Am 22. Dezember 2018 ist das „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben" („3. Option“) in Kraft getreten. Es gibt damit nun auch offiziell neben „männlich“, „weiblich“ und einem offen gelassenen Personenstand die Möglichkeit den Eintrag „divers" zu wählen. Diese rechtlichen Änderungen im Personenstandsgesetz müssen sich auch in den Statuten der GRÜNEN wiederfinden.
Auch trans*, inter* und nicht-binäre Menschen, die als Personenstand „männlich“ oder „weiblich“ haben, sind durch Cissexismus und Cisnormativität von struktureller, rechtlicher und gesellschaftlicher Unterdrückung betroffen. Zusätzlich sind derzeit Personen ohne Geschlechtseintrag oder mit dem Eintrag „divers“ durch ihre Nichtnennung in den Partei-Statuten ausgeschlossen. Die Menschen dieser Gruppen sind gezielt im Rahmen der Gleichstellungspolitik zu fördern!
Aktuell sind trans*, inter* und nicht-binäre Personen massiv unterrepräsentiert. Durch die geforderten Maßnahmen wollen wir diskriminierte geschlechtliche Minderheiten stärken und einen weiteren Schritt hin zum Aufbrechen des patriarchal geprägten binären Systems gehen.
(Änderungsantragsteil 2 von 3, da Bezug auf mehrere Absätze)
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