Sachliche Richtigstellung: Das Vorkaufsrecht können Kommunen zugunsten Dritter ausüben. Das sind dann die sozialen Akteure oder Genossenschaften. Diese können selbst das Vorkaufsrecht nicht ausüben.
Diese sozielan Akteure oder Genossenschaften brauchen finanzielle Mittel um im Rahmen des Vorkaufrechtes erwerben zu können.
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Astrid Tag: