Eigenbedarfskündigungen nach Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen sind das Horror - Szenario für Mieter*innen schlechthin. Hier müssen wir die Mieter*innen stärken, denn noch immer haben Sie die Beweispflicht für missbräuchlich ausgesprochene Eigenbedarfskündigungen. Der im Antrag verwendete Begriff „nahe Verwandte" ist viel zu unpräzise und eigentlich geltendes Recht. „Eigenbedarf“ sollte konkretisiert und der Personenkreis eingeschränkt werden.
In den jetzigen Gebieten der sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutz) (in Berlin) gilt ein Verbot der Umwandlung von Miet- in Wohneigentum von 7 Jahren. Diese Regelung müssen wir im Interesse des Milieuschutzes dringend ändern. Deswegen "unbefristet".
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Thomas Wolff: