Wohnungspolitik ist auch Vermögenspolitik!
Wir können nicht einerseits die zunehmende Vermögensungleichheit beklagen und andererseits über diesen Zusammenhang hinwegsehen. Wir brauchen wirksame Maßnahmen, die Umverteilung nach oben auf dem Immobilienmarkt zu beenden, aber auch ungerechtfertigte Spekulationsgewinne der 3 neoliberalen Jahrzehnte nachträglich abzuschöpfen. Das geht rechtskonform nur über eine Vermögensteuer.
Diese sollte als Objektsteuer gezielt alle Immobilien erfassen (und weitere steuerfrei erworbenen Vermögensposten enthalten) und relativ hoch sein, z.B. 4%. Im Gegenzug ist ein Freibetrag persönlich geltend zu machen, der Selbstnutzeren, Kleinvermieteren und natürlich auch die Landwirtschaft von dieser Belastung befreit, also großzügig bemessen sein muss und sich am Ertragswert orientieren sollte (um mäßige Mieten zu belohnen).
Kommentare
Katrin Schmidberger:
Thomas Wolff:
die Antragskommission ist ja verständlicherweise bemüht, die meisten der unzähligen Änderungsanträge durch (modifizierte) Übernahme vorab zu erledigen. Bei diesem Antrag störten offenbar Begriffe wie Vermögensteuer oder Selbstnutzung, weil da gewisse Aversionen bestehen. Ich hatte daher zweimal einen Vorschlag gemacht und zuletzt den Änderungswunsch auf den Kern reduziert, bei dem ich einen Konsens erwarten würde:
Wir wollen die Anhäufung von Immobilienbesitz und damit die Vermögenskonzentration in den Händen weniger Investoren und anonymen Kapitals steuerlich unattraktiv machen.
Noch nicht einmal dazu habe ich bisher positives Feedback erhalten (vielleicht kommt es noch, weil die eine Nachtsitzung machen...).
Leider kann ich nicht zur BDK anreisen. Vielleicht möchte von Euch jefraud den Antrag vertreten, falls er zur Abstimmung gestellt wird? Sei es in der originalen oder der verkürzten Form, ich würde mich freuen.