Da die Kommunen keine Gesetzgeber sind, können sie auch nicht vergesellschaften. Nur der Bund und die Länder können den Art. 15 GG anwednen und auch nur gegen Entschädigung.
Antrag: | Recht auf Wohnen |
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Antragsteller*in: | Christian Kühn (KV Tübingen) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 45%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 22.10.2019, 22:56 |
Kommentare
Andreas Rieger:
Jonas Wille:
Martin Preiss:
Martin Preiss:
Wichtigste Grundbedingung einer erfolgreichen Baulandstrategie ist, daß in Neubaugebieten nur dann Bebauungspläne ins Verfahren gehen und letztlich rechtskräftig werden, wenn die Stadt alle Grundstücke besitzt. Quelle: https://www.ulm.de/leben-in-ulm/bauen-und-wohnen/rund-ums-grundst%C3%BCck/grundst%C3%BCckspolitik
Anders ist es im Bestand. Da sind die Mittel der Kommunen nahezu Null. Daher Unterstützung.