Die Änderungung synchronisiert den Antrag mit der Beschlusslage der Bundestagsfraktion. Die Ausweitung des Betrachtungszeitraum bei der Berechnung der Mietspiegel von zehn auf zwanzig Jahre ist deshalb dringend geboten, da gerade in den letzten zehn Jahren die Mieten in den Ballungsräumen extrem gestigen sind. Bei einer Ausweitung des Betrachtungszeitraums auf lediglich zehn Jahre wäre der dämpfende Effekt minimal.
Antrag: | Recht auf Wohnen |
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Antragsteller*in: | Christian Kühn (KV Tübingen) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 50%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 22.10.2019, 21:48 |
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Wulf Winter: