Diese Forderung bedeutet eine Mieterhöhung für Mieter*innen und Mieter. Die Abschaffung der Gewerbesteuerbefreiung (erweiterten Gewerbesteuerkürzung) würde zu Mieterhöhungen für Mieter*innen und Mieter führen, da nach § 2 der Betriebskostenverordnung die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks auf Mieter*innen und Mietern umlagefähig sind. Wir wollen aber Mieter*innen und Mieter gerade in angespannten Wohnungsmärkten entlasten und nicht zusätzlich belasten. Daher sollten wir nicht die Abschaffung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung fordern. Auch wenn die Umlagefähigkeit der Gewerbesteuer abgeschafft werden würde, könnte bei einem Wechsel der Mieter*innen und Mietern und dem Abschluss eines neuen Mietvertrags die Streichung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung in die neue Miethöhe eingepreist werden. Die Streichung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung würde also auch Neuvertragsmieten zusätzlich in die Höhe treiben. Zudem gibt es inhaltlich keine Notwendigkeit die Neue Wohngemeinnützigkeit über die Abschaffung der „Gewerbesteuerbefreiung“ finanzieren zu müssen. Dieser Konnex ist falsch und bringt ohne Not die Wohnungswirtschaft gegen die Neue Wohngemeinnützigkeit in Stellung. Hinzu kommt, dass zahlreiche kommunale Wohnungsbaugesellschaften dann entsprechend weniger Dividende an die Kommunen abführen können und die Sanierung ihres Wohnungsbestandes zurückfahren werden. Das gereicht den Kommunen massiv zum Nachteil.
Antrag: | Recht auf Wohnen |
---|---|
Antragsteller*in: | Daniela Wagner (KV Darmstadt) und 21 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 36%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 23.10.2019, 11:05 |
Kommentare
Gisela Kainz: