Das Vorkaufsrecht der Kommunen ist eines der wichtigsten Mittel, um Verdrängung von Mieter*innen zu verhindern. Städtische Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften verfügen oftmals nicht über die finanziellen Spielräume, Häuser bei denen das Vorkaufsrecht in Anspruch genommen wurde, zu erwerben. In Berlin erleben wir jedes Mal ein Ringen um staatliche Zuschüsse. Oft scheitert das Ziehen des Vorkaufsrechtes genau daran. Hier sollte eine tragfähige Lösung gefunden werden.
Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass die jetzige Zweimonatsfrist vom Bekanntwerden des Haus-Verkaufes bis zum Durchsetzen des Vorkaufsrechtes, viel zu kurz ist.
Auch Abwendungsvereinbarungen zwischen den Kommunen und den Käufer*innen der Häuser schützen die Mieter*innen vor Verdrängung. Damit sie wirksam ausgehandelt werden können, braucht es ein starkes und durchsetzungsfähige Instrument des Vorkaufsrechtes.
Kommentare
Astrid Tag:
Martin Wolf:
Bertram von Boxberg:
Bertram von Boxberg:
Martin Wolf:
Wenn es aber gelingt, durch diese Drohkulisse in zehn Fällen substantielle Vorteile für die aktuellen Mieter herauszuholen, für den Preis, dass man im elften Fall mal Ernst machen und kaufen muss, könnte das ein akzeptables Verhältnis sein, denke ich. Lass mich wissen, ob es Erfahrungen gibt!
Martin Wolf:
Ich befürchte also, diese Taktik ist politisch unklug. Aber ich bin ja kein erfahrener Kommunalpolitiker, andere können das sicherlich besser einschätzen. Ich rate eher ab.
Bertram von Boxberg:
Martin Wolf:
Kannst Du mir eigentlich Informationen geben über Zweckentfremdung und spekulativen Leerstand? Gibt es Zahlen oder brauchbare Untersuchungen, wie garvierend solche Probleme sind? Ich kenne nur Studien aus NRW und anekdotisches aus Tübingen.