Da die Kommunen keine Gesetzgeber sind, können sie auch nicht vergesellschaften. Nur der Bund und die Länder können den Art. 15 GG anwednen und auch nur gegen Entschädigung.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Recht auf Wohnen |
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Antragsteller*in: | Christian Kühn (KV Tübingen) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 45%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 23.10.2019, 00:56 |
Kommentare
Andreas Rieger:
Jonas Wille:
Martin Preiss:
Martin Preiss:
Wichtigste Grundbedingung einer erfolgreichen Baulandstrategie ist, daß in Neubaugebieten nur dann Bebauungspläne ins Verfahren gehen und letztlich rechtskräftig werden, wenn die Stadt alle Grundstücke besitzt. Quelle: https://www.ulm.de/leben-in-ulm/bauen-und-wohnen/rund-ums-grundst%C3%BCck/grundst%C3%BCckspolitik
Anders ist es im Bestand. Da sind die Mittel der Kommunen nahezu Null. Daher Unterstützung.