Das Profitinteresse von Finanzinvestoren darf nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Heute sind institutionelle Finanzspekulanten gegenüber kommunalen, genossenschaftlichen und privaten Vermietern steuerlich privilegiert. Deshalb bedarf es weitreichender Änderungen im Steuerrecht, um effektiv gegen Spekulation vorzugehen.
Antrag: | Recht auf Wohnen |
---|---|
Antragsteller*in: | Christian Kühn (KV Tübingen) und 20 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 52%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 23.10.2019, 08:20 |
Kommentare
Christian Zander:
In Deinem anderen Antrag hast Du den Satz mit der Gewerbesteuerbefreiung gestrichen und willst statt dessen das Baukindergeld streichen und damit zur Finanzierung heranziehen. Die Gewerbesteuerbefreiung für nicht gemeinnützige Wohnungsgesellschaften geht aber ja genau in Deine gewünschte Richtung dieses Antrags. Warum den also streichen und Familien mit Kindern das Bauen erschweren?
Lass alle Sätze von 128-131 wie sie sind und alles ist gut.
Christian Kühn:
Ich will die steuerlichen Privilegien für Immobilienspekulanten beenden. Die Forderung zur Streichung des Baukindergeldes (wobei bewilligte Anträge natürlich ihre Gültigkeit behalten) ist davon unabhängig. Über Mitnahmeeffekte und Baupreissteigerungen für Familien werde ich jetzt des Platzes halber nicht schreiben. Die Streichung der Gewerbesteuerbefreiung würde Alle Wohnungsbaugesellschaft treffen - also auch kommunale und genossenschaftliche - und dass halte ich für falsch. Wir sollten Spekulation besteuern und nicht bezahlbaren Wohnraum. Herzlich Chris
Nicola Frank:
Martin Wolf: