06 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Zivilgesellschaft stärken – Reform des Gemeinnützigkeitsrechts muss politisches Engagement absichern und neue Freiräume für die Zivilgesellschaft ermöglichen
Beschlusstext
Wir leben in bewegten Zeiten. Eine lebendige Zivilgesellschaft ist elementar für die
politischen Auseinandersetzungen in unserem Land. Engagierte Menschen tragen dazu bei,
wichtige Anliegen auf die Tagesordnung der Öffentlichkeit zu heben und leisten ihren Beitrag
zur Willensbildung. Sie sind oft treibende Kräfte für Veränderung, mit neuen politischen
Ideen und Visionen. Eine lebendige Zivilgesellschaft ist darauf angewiesen, finanziell
eigenständig und professionell arbeiten zu können, der Status der Gemeinnützigkeit ist dafür
oft zwingend.
Umso besorgter sind wir über eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs, des höchsten
deutschen Finanzgerichts. Dieser hat in einer Entscheidung vom Frühjahr 2019 zur
Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac, das Gemeinnützigkeitsrecht
restriktiv ausgelegt. Dies hat zur Folge, dass es derzeit eine massive Verunsicherung in
großen Teilen der gemeinnützigen Zivilgesellschaft gibt, denn viele sind in gemeinnützigen
Strukturen eingebettet oder viele zivilgesellschaftliche Aktivitäten sind davon getragen und
damit von der Gemeinnützigkeit abhängig. Auch wenn die Frage der Gemeinnützigkeit auf dem
ersten Blick eine steuerrechtliche Frage ist, so geht die Bedeutung des Status der
Gemeinnützigkeit im Alltag viel weiter. Es handelt sich um einen Status, der an vielen
Stellen erst überhaupt Zugänge öffnet, sei es im Bereich von öffentlichen
Veranstaltungsräumen, meistens in Form vergünstigter Konditionen, im Bereich von Förder- und
Kooperationsmöglichkeiten mit öffentlichen Stellen oder anderen gemeinnützigen Akteuren und
in der Öffentlichkeit und bei vielen Menschen die diesen Organisationen spenden, wo die
Bezeichnung gemeinnützig als Qualitätsmerkmal wahrgenommen wird. Besonders relevant ist die
Gemeinnützigkeit für die Finanzierung von NGOs. Die meisten Stiftungen, deren
Finanzierungsbeitrag insbesondere für junge NGOs als Anschubfinanzierung oft unabdingbar
ist, dürfen sogar nur gemeinnützige Organisationen finanzieren.
Die konkreten Folgen dieser Entscheidung für eine Vielzahl von bisher gemeinnützigen
Organisationen sind derzeit noch nicht absehbar, die derzeit wahrgenommene Tendenz ist aber
bedrohlich. Es gibt immer mehr Organisationen, die um den Status der Gemeinnützigkeit bangen
oder denen angedeutet wurde ihn zu verlieren. Dabei geht es um den Bund der Steuerzahler
genauso wie um politische Kampagnenplattformen, die zum Beispiel mittels Petitionen eine
Partizipation von Menschen ermöglichen, aber auch kommunale Akteure in der Jugendarbeit sind
betroffen. Ihnen wird vorgeworfen, sich zu politisch zu engagieren, sich zu sehr für ein
Ziel einzusetzen und dabei nicht den Zwecken der Gemeinnützigkeit Rechnung zu tragen. Dies
betrifft sogar die Jugendarbeit, die auf einmal zu einer politischen Äquidistanz gedrungen
wird und geht so weit, dass selbst Sportvereine verunsichert sind,weil es auf einmal
fraglich ist, ob diese noch zu Anti-Nazi Demos aufrufen dürfen, da dies nicht von den
eigentlichen Zwecken der Gemeinnützigkeit abgedeckt ist. Derzeit wird dies noch im minimalen
Umfang von den Finanzämtern geduldet, obwohl ein solcher Aufruf im strengen Sinne der
Abgabenordnung nicht gemeinnützig ist, Rechtssicherheit sieht definitiv anders aus.
Noch größere Probleme haben all die NGOs, die sich um zivilgesellschaftliche Themen kümmern,
die nicht in der Abgabenordnung als expliziter gemeinnütziger Zweck definiert sind.
Steuergerechtigkeit, Kontrolle von Lobbyismus oder der Einsatz für Menschenrechte sind nur
wenige Beispiele, die derzeit nicht als gemeinnütziger Zweck anerkannt sind. Organisationen,
die sich in diesen Themenfeldern engagieren, sind also ganz besonders gefährdet. Statt ihre
wertvolle Arbeit zu leisten, müssen diese Organisationen viel Geld und Kraft in die
Auseinandersetzung um ihre Gemeinnützigkeit investieren. Diese Entwicklung ist nicht nur für
die betroffenen Organisationen bedrohlich, sondern für unsere Gesellschaft insgesamt. Gerade
in Zeiten zunehmender politischer Polarisierung, braucht es zivilgesellschaftliche
Organisationen, die sich für Demokratie und unser Grundgesetz einsetzen können, ohne dem
Risiko ausgesetzt zu sein, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren.
Die Debatte um das Thema Gemeinnützigkeit erhält zudem eine zunehmende Zuspitzung durch
einzelne politische Akteure, die gezielt versuchen mittels parlamentarischer Initiativen und
Anfragen auf allen Ebenen, einzelne gemeinnützige Organisationen zu diskreditieren oder auch
den Zugang zu öffentlichen Förderungen zu erschweren.
Um Rechtssicherheit zu gewährleisten und eine politisch aktive Zivilgesellschaft zu
erhalten, treten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ein. Es
darf nicht nur um Schönheitsreparaturen an der Abgabenordnung geben, um den Katalog der
derzeit 25 gemeinnützigen Zwecke zu ergänzen, wie die seit Anfang an von uns geforderte
Gemeinnützigkeit für Freifunk-Initiativen oder den Einsatz für den Klimaschutz. Vielmehr
muss bei einer Reform deutlich gemacht werden, dass sich gemeinnützige Organisationen auch
politisch engagieren und einbringen dürfen, auch außerhalb der oft sehr engen gemeinnützigen
Zwecke. Dabei dürfen sie weder zu Parteien werden, zum Beispiel nicht für Wahlen antreten,
noch für Parteien einseitig aufrufen, also sich parteipolitisch verhalten, oder sie gar
finanzieren, ebenso müssen sie sich eindeutig im Rahmen unseres Grundgesetzes bewegen und
insbesondere die Grund- und Menschenrechte achten. Rassistische oder gar menschenfeindliche
Organisationen zum Beispiel wären nicht gemeinnützig. Wir Grüne wollen die Zivilgesellschaft
nicht an den Katzentisch der politischen Auseinandersetzung verbannen, sondern auch den
gemeinnützigen Akteuren in diesem Bereich die Sicherheit geben, sich engagiert einbringen zu
können.
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN streiten wir daher für mehr Rechtssicherheit für gemeinnützige
Organisationen, damit sich diese weiterhin kreativ und engagiert auch in politische
Auseinandersetzungen einbringen können. Wir Grüne streben daher eine umfassende Reform des
Gemeinnützigkeitsrechts an. Wir wollen in das Gemeinnützigkeitsrecht zusätzliche Zwecke
integrieren, die das Engagement der Bürger*innen auch für bisher nicht ausdrücklich
anerkannte Ziele wie die Durchsetzung des Sozialstaatsgebotes - einschließlich der dafür
nötigen Finanzausstattung des Staates - oder z.B. die Durchsetzung der Grund- und
Menschenrechte und LGBTIQ-Rechte steuerlich begünstigen. Diese wie bisherige Zwecke, ob
Umweltschutz oder Gleichberechtigung von Mann und Frau, können oft nur durch die Teilnahme
an der öffentlichen und auch politischen Willensbildung verfolgt werden. Das muss
ausdrücklich und umfassend erlaubt sein.
Jedoch muss sicher gestellt werden, dass nicht die wirtschaftlich Mächtigen einen
intransparenten und durch Steuervorteile übermäßigen Einfluss auf die öffentlich Debatte und
politische Willensbildung gewinnen, der die gleichberechtigte Teilnahme aller Bürger*innen
am demokratischen Prozess gefährdet. Deshalb braucht es Transparenzregeln für alle
politischen Akteure und für alle großen gemeinnützigen Organisationen. Hierzu können ein
Lobbyregister und ein Gemeinnützigkeitsregister beitragen. In ein öffentlich zugängliches
Gemeinnützigkeitsregister gehören neben der Auflistung der verfolgten Ziele auch Angaben
über die Finanzierung und über Großspenden.
Klar muss sein, auch in Zukunft müssen sich gemeinnützige Organisationen politisch
einbringen können, egal ob gegen Nazis auf der Straße, mit klugen Konzepten in der
öffentlichen Auseinandersetzung oder mit einer engagierten Bildungs- und Informationsarbeit.
Eine entschiedene Absage erteilen wir den Rufen aus Reihen von CDU/CSU oder FDP zur noch
weiteren Einschränkung politischen Engagements im Gemeinnützigkeitsrecht.
Als ersten Schritt zu einer Europäisierung, wollen wir die Schaffung eines europäischen
Vereinsrechts vorantreiben, das der Zivilgesellschaft ermöglicht, sich auch auf europäischer
Ebene besser zu organisieren und ihre Interessen besser vorzutragen. Außerdem unterstützen
wir den weiteren Abbau von Beteiligungshürden für die Zivilgesellschaft, sowie den Aufbau
eines europäischen Fördertopfes, um professionelle zivilgesellschaftliche Strukturen
europaweit strukturell zu unterstützen und damit ihre Arbeit nachhaltig abzusichern. Wir
erleben gerade wie in vielen europäischen Ländern zivilgesellschaftliches Engagement immer
schwieriger wird, so etwa in Ungarn, wo NGOs verpflichtet sind, sich als „ausländisch
finanziert“ zu registrieren und dies als Stigma auch bei sämtlichen Publikationen nennen
müssen. Staatliche Repression ist dort allgegenwärtig, aber auch in anderen Mitgliedsstaaten
der EU gibt es bedenkliche Entwicklungen. In Österreich schlug die FPÖ vor,
Umweltorganisationen nur noch dann an Verfahren zu beteiligen, wenn diese die Privatadressen
all ihrer Mitglieder offenlegen. Und nicht zuletzt die Entwicklungen zur Gemeinnützigkeit in
Deutschland sollte uns zu denken geben. Als Grüne in Europa wollen wir hier helfen, mit den
Rechtsstaatsinstrumenten auf der Ebene der EU, aber auch mit guten vorbildlichen
Politikansätzen in den Nationalstaaten.
Dem zunehmend enger werdenden Raum für die Zivilgesellschaft, den so genannten „shrinking
spaces“, setzen wir als Bündnisgrüne eine Strategie für neue Freiräume für das
zivilgesellschaftliche Handeln entgegen, wir wollen neue Räume schaffen und damit einen
„expanding space“ verwirklichen, durch mehr Sicherheit, Förderung und ein neues
Gemeinnützigkeitsrecht. Darum treten wir Bündnisgrüne als verlässliche Partner*innen einer
aktiven Zivilgesellschaft von der kommunalen bis zur europäischen Ebene auf und streiten für
sie und oft auch mit ihnen.