V-38 Beschluss (vorl.): Zweigeschlechtlichkeit überwinden, Menschenrechtsverletzungen beenden: Gleichberechtigte Teilhabe für trans*, inter* und nicht-binäre Personen in der Gesellschaft & unserer Partei
Veranstaltung: | 44. Bundesdelegiertenkonferenz Bielefeld |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | S Satzung und Statute |
Antragsteller*in: | Nyke Slawik (KV Düsseldorf) und 57 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 43%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen)Erklärung: Mit Beschluss der Antragskommission vom 30.10.2019 wird der Antrag innerhalb des TOPs Satzung & Statute aufgerufen und behandelt. |
Eingereicht: | 04.10.2019, 15:58 |
Antragshistorie: |
Kommentare
Lilith Krupka:
Es gibt keine Regelung, wer diesen Paragraphen nutzen kann, sodass jedes Standesamt eigene Kriterien hat, hin vom Attest eines Hausarztes (die dieses Attest zum Teil auch trans Personen ausstellen), über das Attest eines Facharztes (die dieses Attest ebenfalls zum Teil auch trans Personen ausstellen) hin zu einem Attest nach Chicago 2005(?). Ich konnte es mit einem Facharztattest beantragen, welches mir ein Urologe ausgestellt hat, mit dem Wissen, das ich trans bin (ist nach ICD 11 auch eine "Variante der Geschlechtsentwicklung").
Es gibt keinerlei Regelungen, dass alte Zeugnisse auf den neuen, richtigen Namen ausgestellt werden müssen, dass automatisch ein Sperrvermerk über die alten Daten gelegt wird etc.
Es gibt keinerlei Regelung, was in die Geburtsurkunde der Kinder einer Person einzutragen ist, welche diese Erklärung vorgebracht hat (Idealerweise entsprechend des Geschlechtseintrags, den diese Person gewählt hat).
Jeanne Emilia Riedel:
Einschränkungen für die Anerkennung von Intersexualität bestehen auch in anderen Ländern der EU.
Nach einer Statistischen Erhebung Köppel Ulrike Berlin 2016, sind geschlechtszuweisende Zwangsoperationen an Intersexuellen 0 bis 9 Jahrigen im zeitraum von 2005 bis 2016 Jedes Jahr zwischen 1742 bis 2079 durchgeführt worden. https://mobile.katapult-magazin.de/index.php?mpage=a&l=0&artID=887
Heike Freia Frank:
Klaus Löhnert:
gemeldet worden, zwei dieser Fälle ereigneten sich in Deutschland."
Ist es in diesem Kontext für Personen mit nicht weiblichem oder männlichem Geschlecht nicht gefährlich, diese Tasache auch in offizielen oder halboffiziellen Dokument zu dokumentieren, denn das macht sie zu möglichen Zielscheiben für Verfolgung und Mord.
Sollte unsere Foderung daher nicht besser lauten, dass das Geschlecht einer Person überhaupt nicht erfasst wird, denn nach GG Art. 3 sind alle Menschen vor den Gesetz Gleich, d. h. es besteht daher kein Grund das Geschlecht zu erfassen.